Die Bundesnetzagentur verschärft ihren Kurs gegen die Anbieter von sogenannten SMS-Fallen. Verbraucher, die auf entsprechende SMS reagiert hatten, erhielten überhöhte Rechnungen in Höhe von 90 Euro. Die Bonner Regulierungsbehörde teilte am Freitag mit, dass sie die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet habe, die rechtswidrig im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der bulgarischen Telecom Billing Ltd. genutzt worden waren.
Vorsicht bei Antworten auf SMS von Unbekannten
Die Bundesnetzagentur rät Verbraucher eindringlich davor, auf SMS-Nachrichten von unbekannten Absendern unbedacht zu antworten. "Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen", so der Rat von Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Allerdings sei es meist schwierig, die von solchen SMS ausgehende Gefahr zu erkennen.
"Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk-oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS", so Homann weiter. Doch statt einen persönlichen Kontakt zu erhalten, wird Verbrauchern, die die beworbene Rufnummern anrufen, unterstellt, dass sie die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" telefonisch bestellt haben. Eine Rechnung erfolgte kurz darauf von dem Anbieter Telecom Billing Ltd., der über Absendeadressen sowohl im bulgarischen Sofia als auch in Hamburg oder Düsseldorf verfügt.
Unberechtigte Forderungen mit Verweis auf Verbote der Netzagentur nicht zahlen
In den vergangenen Monaten seit April 2014 hat die Behörde insgesamt bereits die Abschaltung von 522 solcher Rufnummern verfügt. Damit Verbraucher vor unberechtigten Forderungen geschützt sind, sprach die Netzagentur zugleich Verbote der Rechnungslegung gegenüber der Telecom Billing Ltd. aus. Auch beauftragte Inkassounternehmen dürften die zu Unrecht geforderten Beträge nicht eintreiben. Auf ihrer Webseite gibt die Netzagentur einen Überblick über die im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch bereits erfolgten Maßnahmen. Beschwerden zu unverlangten SMS können an die Bonner Behörde gerichtet werden.
Wer eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. erhalten hat, kann sich nach Angaben der Bonner Regulierungsbehörde auf die von ihr erlassenen Verbote berufen. Das gelte auch für die Forderungen von beauftragten Inkassounternehmen. Ist bereits Geld geflossen, so sollten die Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückzufordern.
Quelle: onlinekosten
Vorsicht bei Antworten auf SMS von Unbekannten
Die Bundesnetzagentur rät Verbraucher eindringlich davor, auf SMS-Nachrichten von unbekannten Absendern unbedacht zu antworten. "Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen", so der Rat von Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Allerdings sei es meist schwierig, die von solchen SMS ausgehende Gefahr zu erkennen.
"Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk-oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS", so Homann weiter. Doch statt einen persönlichen Kontakt zu erhalten, wird Verbrauchern, die die beworbene Rufnummern anrufen, unterstellt, dass sie die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" telefonisch bestellt haben. Eine Rechnung erfolgte kurz darauf von dem Anbieter Telecom Billing Ltd., der über Absendeadressen sowohl im bulgarischen Sofia als auch in Hamburg oder Düsseldorf verfügt.
Unberechtigte Forderungen mit Verweis auf Verbote der Netzagentur nicht zahlen
In den vergangenen Monaten seit April 2014 hat die Behörde insgesamt bereits die Abschaltung von 522 solcher Rufnummern verfügt. Damit Verbraucher vor unberechtigten Forderungen geschützt sind, sprach die Netzagentur zugleich Verbote der Rechnungslegung gegenüber der Telecom Billing Ltd. aus. Auch beauftragte Inkassounternehmen dürften die zu Unrecht geforderten Beträge nicht eintreiben. Auf ihrer Webseite gibt die Netzagentur einen Überblick über die im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch bereits erfolgten Maßnahmen. Beschwerden zu unverlangten SMS können an die Bonner Behörde gerichtet werden.
Wer eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. erhalten hat, kann sich nach Angaben der Bonner Regulierungsbehörde auf die von ihr erlassenen Verbote berufen. Das gelte auch für die Forderungen von beauftragten Inkassounternehmen. Ist bereits Geld geflossen, so sollten die Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückzufordern.
Quelle: onlinekosten