Zur Hardware:
Es ist natürlich wichtig, ob man sofort eine ungepairte V14 nutzen kann oder nicht, aber auch wichtig ist, ob man einen Vertrag formal mit oder ohne Leihgerät abschließt.
Wer einen Vertrag nachweislich mit eigener Hardware abschließt/verlängert, kann diese bis Laufzeitenden auch nutzen, urteilte Amtsgericht Eutin (ebenso BGH schon im Jahr 2007). Sky hat dieses Urteil des Amtsgerichts vom 15.03.2016 akzeptieren müssen und nicht widersprochen.
Also wer einen Vertrag ohne Leihgerät (Sky-Receiver oder Sky-Modul) abschließt, kann bei fehlender Freischaltung seiner V14 ein Sky-Modul ohne Kosten anfordern unter Vorbehalt schriftlich (per Mail) und später dann seine Vertragserfüllung mit eigenem Receiver durchsetzen.
Wer gleich freiwillig Vertrag mit Leihgerät abschließt, guckt später dumm aus der Wäsche.