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Sky UHD nur per Sky+ Pro Ultra-HD Receiver rechtens?

Bierfreund

Freak
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Sky UHD funktioniert ja (leider) nur im Sky+ Pro Ultra-HD Receiver.
Soweit ich weiß, ist muss Sky ja den Empfang auch per CI+ Modul ermöglichen, sonst würden sie das Modul vielleicht gar nicht mehr anbieten, ist denen ja scheinbar schon irgendwie ein Dorn im Auge.
Weiß jemand ob das dann rechtlich eigentlich OK ist, dass sie den Empfang des UHD Senders nur per Sky+ Pro Ultra-HD Receiver ermöglichen?
Gibt hier ja doch den einen oder anderen der juristisch doch etwas mehr bewandert zu sein scheint als ich ;) (@MarcBush zum Beispiel).
Würde es ggf. Sinn machen sich z.B. diesbezüglich mal an den Verbraucherschutz zu wenden?
 
Nach Meinung vieler User ist das rechtlich sicher nicht rechtens, aber vermutlich ist noch niemand deswegen vor Gericht gegangen.

Mache du den Anfang ;)

Dem Verbraucherschutz sollte das bekannt sein, weil das schon einige User dorthin gemeldet haben. Jede weitere Meldung ist sicher gut.
 
Vor Gericht sind ja eher die Fälle gelandet bisher, wenn ein Kunde den PR HD 1000 nutzen möchte und kein Leihgerät, so dass SkyUHD dabei bisher keine Rolle spielte, aber zu Sky1 wird es da auch künftig eine Klärung geben. Für oder gegen Sky-Politik des Ausgrenzen anderer Hardware.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sky UHD funktioniert ja (leider) nur im Sky+ Pro Ultra-HD Receiver.
Soweit ich weiß, ist muss Sky ja den Empfang auch per CI+ Modul ermöglichen, sonst würden sie das Modul vielleicht gar nicht mehr anbieten, ist denen ja scheinbar schon irgendwie ein Dorn im Auge.

Der Fall ist wohl auch schon seit längerem beim Bundeskartellamt zur Beurteilung. Ob da jemals etwas "messbares" dabei herauskommt bleibt abzuwarten.
 
...
Soweit ich weiß, ist muss Sky ja den Empfang auch per CI+ Modul ermöglichen, ...

Warum muss Sky den Empfang seiner PayTV-Programme mit einem CI+ Modul ermöglichen???

Ich wüsste keinen Zwang, der das vorschreibt. PayTV ist ein "ich will haben" Produkt und wenn man es haben will, muss man es so nehmen, wie es ist bzw. angeboten wird.
 
Frage: Warum gibt es das Sky-Modul überhaupt?
Antwort: Weil das Kartellamt das Geräte-Monopol für Sky-Sender prüfte und Sky so einen Kompromiss einging.

Es gibt im Gesetz und den Verordnungen diverse Vorgaben an die Art einer Empfangsbox eines Plattform-Anbieters.:

§ 52 c Rundfunkstaatsvertrag: Technische Zugangsfreiheit

(1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar
1. durch Zugangsberechtigungssysteme,
2. durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
3. durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
4. durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummern 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern digitaler Rundfunkempfangsgeräte bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.


§ 15 der dazu ergangenen Satzung:
Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52c Abs. 1 Nr. 3 RStV

(1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbaren Telemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche und diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind in Benutzeroberflächen nach § 2 Abs. 3 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalb der oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
(2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind in der Regel dann gewährleistet, wenn
1. nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien, die ihrerseits nicht diskriminierend sind, angeboten werden,
2. der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder eine eigene Favoritenliste anzulegen und
3. eine Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird. ...
(3) Wer Benutzeroberflächen verwendet oder verbreitet hat im Rahmen des technisch Möglichen dem Empfänger die Nutzung anderer Benutzeroberflächen zu ermöglichen.
(4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen grundsätzlich so auszustatten, dass der Nutzer jedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in die Benutzeroberfläche zurückwechseln kann.
(5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesen werden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus. ...



und § 48 TKG

Anbieter von linearem TV (HD+, KabelDeutschland, Telecolumbus, Unitymedia) bieten neben den eigenen Empfangsgeräten auch ein CI+Modul an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem 2007 das Mascom CI Modul AlphyCrypt von Premiere offiziell zugelassen und (glaube ich) auch angeboten wurde, gab es später dann Ärger wegen Jugend- und Kopierschutz.

Zitat aus dem Jahre 2009

Bundeskartellamt ermittelt gegen Premiere
23.02.2009, 05:13 Uhr, mg
Bonn – Das Bundeskartellamt ermittelt weiterhin gegen den Pay-TV-Anbieter Premiere. Der Vorwurf: Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Später kam dann das Sky CI+ Modul für "Receiver-Muffel"

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Dies kann man nun auch auf Sky UHD anwenden.
 
Warum muss Sky den Empfang seiner PayTV-Programme mit einem CI+ Modul ermöglichen???
Ich wüsste keinen Zwang, der das vorschreibt. PayTV ist ein "ich will haben" Produkt und wenn man es haben will, muss man es so nehmen, wie es ist bzw. angeboten wird.

Nein, das ist nicht so. Den gänzlichen Ausschluss von Fremdhardware hat das Kartellamt damals schon, mit dem Zwang das CI+ Modul einzuführen, unterbunden.

Ob nun "UHD" als schwerwiegender Inhalt eines Abos gesehen wird, den Sky auch Modulkunden zugänglich machen muss, wird man irgendwann erfahren......eventuell. Das Kartellamt ist nicht so schnell. Freiwillig wird es Sky nicht machen.
 
Das ist ja mal interessant, was da so alles wie in Deutschland gesetzlich geregelt wird. Aber eine Pflicht dies technisch mit einem CI/CI+ Modul zu realisieren, ergibt sich da nicht. Es ist also eine freiwillige Entscheidung von Sky ein CI/CI+ Modul (noch) anzubieten, ein Sky-Receiver ist genauso vollkommen ausreichend, um die Forderungen weitgehend zu erfüllen!

Es verwundert mich aber sehr, dass es für alle Empfangswege und alle PayTV-Anbieter in Deutschland kein einheitliches Zugangs- und Entschlüsselungssystem gibt. Auch mit CI/CI+ Modulen ist man bei verschiedenen Verschlüsselungssystemen arg behindert. Oder soll man ständig die verschiedenen CI/CI+ Module beim Senderwechsel am TV-Gerät umstecken müssen??? Da fehlt dann wenigstens die gesetzliche Regelung, dass in Deutschland TVs für alle drei Empfangswege nur noch mit drei...vier...fünf... CI/CI+ Slots angeboten und verkauft werden dürfen.
 
Warum sollte man den Plattformbetreibern auch ein Entschlüsselungssystem vorschreiben?
Das ist doch jeden Unternehmen selbst überlassen mit welchen Verschlüsselungsanbieter er zusammen arbeiten möchte.
 
Empfangsgerät einer Plattform muss (wie gesagt) gewissen gesetzlichen Vorgaben entsprechen: alle unverschlüsselten Sender gleichberechtigt zeigen, freie Senderliste usw.
Daneben der Aspekt, dass Sky kein Geräte-Monopol haben darf laut Kartellrecht. Also wenn es den perfekten Sky-Receiver gäbe, dürfte er trotzdem nicht einziges Empfangsgerät sein für Sky, daher also das Sky-Modul, auch für Nutzer des TV mit integriertem SAT-Tuner sicherlich.

Wenn SkySportUHD nur eine Kopie eines SkySportHD ist, wären es ja keine exklusiven Inhalte, der Kunde kann sie in HD sehen, aber es starten sicher bald mehr UHD-Sender mit exklusiven Inhalten. Da gilt wieder: kein Monopol des Sky+Pro-Receivers (eigentlich).

Das Sky-CI+Modul empfängt wohl mittlerweile den HD+UHD1-Kanal nach 20 Uhr (?), also technisch kann das Sky-Modul UHD-Sender entschlüsseln, Sky muss nur wollen (oder irgendwann müssen?).
 
Das mit dem HD+UHD1 ist ja mal eine interessante neue Info. Klappt aber vermutlich nur, wenn man HD+ über Sky freigeschaltet hat.
Da ich ein CI+ in einer VU Ultimo4k nutze, hätt ich's sonst mal testen können.
Hatte ehrlich gesagt nie dran gedacht, dass es technisch nicht gehen könnte. Für die Entschlüsselung sollte es doch nicht relevant sein, in welcher Auflösung der Kanal sendet.
Tja, da wird es wohl leider erstmal weiterhin nichts mit Sport in 4k. Hatte kurz in Betracht gezogen, mein neues Abo ab März mit dem Sky Receiver abzuschließen, das dann aber nach 5 Sekunden wieder verworfen. Mit dem Modul komm ich noch klar, den kack Receiver will ich dann aber doch nicht...
 
Es verwundert mich aber sehr, dass es für alle Empfangswege und alle PayTV-Anbieter in Deutschland kein einheitliches Zugangs- und Entschlüsselungssystem gibt. .

Das wäre ja kartellrechtlich genauso bedenklich und würde den Wettbewerb verschiedener Anbieter behindern
 
Ich schlug vor, die anderen Anbieter (MTV Unlimited, Erotikangebote, HD+, FIRE (alternatives Fantasie-Angebot über SAT für alle dort nicht vertretenen Pay-TV-Angebote wie Eurosport BuLi, AXN, MGM, Silverline, Kabel1Cl. usw.) sollten sich auf ein Universal-Modul CI+ einigen, das verschiedene Verschlüsselungen einigt und offen allen Anbietern zur Verfügen steht, jedem neuen TV beigepackt wird und jeder Interessierte nur eine Einheitsnummer anruft und mit Kontonummer freischalten lässt, was er sehen will, quartalsweise kündbar.

Eine freiwillige Einigung der sonstigen Anbieter, ohne Abschottung, und CI+ nach Vorgaben des Senders mal restriktiv, mal ohne Einschränkungen (bzgl. Jugendschutz und Kopierschutz). Pro7HD kann man ohne Jugendschutz sehen und aufnehmen, Playboy Ch. nur FSK18-PIN.

Und Sky sollte seine Angebote auch freigeben für Sky-Modul und evt. dann auch für dieses Universal-Modul.
Neukunde bucht Sky komplett HD/UHD. Automatisch kommt bei manchen Angeboten der Sky+Pro mit. Alles klar, alles hell.
Und wenn der Kunde auf Sky-Modul wechselt, wird SkyUHD dunkel? So zwingt man die Kunden ohne technischen Grund zu Sky-Receiver.
 
Zuletzt bearbeitet:
Empfangsgerät einer Plattform muss (wie gesagt) gewissen gesetzlichen Vorgaben entsprechen: alle unverschlüsselten Sender gleichberechtigt zeigen, freie Senderliste usw.
Daneben der Aspekt, dass Sky kein Geräte-Monopol haben darf laut Kartellrecht.
...

Wie gesagt, den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen die Sky-Receiver ja und damit das Kartellrecht angewendet wird, müsste ein "benachteiligter" Receiver Hersteller sein Recht einfordern. Welcher Receiver-Hersteller hat das gemacht???

Gibt es überhaupt einen Mitbewerber, der ein dem Sky-Angebot vergleichbares hat??? Sky hat doch da ein Monopol ohne Mitbewerber in Deutschland. Wer soll da Kartell rechtliche Bedenken in irgendeiner Form haben??? Vielleicht die großen KabelTV-Anbieter, wenn überhaupt jemand.
 
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