1.1.4
Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und
Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen,
wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen, wie z.B.
Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kun
den rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpas
sung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt,
den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung
zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnie
renden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil
schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist
hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. An
passung zugehen.
Damit sollte es auch gehen, oder bin ich auf dem holzweg?
Cau Adas