Der Richter forderte Sky Italia dazu auf, dem Kunden einen Zugang zu den Programmen über seine eigene, vorhandene
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freizuschalten. Zusätzlich muss der Pay-TV-Sender für den entgangenen Empfang des Abonnenten aufkommen und ihm einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Dem Verteidiger zufolge bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf seinen Mandanten und kann nicht als Präzedenzfall für andere Verbraucher herangezogen werden.