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Sky Deutschland Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky nicht mehr so früh wie bislang ausstrahlen.

Der Kanal informiert derzeit seine Abonnenten auf der Homepage mit dem Text:

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.

Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbietet die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr.

Auslöser IT-Unternehmer Tobias Huch

Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für Sex-Seiten im Internet anbietet, bemängelte nach Angaben des Magazins "Focus", Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Sky soll mit der Verfügung nun offenbbar gezwungen werden, den Jugendschutz zu verbessern, bei Verstößen droht dem Kanal ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Sollte Huch die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Sky selbst weist die Vorwürfe zurück.

Der Jugendschutz ist bei dem finanziell schwer angeschlagenen Bezahlsender immer wieder ein Zankapfel, auch in anderer Hinsicht: So monieren beispielsweise kinderlose Abonnenten, dass sich die nervige PIN-Eingabe nicht komplett deaktivieren lässt oder bei vorprogrammierten Serien oder Filmen die Aufzeichnungen mitunter zu früh mit einem schwarzen Bildschirm enden.

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Boah ist ja krass wie schludrig Nagra ist, sonst ist denen nix eingefallen??

<Ironie=An> So ähnlich wird wahrscheinlich auch das Program im neuen Nagra3 verschlüsselt einfach paar Zahlen addieren und man hat den KEY, hat nur noch keiner dran gedacht <Ironie=aus>
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

... das ist mal wieder sehr geschmacklos naja typisch deutsche gesetze mal erlich pro 7 zeigt saw 1 und 2 ab 22:00 so gut wie unzensiert fsk 16 wo köpfe abfliegen und blut nur so fliesst , und dann muss ein softcore sender wie beathe use tv fsk 18 senden ab 23:00 ? haben die nen schaden von wegen amis sind prüde.
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Verfügung gegen Sky - Beate-Uhse.tv und Spielfilme wieder später

Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky - zumindest vorübergehend - nicht mehr ab 20.00 Uhr verbreiten.

Der Kanal informiert seine Abonnenten auf der Homepage inzwischen wieder mit dem bekannten Text:

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.

Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Einstweilige Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbot zunächst die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr.

Eine Zwangsvollstreckung der Einstweiligen Verfügung war vom Landgericht Duisburg dann Anfang Juni zunächst eingestellt worden - einstweilig, also bis zur Entscheidung des Rechtsstreits. In der Zwischenzeit lebte die Verfügung offenbar wieder auf. In der Sache ist noch nichts entschieden. Sky wollte bislang keine Angaben zur neuen Wendung in dem seit Wochen schwelenden Verfahren machen.

Auslöser IT-Unternehmer Tobias Huch
Huch, dessen Mainzer Firma Resisto IT selbst technische Systeme zur Alterskontrolle für ***-Seiten im Internet anbietet, bemängelte nach Angaben des Magazins "Focus" in der vorvergangenen Woche, Minderjährige könnten die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen. Sky soll mit der Verfügung dazu gezwungen werden, den Jugendschutz zu verbessern, bei Verstößen droht dem Kanal ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Sollte Huch die rechtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er dem Unternehmen wirtschaftliche Schäden ersetzen, die diesem durch die Einstweilige Verfügung entstanden sind. Sky selbst weist die Vorwürfe zurück.

Der Jugendschutz ist bei dem finanziell schwer angeschlagenen Bezahlsender immer wieder ein Zankapfel, auch in anderer Hinsicht: So monieren beispielsweise kinderlose Abonnenten, dass sich die nervige PIN-Eingabe nicht komplett deaktivieren lässt oder bei vorprogrammierten Serien oder Filmen die Aufzeichnungen mitunter zu früh mit einem schwarzen Bildschirm enden.

Quelle Sat+Kabel
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Daran sieht man einmal mehr was ein einzelner bewirken kann wenn er sich aufmuckt und Stress bzw. Geld machen möchte. Gegen alles und jeden vorgehen :-/
 
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So wird er aber sein komisch "Sicherheits" System auch nicht loswerden, LOL
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Ich werde mich gerne fragen was das für möglichen Auswirkungen für der sonstige Kabelnetzbetreiber (Und, hier war der spezifisch hier die UnityMedia gemeint), für folgen hat?

Der Unity hat auch so ein ähnliche Sender der heißt Lust Pur und fangt genau so punkt 20 Uhr an.

Linux VDR + Smargo Reader sei dank muss ich erst nicht mit lästigen PIN Nummer einspielen lassen.

Oder soll es dann nur sonderliche nur auf der Münchener es nur kommen?
 
AW: Sky-Erotiksender muss später anfangen - Gerichtsbeschluss

Beate-Uhse.tv wieder ab 20.00 Uhr - Sky-Verfügung außer Kraft

Der Erotiksender Beate-Uhse.tv darf sein Programm über die Pay-TV-Plattform des Bezahlsenders Sky zumindest vorübergehend wieder ab 20.00 Uhr senden.

Die laufende und erst kürzlich bestätigte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf wurde vom übergeordneten Oberlandesgericht Duisburg erneut einstweilig - also bis zur Entscheidung des Rechtsstreits - eingestellt. In der Sache ist noch immer nichts entschieden. Wann das eigentliche Verfahren ausgetragen wird, wollte Sky auf Anfrage der SAT+KABEL am Mittwoch nicht mitteilen.

Die neuerliche Kehrtwende erfolgte nach Angaben des Branchendienstes "DWDL" aufgrund eines Widerspruchs, den der Bezahlsender beim OLG eingereicht hatte. Dieser habe Aussicht auf Erfolg, hieß es. Beate-Uhse.tv hatte seine Abonnenten auf der Homepage in den vergangenen Wochen mit dem Text informiert, der immer noch zu lesen ist:

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden. Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor. Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt.

Hintergrund ist ein Gerichtsbeschluss des umtriebigen IT-Unternehmers Tobias Huch. Dieser hatte eine Verfügung gegen Sky im Zusammenhang mit dessen Jugendschutzmechanismen erwirkt. Die Anordnung des Landgerichts Duisburg vom 4. Mai verbot zunächst die Ausstrahlung von Thriller-, Action- und Erotikstreifen vor 22.00 Uhr, mit FSK-Freigabe ab 18 Jahren vor 23.00 Uhr. Der Beschluss wurde dann ausgesetzt, wieder in Kraft gesetzt und wieder einkassiert.

Quelle: Sat+Kabel
 
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Sky hat im Jugendschutz-Streit Aussicht auf Erfolg

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Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen Sky bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder aufgehoben. Beate Uhse TV wird wieder ab 20 Uhr gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts wird Sky mit der Berufung Erfolg haben.

Die im Mai erwirkte Verfügung gegen Sky, die dem Pay-TV-Anbieter einen zu laschen Jugendschutz vorwirft, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingestellt. Erst Anfang des Monats hatte das Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung bestätigt, die Sky die Ausstrahlung von Beate Uhse TV vor 23 Uhr untersagt hat. Tobias Huch, der die einstweilige Verfügung erreicht hatte, feierte dies als "guten Tag" für den Jugendschutz.

Sky hatte stets betont, gegen die von Huch erwirkte Verfügung vorzugehen und gegen die Entscheidung des Landgerichts Duisburg entsprechend Berufung eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht diese auch einstellte. "Die Zwangsvollstreckung ist einstweilen einzustellen, da die Berufung aller Voraussicht nach Erfolg haben wird", heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Eine Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung aus Duisburg sei demnach nur dann nötig, wenn das Interesse des Antragstellers die Interessen von Sky überwiege. Weiter heißt es in der Begründung, dass das Huch-Unternehmen Resisto Interessenten die Möglichkeit biete, "mit Personen in Kontakt zu treten, die dann sexuelle Handlungen vor Webcams vornehmen". Der Nachteil für Resisto, wenn Sky bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter Erotikfilme zeigt, ist nach Ansicht der Richter gering. Eine Verlagerung von Kunden "in erheblichem Umfang" sei nicht zu erwarten. Sky dagegen würden nach Ansicht des Gerichts "gravierende Nachteile" entstehen: "Eine teilweise Einstellung ihres Sendebetriebs trifft sie im Kern ihrer Geschäftstätigkeit", so die Begründung. Sky will die aktuellen Entwicklungen aufgrund des schwebenden Verfahren nicht kommentieren.

Quelle: digitalfernsehen
 
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Huch will Verfahren gegen Sky durchziehen

Leipzig - Der Unternehmer Tobias Huch hat angekündigt, weiter gegen den seiner Ansicht nach zu laschen Jugendschutz beim Bezahlsender Sky vorzugehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte seine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Anbieter wieder aufgehoben.

Tobias Huch gibt sich kämpferisch: "Wir ziehen das Verfahren durch, bis Sky endlich einen funktionierenden Kinderschutz einsetzt und so den Eltern nicht mehr ihr grundgesetzlich verbrieftes Erziehungsprivileg nimmt", erklärte der Unternehmer DIGITAL FERNSEHEN. Sky will dies nicht kommentieren, teilte das Unternehmen DF mit

"Es muss klar werden, dass in Deutschland die Eltern entscheiden, was ihre Kinder sehen und nicht ein Medienunternehhmen wie Sky", kündigte Huch an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Verfügung gegen Sky wieder gekippt - ab sofort darf Beate Uhse TV wieder ab 20 Uhr gezeigt werden. Dass es bei diesem Erfolg für Sky bleibt, ist laut Beschluss des Gerichts wahrscheinlich.

Huch dagegen hält dies für eine "kurzfristige Fehlentscheidung" und glaubt, dass das Gericht diese bald revidieren wird und will weiter für den Jugendschutz kämpfen. Huch selbst betreibt eine Erotik-Website. Wenn er in diesem Rechtsstreit unterliegt, drohen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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