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Sieben Monate Haft auf Bewährung für gewerbliches Simlock-Entfernen

rooperde

Elite Lord
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Das Göttinger Amtsgericht fällte womöglich ein richtungsweisendes Urteil im Bezug auf fragwürdige Simlock-Entfernungen bei Smartphones und Handys. Ein 35-jähriger Mann wurde kürzlich zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er gewerbsmäßig mehrere Hundert Handys unrechtmäßig von der Sperre des jeweiligen Providers befreite.

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Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35-jährigen Mann zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er gewerbsmäßig die Simlock-Sperren von verschiedenen Handymodellen entfernte. Offenbar betrieb der Angeklagte eine Art Shop, in dem er seinen Kunden anbot, die Sperre des jeweiligen Mobilfunk-Anbieters zu entfernen, damit das Gerät mit jeder beliebigen SIM-Karte nutzbar ist.

Die Verwendung derartiger Sperren ist bei vielen Mobilfunk-Providern nichts Unübliches. Oftmals werden teure Smartphones billig verkauft, bringen dem Verkäufer durch einen Vertrag mit Mindestlaufzeit und die Bindung an das Gerät jedoch lukrative Gewinne. Obwohl der Richter derartige Praktiken nicht für gut heißen könne, liege im Falle des Angeklagten dennoch eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ sowie eine strafbare Datenveränderung vor. Mit dem Entschluss orientierte sich die Justiz weitgehend an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese bestand im Voraus bereits auf ein Strafmaß von sieben Monaten auf Bewährung. Konkret beurteilt wurden aufgrund der Prozessvereinfachung 10 Fälle in Hinblick auf die Simlock-Entfernung.

Das Urteil könnte gerade in Deutschland eine richtungsweise Entscheidung darstellen. Denn hierzulande gab es zu fragwürdigen Handyentsperrungen bislang so gut wie keine Strafurteile, wie der Richter laut Stern betonte. Die Verteidigung des letztendlich verurteilten Mannes kündigte jedoch bereits im Gerichtssaal an, die Göttinger Entscheidung von anderen Instanzen nochmals prüfen zu lassen. Eine Änderung des Urteils ist also nicht ausgeschlossen.

Quelle: Gulli
 
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