josef.13
Boardveteran
Keine Drohnenbilder mehr von den Schären oder aus Stockholm: Ein schwedisches Gericht hat geurteilt, dass Copter, die mit einer Kamera ausgestattet sind, nur mit einer Genehmigung und zum Zweck der Aufklärung von Straftaten betrieben werden dürfen.
Kameradrohnen sind Instrumente zur Überwachung und deshalb genehmigungspflichtig. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht von Schweden entschieden. Damit ist der Einsatz von Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, in Schweden praktisch verboten.
Copter mit Kamera: Der Betrieb von Überwachungskameras ist in Schweden genehmigungspflichtig. (Bild: Werner Pluta/Golem.de)
Eine Kamera, die an einer Drohne montiert ist, ist nach Ansicht der Richter eine Überwachungskamera. In Schweden ist der Betrieb von Überwachungskameras genehmigungspflichtig. Die Genehmigung werde nur erteilt, wenn der Zweck der Kamera sei, Unfälle zu vermeiden sowie Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.
Drohnen werden nicht an Ort und Stelle eingesetzt
Die Richter verglichen die Drohnenkameras mit Kameras, die am Armaturenbrett eines Autos oder am Fahrrad befestigt sind. Diese würden unmittelbar dort eingesetzt, wo der Fahrer, der sie betreibe, sich selbst befinde. Diese Kameras seien deshalb keine Überwachungskameras. Eine Kamera an einer Drohne hingegen werde vom Boden aus gesteuert und deshalb nicht an Ort und Stelle eingesetzt. Das mache sie zur Überwachungskamera.
Das Verfahren wurde auf Initiative der schwedischen Datenschutzbehörde eröffnet. Die hatte argumentiert, dass die Drohnen zur Überwachung eingesetzt werden könnten. Die Richter unterstützen diese Auffassung. Ausnahmen wie etwa der Einsatz von Drohnen für die mediale Berichterstattung gibt es nicht.
Der Branchenverband UAS Sweden hat das Urteil kritisiert. Mit einem solchen Urteil hätte der Verband nicht gerechnet, sagte Gustav Gerdes, Präsident des Verbandes, der Tageszeitung Aftonbladet. Es vernichte auf einen Schlag eine ganze Branche mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen. Der Verband will in der Politik Lobbyarbeit gegen das Urteil betreiben.
Quelle: golem
Kameradrohnen sind Instrumente zur Überwachung und deshalb genehmigungspflichtig. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht von Schweden entschieden. Damit ist der Einsatz von Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, in Schweden praktisch verboten.
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Copter mit Kamera: Der Betrieb von Überwachungskameras ist in Schweden genehmigungspflichtig. (Bild: Werner Pluta/Golem.de)
Eine Kamera, die an einer Drohne montiert ist, ist nach Ansicht der Richter eine Überwachungskamera. In Schweden ist der Betrieb von Überwachungskameras genehmigungspflichtig. Die Genehmigung werde nur erteilt, wenn der Zweck der Kamera sei, Unfälle zu vermeiden sowie Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.
Drohnen werden nicht an Ort und Stelle eingesetzt
Die Richter verglichen die Drohnenkameras mit Kameras, die am Armaturenbrett eines Autos oder am Fahrrad befestigt sind. Diese würden unmittelbar dort eingesetzt, wo der Fahrer, der sie betreibe, sich selbst befinde. Diese Kameras seien deshalb keine Überwachungskameras. Eine Kamera an einer Drohne hingegen werde vom Boden aus gesteuert und deshalb nicht an Ort und Stelle eingesetzt. Das mache sie zur Überwachungskamera.
Das Verfahren wurde auf Initiative der schwedischen Datenschutzbehörde eröffnet. Die hatte argumentiert, dass die Drohnen zur Überwachung eingesetzt werden könnten. Die Richter unterstützen diese Auffassung. Ausnahmen wie etwa der Einsatz von Drohnen für die mediale Berichterstattung gibt es nicht.
Der Branchenverband UAS Sweden hat das Urteil kritisiert. Mit einem solchen Urteil hätte der Verband nicht gerechnet, sagte Gustav Gerdes, Präsident des Verbandes, der Tageszeitung Aftonbladet. Es vernichte auf einen Schlag eine ganze Branche mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen. Der Verband will in der Politik Lobbyarbeit gegen das Urteil betreiben.
Quelle: golem