Hallo gemeinde
habe aus der Schweiz 5 DM500 sat bestellt privat für meine Familie, mir war nicht bekannt durch den Verkäufer das die Clones sind,auf der seite stand auch nichts.Brief vom zoll bekommen paket für mich da,ich dachte das ich die Mwst nach zahlen muß,aber der Beamte hat sie einbehalten und sie direkt mit Anwalt die Seriennr. überprüfen lassen ,hat sich fest gestellt sind Clone Boxen daruf hin habe schreiben bekommen mit Unterlassungs und Verpflichtungserklärung das ich unterschreiben muß.
Hat jemand einen Rat ???
Brief.......
Um die Sache ohne gerichtliche Weiterungen und auf einem möglichst akzeptablen Kostenniveau abschließend zu bereinigen, wird Ihnen folgender Vorschlag unterbreitet:
1. Die beschafften Produkte werden vom Hauptzollamt auf Ihre Kosten vernichtet
2. Sie geben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wonach sich sich verpflichten, entsprechende Plagiate zukünftig nicht mehr zu importieren.
3. Sie übernehmen die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstandenen Anwaltskosten und erstatten unserer Mandantin den durch den Import entstandenen Schaden
4. Sie erteilen Auskunft in welchen Umfang in der Vergangenheit von Ihnen entsprechende Produkte beschafft, angeboten und in Verkehr gebracht wurden.
5. Sie erteilen Auskunft über die Lieferanten
------Unterlassungserklärung
1. es unter Anerkennung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges an die Dream Multimedia zu zahlende Vertragsstrafe von 10.100,00 Euro zu unterlassen, mit den Originalprodukt "Dreambox" verwechselbare Fälschungen, Plagiate und nicht von Dram Multimedia authorisierte TV Receiver Boxen im Bereich der EU anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen, zu importieren oder zu Exportieren oder die genannten Handlungen begehen zu lassen.
2 Auskunft erteilen über Art und Umfang der begangenen unter 1. genannten Handlungen
3. der Herausgabe gegebenenfalss auf Lager befindlicher Stücke zum Zwecke der Vernichtung
4. dem Grunde nach anzuerkennen, verpflichtet zu sein dem Unterlassungsgegner den entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen
5. zuzustimmen dass das Beschlagnahme Zollamt die beschlagnahmten Produkte vernichtet und hierfür die Kosten zu übernehmen
6. die Kosten für die Rechtsdurchsetzung durch die Patentanwälte in Höhe einer 1,5 Geschäfstgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG, §§
Danke für jeden Rat
habe aus der Schweiz 5 DM500 sat bestellt privat für meine Familie, mir war nicht bekannt durch den Verkäufer das die Clones sind,auf der seite stand auch nichts.Brief vom zoll bekommen paket für mich da,ich dachte das ich die Mwst nach zahlen muß,aber der Beamte hat sie einbehalten und sie direkt mit Anwalt die Seriennr. überprüfen lassen ,hat sich fest gestellt sind Clone Boxen daruf hin habe schreiben bekommen mit Unterlassungs und Verpflichtungserklärung das ich unterschreiben muß.
Hat jemand einen Rat ???
Brief.......
Um die Sache ohne gerichtliche Weiterungen und auf einem möglichst akzeptablen Kostenniveau abschließend zu bereinigen, wird Ihnen folgender Vorschlag unterbreitet:
1. Die beschafften Produkte werden vom Hauptzollamt auf Ihre Kosten vernichtet
2. Sie geben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wonach sich sich verpflichten, entsprechende Plagiate zukünftig nicht mehr zu importieren.
3. Sie übernehmen die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstandenen Anwaltskosten und erstatten unserer Mandantin den durch den Import entstandenen Schaden
4. Sie erteilen Auskunft in welchen Umfang in der Vergangenheit von Ihnen entsprechende Produkte beschafft, angeboten und in Verkehr gebracht wurden.
5. Sie erteilen Auskunft über die Lieferanten
------Unterlassungserklärung
1. es unter Anerkennung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges an die Dream Multimedia zu zahlende Vertragsstrafe von 10.100,00 Euro zu unterlassen, mit den Originalprodukt "Dreambox" verwechselbare Fälschungen, Plagiate und nicht von Dram Multimedia authorisierte TV Receiver Boxen im Bereich der EU anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen, zu importieren oder zu Exportieren oder die genannten Handlungen begehen zu lassen.
2 Auskunft erteilen über Art und Umfang der begangenen unter 1. genannten Handlungen
3. der Herausgabe gegebenenfalss auf Lager befindlicher Stücke zum Zwecke der Vernichtung
4. dem Grunde nach anzuerkennen, verpflichtet zu sein dem Unterlassungsgegner den entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen
5. zuzustimmen dass das Beschlagnahme Zollamt die beschlagnahmten Produkte vernichtet und hierfür die Kosten zu übernehmen
6. die Kosten für die Rechtsdurchsetzung durch die Patentanwälte in Höhe einer 1,5 Geschäfstgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG, §§
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, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 RVG aus einem gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € (
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
) nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG, Gesamt-Nettobetrag: 1.589,00 € zu erstattenDanke für jeden Rat