Ich bin von der Erdung Plicht ausgeschlossen, habe mich erkundigt.
muss die Antenne gemäß DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) aufgebaut und entsprechend geerdet werden.
Von der Erdungspflicht
ausgenommen sind nur solche Antennen:
- Die mehr als 2 Meter unterhalb der Dachkante
- und zugleich weniger als 1,5 Meter von Gebäuden
angebracht sind.
und das ist so, Die sat Anlage ist unterhalb der Dach kante, die mehr als 2 meter beträgt.
Desweiteren ist die anlage auch weniger als 1.,5 Meter vom Gebäude entfernt.
Somit brauch ich diese nicht zu Erden.