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Sarrazin Vergleich mit "alter Hure" rechtens

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Thilo Sarrazin Vergleich mit „alter Hure“ rechtens



Der ehemalige Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbank Vorstand Thilo Sarrazin muss sich den Vergleich mit einer „alten Hure“ gefallen lassen. Das urteilte das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Nicht nur als umstrittener Buchautor, sondern auch als Ratgeber in Sachen Hartz IV hat sich Thilo Sarrazin einen zweifelhaften Namen gemacht. So riet er in Funktion als SPD-Finanzsenator des Landes Berlin, Beziehern von Hartz IV-Leistungen auch mal kalt zu duschen, da "kalt duschen doch eh viel gesünder“ sei und „ein Warmduscher noch nie weit gekommen ist im Leben." Zudem vertrat Sarrazin die Meinung, dass ALG II Empfänger mit etwa 4 Euro pro Tag "auskommen könnten" und daher die Hartz IV Leistungen ausreichend seien. Bei soviel Häme gegenüber den Ärmsten diesen Landes könnte man davon ausgehen, dass Herr Sarrazin auch Häme einstecken kann. Kann er aber nicht.

Im Juni 2012 war ein Artikel in der „Die Tageszeitung“ (TAZ) über das Verhältnis von Sarrazin und den Medien publiziert worden. Dort war unter anderem geschrieben, dass Sarrazin „inzwischen von Journalisten benutzt wird wie eine alte Hure“. Sarrazin sah darin eine Schmähkritik und forderte Unterlassung. Doch das Oberlandesgericht OLG Frankfurt am Main sah die Klage unbegründet. Nach Auffassung der Richter sei die Grenze zur rechtswidrigen Schmäkritik nicht überschritten. Eine Schmähkritik sei vielmehr dadurch gekennzeichnet, „dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht.“ Das sei nach Meinung der Richter hier nicht der Fall gewesen.

Zudem müssen sich Personen der öffentlichen Lebens weitergehende Einschränkungen gefallen lassen. In dem Artikel sei Sarrazin nicht als Person diffamiert worden, sondern sein Verhältnis zu den Journalisten. Auch polemische und überspitzte Kritiken sind von der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland gedeckt, so die Richter in der Urteilssprechung. Die Oberlandesrichter bestätigten mit ihrem Urteil (Az.: 16 W 36/12) ein vorige Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt.

Wir empfehlen Herrn Sarrazin eine kalte Dusche, vielleicht überdenkt er dann noch einmal als Millionär seine rassistischen Äußerungen und menschenfeindlichen Armutstipps.

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Quelle: gegen-hartz
 
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