Österreich muss die verfassungswidrigen Rundfunkgebühren reformieren. Nur ein Drittel unterstützt eine Haushaltsabgabe, Jugendliche noch weniger.
Eine pauschale Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen ORF (Österreichischer Rundfunk) sollen österreichische Haushalte und Unternehmen ab 2024 entrichten – unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte oder Internetzugang haben. Das plant die Regierungskoalition aus rechtskonservativer ÖVP und Grünen. Bei der Bevölkerung ist dieses Finanzierungsmodell höchst unbeliebt, wie repräsentative Umfragen zeigen.
Grundsätzlich lehnen fast zwei Drittel (63%) der Befragten Rundfunkgebühren generell ab, wie eine im Auftrag der Tageszeitung Der Standard durchgeführte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Market ergibt (800 Befragte, repräsentativ für Wahlberechtigte). Diese Ablehnung zieht sich quer durch die politischen Lager, nur bei der kleinen Gruppe der Grünwähler gibt es eine knappe Mehrheit für Rundfunkgebühren. Insgesamt sind nur 30 Prozent für Rundfunkgebühren (ein Drittel der Männer, aber nur ein Viertel der Frauen).
Zur konkreten Finanzierungsform befragt, ergibt die selbe Umfrage, das 31 Prozent eine pauschale Haushaltsabgabe befürworten. Ein deutliche Mehrheit (51%) tritt für die Finanzierung des ORF aus dem Bundesbudget ein. Der Rest macht keine Angabe oder befürwortet eine Weiterentwicklung des derzeitigen Modells durch Hinzunahme streamingfähiger Geräte. Derzeit lösen nur in Gebäuden zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkempfangsgeräte die Gebührenpflicht aus. Haushalte mit Radio aber ohne Fernseher zahlen deutlich weniger. Diese Gruppe würde durch eine Haushaltsabgabe besonders stark belastet.
Meinungswandel bei ÖVP und Grünen
Die aktuelle Regelung ist allerdings verfassungswidrig, wie der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juli in einem überraschenden Erkenntnis zu den Rundfunkgebühren (Az. G 226/2021-12) festgestellt hat. Demnach verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung, Rundfunk-Haushalte und -Unternehmen zu ORF-Gebühren zu verpflichten, andere Haushalte und Unternehmen mit Internetzugang aber nicht, obwohl sie online Zugang zu großen Teilen des ORF-Programmangebots haben können.
Dieses Jahr dürfen die Rundfunkgebühren noch wie gehabt eingehoben werden, aber 2024 sind sie unzulässig. Also muss der ORF entweder weite Teile seines Angebots einstellen oder der Gesetzgeber die Finanzierung reformieren.
Früher einmal waren ÖVP und Grüne gegen Rundfunkgebühren für Computer. Heute hingegen planen ÖVP und Grüne eine Haushaltsabgabe, um eben auch reine Computerhaushalte zur Kassa zu bitten. Unternehmen müssten ebenfalls zahlen. Sie sind auch derzeit rundfunkgebührenpflichtig. Ausnehmend arme Haushalte könnten voraussichtlich um Befreiung ansuchen. Ob auch Zweitwohnsitze mit der Abgabe belastet würden, ist offen. Ebenso ist ungeklärt, wie Unternehmenssitze belastet werden, die sich in einem Haushalt befinden.
Breite Ablehnung bei Jugendlichen
Bestätigt wird die breite Ablehnung der Haushaltsabgabe durch eine zweite repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Unique im Auftrag der Zeitschrift Profil mit 500 Befragten durchgeführt hat (Schwankungsbreite 4,4 Prozentpunkte). Demnach befürwortet nur jeder Dritte Österreicher eine Haushaltsabgabe, 58 Prozent lehnen sie ab. Die österreichische Bundesjugendvertretung weist darauf hin, dass Österreichs Jugendliche sogar nur zu elf Prozent eine Haushaltsabgabe unterstützen.
So teuer ist der ORF jetzt
Gemeinsam mit den den ORF-Gebühren lässt die Republik Österreich derzeit Rundfunkabgaben, Kulturförderungsbeitrag und Umsatzsteuer einheben, hinzu kommen in sieben der neun Bundesländer Landesabgaben für deren Budget. Die höchste Landesabgabe gibt es in der Steiermark mit 6,82 Euro pro Monat (inklusive Umsatzsteuer). In Summe zahlt ein österreichischer Haushalt mit Fernseher je nach Bundesland 270 bis 344 Euro pro Jahr, unabhängig von der Zahl der Personen.
Haushalte mit Radio aber ohne Fernseher zahlen 76 bis 95 Euro pro Jahr. Zweitwohnsitze sind ebenfalls rundfunkgebührenpflichtig. Mit der EInhebung ist die ORF-Tochter GIS (Gebühren Info Service) beauftragt. Dafür hat sie Zugriff auf das gesamte Melderegister des Landes – das prompt in falsche Hände geraten ist.
Quelle; heise
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Eine pauschale Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen ORF (Österreichischer Rundfunk) sollen österreichische Haushalte und Unternehmen ab 2024 entrichten – unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte oder Internetzugang haben. Das plant die Regierungskoalition aus rechtskonservativer ÖVP und Grünen. Bei der Bevölkerung ist dieses Finanzierungsmodell höchst unbeliebt, wie repräsentative Umfragen zeigen.
Grundsätzlich lehnen fast zwei Drittel (63%) der Befragten Rundfunkgebühren generell ab, wie eine im Auftrag der Tageszeitung Der Standard durchgeführte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Market ergibt (800 Befragte, repräsentativ für Wahlberechtigte). Diese Ablehnung zieht sich quer durch die politischen Lager, nur bei der kleinen Gruppe der Grünwähler gibt es eine knappe Mehrheit für Rundfunkgebühren. Insgesamt sind nur 30 Prozent für Rundfunkgebühren (ein Drittel der Männer, aber nur ein Viertel der Frauen).
Zur konkreten Finanzierungsform befragt, ergibt die selbe Umfrage, das 31 Prozent eine pauschale Haushaltsabgabe befürworten. Ein deutliche Mehrheit (51%) tritt für die Finanzierung des ORF aus dem Bundesbudget ein. Der Rest macht keine Angabe oder befürwortet eine Weiterentwicklung des derzeitigen Modells durch Hinzunahme streamingfähiger Geräte. Derzeit lösen nur in Gebäuden zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkempfangsgeräte die Gebührenpflicht aus. Haushalte mit Radio aber ohne Fernseher zahlen deutlich weniger. Diese Gruppe würde durch eine Haushaltsabgabe besonders stark belastet.
Meinungswandel bei ÖVP und Grünen
Die aktuelle Regelung ist allerdings verfassungswidrig, wie der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juli in einem überraschenden Erkenntnis zu den Rundfunkgebühren (Az. G 226/2021-12) festgestellt hat. Demnach verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung, Rundfunk-Haushalte und -Unternehmen zu ORF-Gebühren zu verpflichten, andere Haushalte und Unternehmen mit Internetzugang aber nicht, obwohl sie online Zugang zu großen Teilen des ORF-Programmangebots haben können.
Dieses Jahr dürfen die Rundfunkgebühren noch wie gehabt eingehoben werden, aber 2024 sind sie unzulässig. Also muss der ORF entweder weite Teile seines Angebots einstellen oder der Gesetzgeber die Finanzierung reformieren.
Früher einmal waren ÖVP und Grüne gegen Rundfunkgebühren für Computer. Heute hingegen planen ÖVP und Grüne eine Haushaltsabgabe, um eben auch reine Computerhaushalte zur Kassa zu bitten. Unternehmen müssten ebenfalls zahlen. Sie sind auch derzeit rundfunkgebührenpflichtig. Ausnehmend arme Haushalte könnten voraussichtlich um Befreiung ansuchen. Ob auch Zweitwohnsitze mit der Abgabe belastet würden, ist offen. Ebenso ist ungeklärt, wie Unternehmenssitze belastet werden, die sich in einem Haushalt befinden.
Breite Ablehnung bei Jugendlichen
Bestätigt wird die breite Ablehnung der Haushaltsabgabe durch eine zweite repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Unique im Auftrag der Zeitschrift Profil mit 500 Befragten durchgeführt hat (Schwankungsbreite 4,4 Prozentpunkte). Demnach befürwortet nur jeder Dritte Österreicher eine Haushaltsabgabe, 58 Prozent lehnen sie ab. Die österreichische Bundesjugendvertretung weist darauf hin, dass Österreichs Jugendliche sogar nur zu elf Prozent eine Haushaltsabgabe unterstützen.
So teuer ist der ORF jetzt
Gemeinsam mit den den ORF-Gebühren lässt die Republik Österreich derzeit Rundfunkabgaben, Kulturförderungsbeitrag und Umsatzsteuer einheben, hinzu kommen in sieben der neun Bundesländer Landesabgaben für deren Budget. Die höchste Landesabgabe gibt es in der Steiermark mit 6,82 Euro pro Monat (inklusive Umsatzsteuer). In Summe zahlt ein österreichischer Haushalt mit Fernseher je nach Bundesland 270 bis 344 Euro pro Jahr, unabhängig von der Zahl der Personen.
Haushalte mit Radio aber ohne Fernseher zahlen 76 bis 95 Euro pro Jahr. Zweitwohnsitze sind ebenfalls rundfunkgebührenpflichtig. Mit der EInhebung ist die ORF-Tochter GIS (Gebühren Info Service) beauftragt. Dafür hat sie Zugriff auf das gesamte Melderegister des Landes – das prompt in falsche Hände geraten ist.
Quelle; heise