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Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – mit einer Einschränkung

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkbeitragspflicht für im Wesentlichen verfassungsmäßig erklärt. Lediglich in einem Spezialfall entschied es anders.

Das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Rundfunkbeitrag ist im wesentlichen verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden und lediglich den Beitrag für eine Zweitwohnung verworfen. Hier gaben die Richter jenem Kläger Recht, der argumentiert hatte, dass er für beide Wohnungen zahlen muss, obwohl er niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis spätestens Mitte 2020 nachzubessern.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden zum neuen Rundfunkbeitrag hatte der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. Darunter war auch eine Klage des Autoverleihers Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert. Das beanstandeten die Karlsruher Richter nicht und verwiesen auf die Vorteile, die die Möglichkeit des Rundfunkempfangs bieten.

Ein Angebot für alle
Entscheidend für ihr Urteil sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht, zum Beispiel weil ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.

Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

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Quelle; heise
 

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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen gekippt
Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß - bis auf eine Ausnahme: Menschen mit einer Zweitwohnung müssen in Zukunft nicht mehr doppelt zahlen.

Karlsruhe - Menschen mit Zweitwohnung müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, entschied das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen - in einigen wenigen Fällen sogar rückwirkend. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern. Ansonsten ist der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Höhe des Beitrags angemessen
Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote vielleicht nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Privatleute zahlen im Moment für ihre Wohnung 17,50 Euro im Monat. Die Höhe dieses Beitrags ist laut Kirchhof angesichts von fast 90 bundesweit ausgestrahlten Programmen auch angemessen.

Je Wohnung wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht. Sie stören sich unter anderem daran, dass ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt. Diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil aber "auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen".

Betroffene können Befreiung beantragen
Die Richter des Ersten Senats halten es auch für vertretbar, den Beitrag an die Wohnung zu knüpfen. Denn dort werde der Rundfunk typischerweise genutzt. Der Gesetzgeber habe hier weiten Spielraum.

Dass jemand mit zwei oder mehr Wohnsitzen mehr als einen Beitrag zahlen soll, geht den Verfassungsrichtern aber zu weit. "Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen", sagte Kirchhof. Die Regelung könne auch nicht mit Verwaltungsvereinfachung begründet werden.

Bis eine neue Lösung gefunden ist, bleibt sie formal trotzdem in Kraft. Betroffene können bis dahin aber die Befreiung beantragen. Rückwirkend geht das nur, wenn man schon gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt hatte und darüber noch nicht entschieden ist.

Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Schlappe für Sixt
Unter den Karlsruher Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.

Rund acht Milliarden Euro
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.

Gegen den Beitrag hatte es zahlreiche Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos. So hatte das Bundesverwaltungsgericht das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz erklärten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist jetzt das letzte Wort in dem langen Streit gesprochen.

Quelle; onlinekosten
 
Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof hat aber einen schweren Fehler begangen
"Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs."
nur in Deutschland? Wie viele Bürger z.B. im EU-Ausland können unsere ÖR kostenfrei empfangen. Ich bin auch EU-Bürger und möchte mit diesen Bürgern gleichgestellt werden.

Aber es war doch klar, dass die Entscheidung so lauten wird, macht aber wiederum klar, dass unsere Richter, egal bei welchem Gericht, doch realtiv weltfremd sind, ein Blick über die Grenzen nach Österreich oder in die Schweiz hätten schon gereicht. Ich finde einen geringen Beitrag für den Radioempfang auch gerechtfertigt, aber im Fernsehbereich sollte es wie in den vorgenannten Ländern gehandhabt werden.
In einem längeren Schriftwechsel hatte ich dem SWR auch mal geschrieben, dass eine Verschlüsselung eingeführt werden solle, die lapidare Antwort dazu war "das ist zu teuer".
Würde ich wahrscheinlich persönlich auch so machen, wenn ich mir fast jedes Jahr höhere Einnahmen wünschen dürfte, ohne auf meine Ausgaben schauen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
War doch klar, dass die alten Beamten so entscheiden. Es soll doch nur der riesige Versorgungs-Wahnsinn finanziert werden, das Programm kann es jedenfalls nicht sein. Von wegen unabhängiger Journalismus und keine Meinungsbildung, dass erkennen nur einige Rentner nicht mehr.
 
...
Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren.
...
Hab ich da was verpasst??? Dann hätten wir ja für bis zu vier TVs und eine Unmenge an Radios (bin Sammler historischer Radios mit UKW-Empfang) und ein paar „neuartige Empfangsgeräte“ (Internet-Geräte wie Computer, Notebooks, Tablets usw.) einzeln bezahlen müssen. Nein wir mussten für unseren Haushalt nur einmal GEZ bezahlen, unabhängig wieviele Empfangsgeräte wir hatten.
 
Du hast die Anspielung nicht verstanden, der wird sich aber sicher bald melden. :)
 
Was steht denn in der Verfassung, damit das "Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß" ist? Und wo finde ich diese Verfassung zum nachschlagen?
 
das thema Rundfunkbeitrag ist doch hier schon oft genug diskutiert worden.
ein Mod sollte hier zu machen, eh das wieder aus dem ruder läuft.
 
Aber es war doch klar, dass die Entscheidung so lauten wird, macht aber wiederum klar, dass unsere Richter, egal bei welchem Gericht, doch realtiv weltfremd sind, ein Blick über die Grenzen nach Österreich oder in die Schweiz hätten schon gereicht. Ich finde einen geringen Beitrag für den Radioempfang auch gerechtfertigt, aber im Fernsehbereich sollte es wie in den vorgenannten Ländern gehandhabt werden.
...wenn es wie in der Schweiz und Österreich gehandhabt würde müsstest du einen höheren Rundfunkbeitrag als jetzt in D bezahlen, und dann auch noch alle paar Jahre für eine neue Smartcards Euronen abdrücken.

Dort zahlt nämlich, auch mit Verschlüsselung, jeder Bürger die Rundfunkgebühr
 
Zuletzt bearbeitet:
:D übersehen? Bist du der der festlegt was Offiziell ist ??
 
fakt ist wenn man sieht was für ein mist aus dem geld gemacht wird, kommt einem das kalte ko****. mal abgesehen davon, dass es nicht verfassungsgemäss sein kann, jemand hat keinen tv und kein radio, pc usw und soll aber zwangsverdonnert werden solchen pappnasen wie silbereisen, carmen nebel usw die taschen zu füllen, ist der deutsche michel eh zu träge geworden dafür "auf die strasse zu gehen". die beamten sind da garantiert wieder frei davon das zu entrichten. das sind die ersten, den sie mal an die kohle sollten. das ganze leben lang keine/kaum abzüge, aber dann im alter jede menge absahnen, weil man ja "hart gearbeitet" hat (polizisten glaub ich das sogar, aber der rest......)
 
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