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Hardware & Software Routerfreiheit gilt laut Landgericht für alle Kunden

Eine Verbraucherzentrale hat die Frage klären lassen, ob die Netzbetreiber wegen einer unklaren Formulierung die Routerfreiheit unterlaufen dürfen. Die Beschränkungen auf Neukunden müssen damit fallen.

Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. Das hat das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 45 O 56/16) in einem Urteil zu dem Stadtnetzbetreiber Gelsen-Net festgestellt. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen untersagte das Landgericht Essen dem Anbieter, die Herausgabe der Zugangsdaten an Bestandskunden zu verweigern.

Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen, der bisher durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht wurde. Die Routerfreiheit gilt seit dem 1. August 2016. Unitymedia und andere Netzbetreiber interpretieren das Gesetz so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Möglich macht dies eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss" zur Verfügung stellen. "Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind. Vodafone Kabel Deutschland akzeptiert die Routerfreiheit "für Neu- und Bestandskunden". Auch Primacom wird es so wie Vodafone halten: Neukunden bekommen die Zugangsdaten sofort, Bestandskunden können sie anfordern.

Gelsen-Net nur als Beispiel
Geklärt wurde diese Frage nun am Beispiel eines Bestandskunden der Gelsen-Net. Weil ihm die Herausgabe der Zugangsdaten verweigert worden war, hatte die Verbraucherzentrale gegen den Anbieter vor dem Landgericht Essen ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Dort teilten die Richter die Auffassung der Verbraucherzentrale. "Das Urteil ist von September 2016, aus verfahrenstechnischen Gründen haben wir es erst jetzt veröffentlicht", sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Golem.de.

Die systematische Auslegung sowie Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Routerfreiheit sprächen dafür, dass die Zugangsdaten auf Anforderung allen Kunden zur Verfügung zu stellen sind. Ohne eine Informationspflicht auch für Bestandskunden sei das Anschlussrecht der Endnutzer sinnlos. Eine Beschränkung der Wahlfreiheit auf Neukunden ergebe sich auch nicht aus den Gesetzgebungsmaterialien. Die gesetzlich geregelte Routerfreiheit trage außerdem Ziel und Zweck der europäischen Vorgaben Rechnung, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen.

Quelle; golem
 
Unitymedia rückt da weiterhin nichts raus.
Da sind all meine Versuche gescheitert.
Man liefert mir ein Modem, dann kann ich den Router dahinter selbst wählen.
Man hat mir empfohlen, die Rechtsabteilung zu kontaktieren, ich solle mir aber bitte rechtlichen Beistand beschaffen.
Man ist dort also soweit geimpft, dass man lieber die Kunden verliert, als Daten offen zu legen.
 
Was soll dir UM auch rausrücken?
Bei Docsis gibt's keine Zugangsdaten und die SIP Daten für die Telefonie stehen im Kundencenter.
Mehr gibt's nunmal nicht.
 
Aber ich muss doch irgendwo etwas eintragen, wenn ich mir einen Router XYZ kaufe.

Der Bericht oben spricht doch von Zugangsdaten im Kontext mit Unitymedia :

Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss" zur Verfügung stellen. "Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.

Ich möchte z.B. eine statische IP, aber unbedingt eine Fritz Box, ohne das UM daran herummanipuliert und WLAN deaktiviert, etc.

LG
 
Was soll dir UM auch rausrücken?
Bei Docsis gibt's keine Zugangsdaten und die SIP Daten für die Telefonie stehen im Kundencenter.
Mehr gibt's nunmal nicht.
Tut mir leid, das ich dir da Widersprechen muß
Laut Gesetz sind die Anbieter verpflichtet dem Kunden Zugangsdaten zu geben.
Wenn es bisher technisch nicht möglich ist, müssen sie es eben technich ermöglich.
Mir doch egal wie sie es ermöglichen können.
Sie sind eben lt. Gesetz dazu verplichtet.
Wenn ein Kunde z:B. eine Fritzbox kauft, braucht er die Zugangsdaten und die muß der Anbieter sie eben geben.
Wie sie das machen ist das Problem des Anbieters.
Fakt ist: er muß sie herausrücken.

So versteh ich das Gesetz.
Wenn es nicht geht, stimmt das Gesetz nicht.
 
So sehe ich das auch.
Aber man gibt dennoch ekeine raus, und ich denke, hier lohnt es nicht, einen Anwalt zu nehmen, man kämpft da Alleine.
PS: Wir haben nun eine Lösung gefunden: Ich hänge meine eigene 6490 Fritzbox hinter die Fritzbox von UM.
Zwei Fritten 6490 hintereinander.

LG
 
Da dieses Urteil ja erst ein paar Tage alt ist, müssen die Rechtsverdreher der Kabelanbieter ja nach neuen Auslegungen suchen. Und bis sich das dann in den jeweiligen Supportlevel rumspricht, dauert es auch seine Zeit ;)

Bis zur Umsetzung wird es sicher noch ein paar Tage dauern.
 
Aber ich muss doch irgendwo etwas eintragen, wenn ich mir einen Router XYZ kaufe.

Der Bericht oben spricht doch von Zugangsdaten im Kontext mit Unitymedia :



Ich möchte z.B. eine statische IP, aber unbedingt eine Fritz Box, ohne das UM daran herummanipuliert und WLAN deaktiviert, etc.

LG

Ganz einfach, du rufst bei der Hotline an und gibst die nötigen Macs durch und schon ist der "Docsis" Router freigeschaltet.

Tut mir leid, das ich dir da Widersprechen muß
Laut Gesetz sind die Anbieter verpflichtet dem Kunden Zugangsdaten zu geben.
Wenn es bisher technisch nicht möglich ist, müssen sie es eben technich ermöglich.
Mir doch egal wie sie es ermöglichen können.
Sie sind eben lt. Gesetz dazu verplichtet.
Wenn ein Kunde z:B. eine Fritzbox kauft, braucht er die Zugangsdaten und die muß der Anbieter sie eben geben.
Wie sie das machen ist das Problem des Anbieters.
Fakt ist: er muß sie herausrücken.

So versteh ich das Gesetz.
Wenn es nicht geht, stimmt das Gesetz nicht.

Nochmal: Es gibt im Kabel keine Zugangsdaten, also können die KNB auch nichts herausgeben (Von SIP abgesehen / Was sie auf Verlangen auch tun)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok du verstehst davon bestimmt mehr als ich.
Trotzdem behaupte ich: sie haben lt. Gesetz die Pflicht das zu ermöglichen.
Wie sie das technisch realisieren ist Ihre Sache.
 
Wo es keine Daten gibt, kann man halt keine geben.

Bei Vodafone geht das für die Kunden ganz einfach.

1. eigenen Router (mit Docsis Modem) anschließen.
2. Beliebige Internetseite aufrufen (Aktivierungsportal erscheint).
3. Code eingeben den VF vorab per Brief geschickt hat.
4. Im nächsten Fenster erhält der Kunden seine Telefonie Daten und der Router ist freigeschaltet.
 
Bei UM gibt es in sofern keine Zugangsdaten
Die Profile für die Bandbreiten sind an die (CableModem) CM MAC Adresse gebunden
Somit (sofern UM das Urteil jetzt umsetzt) Fritzbox anschliessen - entsprechende Hotline anrufen (siehe Freie Routerwahl | AVM Deutschland )
CM MAC und Seriennummer der Fritzbox (Geräteunterseite oder im Faltblatt) bereithalten und entsprechend melden
Diese Daten werden anstelle der Daten des Provider Modem eingetragen und wenig später funktioniert dann alles
Die Daten für die Telefonie werden im Kunden Center eingetragen - man muss das dann selber einrichten

ABER - Im Falle einer Störung geht das Theater dann los - oftmals verlangen die Provider das Original Endgerät anzuschliessen - welches dann natürlich erst wieder freigeschaltet werden muss
Bei jeder Störung muss dann die Fritzbox wieder neu freigeschaltet werden - was natürlich bei der gemieteten Box nicht der Fall ist!
Das alles hat mich nicht davon abgehalten meine eigene 6490 aktiv schalten zu lassen - ICH bin der Herr über meine Hardware - nicht sonstwer!
 
Einfachste Möglichkeit: Modemrouter des Kabelanbieters (z.B. Hitron bei Ex-KDG) übers Kundencenter (online) in den Bridge-Modus schalten und eigenen Router hinter.
Nachteil ist aber, dass man (wenn man eine Fritte mit Telefoniefunktion hat) ein analoges Telefonkabel legen muss und nur eine Nummer hat.

Man hat also seinen eigenen Router (mit WLAN ohne Aufpreis und vernünftige Einstellmöglichkeiten) und der Anbieter hat sein Endgerät am Netz. Kann man auch als "Routerfreiheit" bezeichnen und ging (anbieterabhängig) schon vor über 3 Jahren.
 
Bei UM kann man nix in Bridge schalten. Reine Modems gibt es bei Um nicht mehr, wer noch eins hat, sollte es gut pflegen.

Ansonsten gibt es nur noch Connectbox, TC oder FB.

Somit ist bei UM nix mit Modem, obwohl die CB die Modem Funktion zwar kann, diese aber von UM deaktiviert wird
 
Oder die eigene Technik hinter dem Modem aufbauen. Weil wem die Technik zum Beispiel vom Wlan nicht reicht, der baut sein Gateway und die AP dahinter selbst auf.
 
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