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Handy - Navigation Roaming und Kostenfallen: Mit dem Smartphone in den Osterurlaub

Mit dem Smartphone einen Urlaubsschnappschuss an seine Liebsten nach Hause schicken: Das kann teuer werden - oder gar nichts kosten. Je nachdem, wohin man verreist ist und was für einen Mobilfunkvertrag man hat. Seit Sommer 2017 gibt es zwar innerhalb der EU keine Roaming-Aufschläge mehr, Kostenfallen lauern aber immer noch hier und da.

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„Roam like at home“ wird das von der Europäischen Union regulierte Telefonieren und Surfen im EU-Ausland häufig genannt. Europäerinnen und Europäern, die in einem anderen EU-Land unterwegs sind, wird dort für Telefonate, SMS und Daten nur so viel berechnet, wie sie auch zu Hause zahlen würden.

Ein Beispiel der Stiftung Warentest: Wer als deutscher Mobilfunknutzer seinen Urlaub in Spanien verbringt, zahlt für alle Telefonate in deutsche und spanische Netze so viel, wie es im Vertrag für Heimatgespräche vereinbart wurde. In vielen Fällen also nur die übliche Grundgebühr des Flatrate-Tarifs.

Kosten innerhalb der EU sind gedeckelt

Wichtig: „Roam like at home“ gilt nicht im Heimatland. Wer beispielsweise von Deutschland aus ins EU-Urlaubsland telefoniert, um vorab etwas mit dem Hotel zu klären, muss mit Gebühren rechnen. Das erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Aber auch hier hat die EU bereits regulierend eingegriffen.

„Wer aus Deutschland mit dem Handy oder Festnetz in andere EU-Länder telefoniert und keine Flatrate oder besonderen Tarif hat, zahlt maximal 19 Cent pro Minute und pro SMS werden maximal 6 Cent fällig“, sagt die Verbraucherschützerin. Der Kostendeckel gilt aber etwa auch, wenn ein deutscher Urlauber in Spanien nach Frankreich telefoniert.

Zu den EU-Ländern im Sinne der Roaming-Verordnung, zu der auch der Kostendeckel gehört, zählen neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten übrigens auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Vorsicht in der Schweiz, Türkei & Co

Kostenfallen lauern etwa in Grenzgebieten sowie bei der Durchreise durch die Schweiz. Und auch die Türkei ist ein beliebtes Urlaubsziel, an dem Urlauber nicht vergessen sollten, dass sie nicht in der EU sind, mahnt Michèle Scherer.

Für alle Nicht-EU-Länder rät die Verbraucherschützerin, vorab die Preisliste zum eigenen Mobilfunktarif zu überprüfen und das Daten-Roaming in den Smartphone-Einstellungen zu deaktivieren. Über die bei der Mobilfunknutzung im jeweiligen Land anfallenden Gebühren müssen Mobilfunkanbieter beim Einbuchen in das entsprechende Auslandsnetz per SMS informieren.

Mit dem Brexit ist seit Anfang 2022 ein weiteres Land dazugekommen, das für Urlauber überraschend teuer werden könnte. Denn seit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sind die Mobilfunkanbieter dort nicht mehr an die Roaming-Verordnung gebunden.

Laut Stiftung Warentest halten sie sich aber vorläufig freiwillig daran.

Diese Länder fallen in eine Grauzone

Ähnlich sieht es bei Ländern und Territorien wie San Marino, Andorra, der Isle of Man, den Kanalinseln, Gibraltar, Vatikanstadt oder Überseegebieten in der Karibik aus. Sie fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung. Doch laut den Warentestern werden sie von einigen, wenn auch nicht von allen Anbietern, tariftechnisch zu den EU-Ländern gezählt.

Wer in Nicht-EU-Ländern telefoniert oder mobile Daten nutzt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Je nach Land und Anbieter können sie bei mehreren Euro pro Gesprächsminute liegen. Immerhin greift beim Surfen international ein Schutzschirm: Bei insgesamt 59,50 Euro ist in der Regel Schluss, erklärt Michèle Scherer. Falls dieser Schutzmechanismus in einem Land technisch nicht umsetzbar ist, müssen Anbieter darüber per SMS informieren.

Vorbereitung ist alles

Um sich unnötige Kosten zu sparen, sollten Urlauberinnen und Urlauber vorab grundsätzlich ihren Handytarif und die Konditionen fürs Zielland prüfen, rät Scherer. Vielleicht gibt es beim Anbieter günstige Auslandsoptionen? Reicht nicht das WLAN vor Ort aus?

Und vielleicht lässt man sich in fernen Ländern im Zweifel einfach von den Daheimgebliebenen anrufen und bereitet den Aufenthalt vor, indem man etwa Musik, Videos oder Karten schon vor der Abreise aufs Smartphone herunterlädt. Und wer öfters in ein Land reist, fährt eventuell mit der Anschaffung einer lokalen SIM-Karte gut. Viele Smartphones können zwei Anschlüsse parallel betreiben (Dual-SIM).

Schiffe, Fähren, Flugzeuge als Sonderfälle

Flattert trotz aller Vorsicht nach dem Urlaub eine saftige Mobilfunkrechnung ins Haus, ist man womöglich in eine andere Kostenfalle getappt. Die Mobilfunknetze von Kreuzfahrtschiffen, Fähren und Flugzeugen. Sie fallen nicht unter die Roaming-Verordnung.

Dort gelten „ganz andere Preishorizonte als auf dem Boden“, warnt Michèle Scherer. Dort also auch Daten-Roaming deaktivieren, nicht telefonieren und keine Nachrichten verschicken, zumindest nicht, bevor man die Tarife kennt.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Eigentlich wäre die EU-Roaming-Regelung Ende Juni 2022 ausgelaufen. Doch das Europäische Parlament hat nun den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, den Wegfall von Roaming-Gebühren um zehn weitere Jahre zu verlängern. Das Gesetz muss nur noch vom Europäischen Rat formell gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Quelle; INFOSAT
 
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