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Handy - Navigation Roaming-Gebühren fallen früher weg – aber nicht für alle!

Roaming-Gebühren fallen früher weg – aber nicht für alle!

Rechtzeitig vor dem Urlaub: Große Telefonanbieter verzichten auf Roaming-Gebühren fürs mobile Surfen und Telefonieren im Ausland
Der Sommerurlaub naht – und die großen Telefonanbieter bereiten den Kunden eine angenehme Überraschung: Die lästigen Roaming-Gebühren im EU-Ausland fallen schon jetzt weg – und nicht erst ab 15.06.2017, wie vom Gesetzgeber festgelegt.

Das heißt: Die Kunden der Telekom und von Vodafone können sich darauf freuen, im Urlaub mit dem Handy so günstig wie zu Hause zu telefonieren und mobil zu surfen. Die saftigen Roaming-Aufschläge, die bisher fällig werden, gehören schon ab Mitte April 2016 zumindest bei diesen Anbietern der Vergangenheit an. Doch Achtung: Das gilt nicht für alle Kunden! Wenn Sie in Ihrem Sommerurlaub 2016 nicht doch noch riskieren wollen, in die Roaming-Kostenfalle zu tappen, sollten Sie genau hinschauen, wenn die vorzeitige Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt nicht automatisch für alle Kunden. Vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitiert jetzt im Sommer 2016


  • wer einen Neuvertrag bei den beiden genannten Gesellschaften abschließt oder
  • wer einen Vertrag verlängert.

Alle anderen Kunden zahlen fürs mobile Telefonieren und Surfen im EU-Ausland auch 2016 noch die Roaming-Gebühren. Doch auch hier greift rechtzeitig eine von der EU vorgegebene Kostenobergrenze, die ab 30.04.2016 gilt und der kompletten Abschaffung der Roaming-Gebühren vorangeht. Ab diesem Tag gelten die folgenden Obergrenzen:


  • Eigene Anrufe mit dem Handy im EU-Ausland dürfen danach maximal 5 Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer) mehr kosten als beim Heimattarif.
  • Ebenfalls maximal 5 Cent dürfen die Anbieter beim mobilen Surfen pro übertragenen MB aufschlagen.
  • Und der Versand einer SMS darf maximal 2 Cent mehr kosten.

Das heißt: Auch ohne den groß angekündigten und beworbenen vorzeitigen Verzicht der beiden großen Telefonanbieter sind die Kostenrisiken beim mobilen Surfen und Telefonieren nicht mehr so groß wie früher. Wenn Sie also noch einen älteren Vertrag haben und im Sommer 2016 noch Roaming-Gebühren zahlen müssen, brauchen Sie nicht unbedingt einen neuen Vertrag abzuschließen oder zu verlängern – vor allem dann nicht, wenn Sie im Urlaub ohnehin häufiger das Handy ausschalten wollen.

Diese Kostenfalle bleibt jetzt und 2017!
Achten Sie aber immer darauf: Die Abschaffung der Roaming-Gebühren und die Kostendeckelung gelten nur für die EU-Länder! Wer den Urlaub außerhalb der EU verbringt, muss unabhängig von den EU-Regeln tief in die Tasche greifen. Je nach Region werden hier Gesprächsgebühren im Bereich von 1,50 bis 3 € fällig. Hier heißt es weiterhin: Handy im Ausland besser ausgeschaltet lassen und beim mobilen Surfen besser günstige Wi-Fi-Hotspots nutzen.

Quelle:
1822direkt.de
 
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