@tv pirat
Meine Frau hat einen Bescheid, der nicht auf Zeit ist, also so die RV:
".. Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sie haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 07.06.2013 erfüllt. ..."
Da wir Einspruch erhoben haben, beim Landratsamt betr. Herabstufung
auf 20% , ist ja der noch gültige Ausweis (100%) in Kraft.
So der wirklich freundliche Mitarbeiter auf dem Amt.
So dass die RV davon ausgehen kann, dass 100% gerechtfertigt sind.
Dies ist meine Meinung.
Meine Frau hat eben die Meinung, wenn die RV mit bekommt, dass es
irgendwann "nur" noch 20% sind, dass dann ihr die Rente wieder
entzogen wird. Was hoffentlich nicht passiert, da ja (so meine Meinung)
es ab Rentenantrag gilt. !!??