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Rente von der Frau

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kohnimus

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19. Februar 2012
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Hallo,
ich habe gehört das man die Witwenrente zu lebzeiten seiner Frau beantragen sollte weil man sonst keinen Anspruch darauf hat.
Ich hoffe das man mich hier aufklären kann.

lg aus Lünen
 
AW: Rente von der Frau

Hallo kohnimus

stellt sich die frage wie alt bist du und deine Frau, dann kommts auch immer drauf an wie hoch deine Rente wäre das brauchst du hier aber nicht sagen.

gruß TV Pirat

Zitat Deutsche Rentenversicherung:

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Partners mit ihm verheiratet waren. Ihre Ehe darf also weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein. Ob Sie tatsächlich zusammen oder getrennt lebten, spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie nur verlobt waren, ohne Eheschließung zusammenlebten oder in Deutschland nur religiös getraut wurden, erhalten Sie grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrente.

Zur weiteren Information kannst du die Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten entweder bei deinen anfordern. Und wenn du es ganz genau wissen möchtest lass dich bitte bei der Deutschen Renten Versicherung
beraten, mir ist allerdings nicht bekannt das man die Rente zu lebzeiten seiner Frau beantragen muss.

gruß TV Pirat
 
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