cccam ist verschlüsselt, laut rumerzählen...(würde ich nicht), nur mit leuten sharen die du kennst und das dateivolumen ist geringer wie bei ebay(also unauffällig)...
jedoch würde ich noch einen zugangsvoraussetzung einrichtung (client nur über bestimmten DYNDNS zugang erlauben - alles in der CCcam.cfg)
ansonsten wie bei den downloads- no risk no fun
oder finger weg!!!
Ja genau, das größte Sicherheitsrisiko ist der Faktor Mensch. Weil viele ihr Maul nicht drüber halten können, weil sie sich als tolle Helden verkaufen wollen.
Wenn man aber erwischt wird, hätte ich mehr Angst vor Sky und dem zivilrechtlichen als vors Strafrecht.
Dies zieh mit Sicherheit strafrechtliche wie zivilrechtliche Folgen mit sich. Sky wird sich da nicht lumpen lassen und versuchen ein Exempel zu setzen mit abschreckender Wirkung.
Wie hoch das ausfällt keine Ahnung, aber Anwaltskosten sind nicht zu verachten heutzutage. Wenn der Schadensersatz hoch angesetzt wird, kommste mit deinem Hintern die nächsten Jahre nicht mehr hoch. Da bin ich mir fast sicher. Kenn ja dein Konto nicht. Aber wenn´s proppe gefüllt wäre, wärste nicht hier um CS zu realisieren
Das ZKDSG unterwirft die "unerlaubte" und "gewerbsmäßige Nutzung" der Strafbarkeit. Die Begriffe lassen aber Raum zur Auslegung. Daher stellt sich die Frage, was darunter im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist.
Umgehungsvorrichtungen werden vom ZKDSG als technische Verfahren oder Vorrichtungen definiert, die dazu bestimmt sind oder entsprechend angepasst werden, eine unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen.
ergo müsste selbst die DBox2, welche damals von Premiere vertrieben wurde eine Umgehungsvorrichtung sein ... denn die dbox2 wird für die unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes entsprechend angepasst.
somit ist diese klausel schon wieder ausgehebelt da man dann den vertreiber der Geräte auch belangen müsste und dann entscheidet ihr ob man selber anzeigen darf und gegen sich selber einen Prozess führen kann