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PC & Internet Razzia gegen Kunden von Cybercrime-Plattform

Der Administrator der Plattform sitzt bereits seit Mai in U-Haft, jetzt gab es weitere Haftbefehle

Wiesbaden – 1400 Polizisten, 328 Ermittlungsverfahren, elf Haftbefehle: Schlag gegen Kunden der kriminellen Online-Plattform „crimenetwork.co“!

Über das Forum wurden Dinge gehandelt, die entweder aus Straftaten stammen oder mit denen man Straftaten begehen kann – zum Beispiel Konten- und Kreditkartendaten für Online-Bestellungen. Dazu im Angebot: unter anderem Drogen, Hacker-Tools, Falschgeld sowie Hieb- und Stichwaffen.

Im Rahmen einer bundesweiten Aktion wurde in Rheinland-Pfalz ein Haftbefehl (33-jähriger Deutscher) vollstreckt. In Hessen gibt es 34 Beschuldigte (19-50), sie stammen unter anderem aus Kassel, Bad Vilbel, Frankfurt und Wiesbaden. In ganz Deutschland wurden laut den Behörden weit über 100 Objekte durchsucht.

Die Ermittler fanden nach eigenen Angaben Betäubungsmittel, diverse Waffen, digitale Währungen und Unterlagen von mutmaßlichen Cyberkriminellen. Außerdem stellten sie Datenträger mit mehr als 300 Terabyte, über 700 elektronische Geräte wie Laptops und Mobilfunktelefone sowie Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich sicher.

Bereits Ende Mai 2019 war der damalige Administrator (26) der kriminellen Plattform bei der Einreise nach Deutschland durchs BKA festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft. Zeitgleich beschlagnahmten Beamte des LKA Brandenburg die Plattform.

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Quelle; Bild
 
Action Day: LKAs ziehen Bilanz zur Razzia gegen Crimenetwork.co

Action Day: Einige Landeskriminalämter zogen erste Bilanz ihrer länderübergreifenden Razzien gegen die Nutzer von Crimenetwork.co. Mindestens 1.400 Polizeikräfte waren im Einsatz, um im Rahmen von 328 Ermittlungsverfahren 232 Objekte zu durchsuchen und 11 Haftbefehle zu vollstrecken. Insgesamt hat man 32 Personen vorläufig festgenommen.

Crimenetwork.co – Plattform für umfangreiche illegale Aktivitäten

Crimenetwork.co trat die Nachfolge des im Mai 2016 abgeschalteten Forums crimenetwork.biz an. Die illegale Plattform diente sowohl dem Handel und Austausch von Informationen, Daten, Werkzeugen und Waren, fungierte aber auch als Verkaufsportal für Betäubungsmittel, Hacker-Tools, Botnetze, Falschgeld, illegal beschaffte Konten- und Kreditkartendaten sowie Hieb- und Stichwaffen. Die Vertriebsprodukte stammten entweder aus Straftaten oder dienten der Begehung von weiteren geplanten Straftaten, wie Online-Warenbestellungen unter Nutzung fremder Zahlungsdaten oder der Erlangung von Geldüberweisungen unwissender Geschädigter.

Am 23. Juni 2020 koordinierten die Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Landeskriminalamt Brandenburg Durchsuchungen gegen die Nutzer dieses illegalen Marktplatzes. Dieser ist weiterhin über das Clearnet und das Tor-Netzwerk erreichbar.

Bereits am 28.05.2019 nahmen Beamte des BKA den damals 26-jährigen deutschen Administrator „sicario“ des Underground-Economy-Forums bei seiner Einreise nach Deutschland fest. Er befindet sich derzeit in U-Haft. Zeitgleich brachte das LKA Brandenburg das Forum unter polizeiliche Kontrolle und ließ es als Honeypot weiterlaufen. Die im Anschluss aufgenommenen aufwändigen Ermittlungen der Cybercrime-Experten aus Bamberg zusammen mit einer länderübergreifenden Ermittlungsgruppe des polizeilichen Nordverbundes Cybercrime (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und dem Bundeskriminalamt konzentrierten sich auf die User der Plattform. Von diesen wollte man die Klarnamen bestimmen und sie zur Verantwortung ziehen.

Action Day – die Auswertung läuft

Gemäß Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg resultierten aus ca. 100 Hausdurchsuchungen die Sicherstellung von Betäubungsmittel, Datenträgern mit einem Datenvolumen von mehr als 300 Terabyte, über 700 elektronische Geräte, wie Laptops und Mobilfunktelefone, Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich, diverse Waffen, digitale Währungen sowie Unterlagen von mutmaßlichen Cyberkriminellen. Aber auch die LKAs zogen Bilanz über den Action Day.

Wie das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein mitteilt, haben 61 eingesetzte Beamte hier die Wohnungen von insgesamt 13 Beschuldigten durchsucht. 61 Beamte stellten über als 7 Terabyte an Daten, 21 Smartphones und Tablets, 11 Notebooks und Rechner sowie weitere Hardware sicher. Darüber hinaus beschlagnahmten sie ca. zwei Kilo Marihuana. Außerdem zwei Cannabis-Plantagen, geringe Mengen weiterer Betäubungsmittel, Dopingmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie vier Hieb- und Stichwaffen.

Niedersachen informiert, im Rahmen des Action Day mit 151 Einsatzkräften, darunter auch Beamte des mobilen Einsatzkommandos und Polizeihundeführer, 22 Objekte durchsucht zu haben. Bei den 20 Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 47 Jahren stellte man auch hier umfangreiches Beweismaterial sicher. Zur weiteren Auswertung konfiszierten die Beamten Drogen, Bargeld und Bitcoins sowie zahlreiche Datenträger, PCs, Laptops, Handys und verschiedene Unterlagen. Zu Festnahmen ist es hier nicht gekommen. Die Beschudigten sehen sich aber mit Vorwürfen, über die Handelsplattform illegale Waren und Dienstleistungen vertrieben zu haben, konfrontiert. In Folge müssen sie sich wegen Betrugs, Datenhehlerei, Geldwäsche, Urkundenfälschung sowie illegalen Handels mit Drogen und Medikamenten und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

User-Identifizierung erfolgte durch IP-Adressen-Ermittlung

Auch Sachsen war in die Maßnahmen involviert. An den Maßnahmen beteiligten sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) und das Landeskriminalamt Sachsen, Cybercrime Competence Center (SN4C). Hier gibt man bekannt:

„In Sachsen werden insgesamt elf Ermittlungsverfahren gegen Nutzer der Plattform »crimenetwork.co« geführt. […] Bei den in Sachsen geführten Ermittlungsverfahren richtet sich der Verdacht gegen insgesamt 13 Beschuldigte ( – ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte – ). Ihnen wird vorgeworfen, sich insbesondere wegen Datenhehlerei, Urkundenfälschung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Betrugs und wegen unerlaubten Erwerbs bzw. unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar gemacht zu haben. Die Identifizierung der Beschuldigten erfolgte mit Hilfe der von ihnen verwendeten IP-Adressen.

In sieben der Ermittlungsverfahren fanden am 23. Juni 2020 im Rahmen des bundesweiten Actiondays folgende polizeiliche Maßnahmen statt:

In sechs Ermittlungsverfahren erfolgten bei insgesamt acht Beschuldigten ( – ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Beschuldigte – ) Durchsuchungen an den Wohnorten in Dresden, Leipzig und in den Landkreisen Meißen sowie Mittelsachsen. Neben der verwendeten Computertechnik wurden insbesondere Mobiltelefone, Betäubungsmittel (Marihuana, Amphetamine, Ecstasy-Tabletten), drei Hieb-/ Stichwaffen sowie zwei Schlagringe und Bargeld in Höhe von über 3.000 EUR sichergestellt. Es waren insgesamt 81 sächsische Polizeibeamte – hauptsächlich des Landeskriminalamts Sachsen – im Einsatz.

Weiterhin waren in zwei der Ermittlungsverfahren Beschuldigtenvernehmungen geplant, wobei nur eine umgesetzt werden konnte. In zwei weiteren Ermittlungsverfahren wurden im Rahmen des bundesweiten Actiondays keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Einer der Beschuldigten ist unbekannten Aufenthalts und bei einem Beschuldigten erfolgte bereits kurz vor dem 23. Juni 2020 in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen Computerkriminalität eine Wohnungsdurchsuchung.“

Berliner Hauptbeschuldigter befindet sich in U-Haft

Wie die lokale Newsplattform Niederlausitz-aktuell bekannt gibt, richtete sich der Einsatz im Land Brandenburg gegen zehn Beschuldigte aus den Landkreisen Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland und Uckermark sowie den Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam. 78 Beamten von Landeskriminalamt, Bereitschaftspolizei, sowie Spezialeinsatzkräfte waren am Action Day im Einsatz. Einen der Hauptbeschuldigten nahmen Ermittlungsbeamte bereits am 22. Juni 2020 fest. Ihm werden über 1.500 Straftaten vorgeworfen. In seinem Büro in Berlin Mitte konnte hochwertige PC-Technik vorgefunden und zur weiteren Auswertung sichergestellt werden. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 23. Juni 2020 in Untersuchungshaft in die JVA Cottbus.

CNW weiterhin online

MeisterEde, der Technik-Admin von Crimenetwork.co, schrieb heute früh, man teste intern bereits einige neue Prozesse, um die Ermittlungsansätze der Behörden betreffend des eigenen Teams zu erschweren. Die Infrastruktur des CNW sei weiterhin „nicht kompromittiert“. Auch die Services wie das TH Modul seien ohne Einschränkung „einsatzbereit“. Trotz der nicht näher erläuterten Sicherheitsmaßnahmen, die man zum eigenen Schutz ergriffen hat, glaubt das Team offenbar, dass man trotz der vielen Busts weitermachen könne, wie bisher. „Die größte Welle scheint überstanden, nun folgen die Nachwehen“, schloss MeisterEde sein Posting im Bereich Foruminfos ab.

Quelle; tarnkappe
 
Crimenetwork.co: Was müssen Beschuldigte nach der Razzia beachten?

Im Rahmen des Action Day kam es bei einer bundesweiten Razzia am 23. Juni 2020 zu koordinierten Hausdurchsuchungen gegen die Nutzer des illegalen Marketplaces Crimenetwork.co. Dabei waren rund 1.400 Polizisten aus 14 Bundesländern im Einsatz. Wir versuchen zu erläutern, was man während bzw. nach einer Hausdurchsuchung beachten sollte.

Action Day – Polizei-Einsatz gegen Kunden von Crimenetwork.co

Die Durchsuchungen fanden auf Basis von ausgewerteten Logdateien des Untergrund-Forums Crimenetwork.co statt. Im Fokus standen unzählige Kunden dieses Fraud-Forums, die sich dort mit illegalen Waren eingedeckt haben.

Hinsichtlich der 328 Ermittlungsverfahren gab es 232 Durchsuchungsbeschlüsse. 11 Haftbefehle wurden vollstreckt. Insgesamt hat man 32 Personen vorläufig festgenommen. Die angebotene Warenpalette des Portals umfasst sowohl Waffen, als auch Drogen, Hackertools, geklaute Datensätze, Arzneimittel, Falschgeld, gefälschte Urkunden, Schadsoftware für jeden Bedarf und vieles mehr…

Im Ergebnis der Durchsuchungen von Wohn- und Nebengebäuden erfolgte die Sicherstellung von Betäubungsmitteln, Datenträgern mit einem Datenvolumen von mehr als 300 Terabyte, über 700 elektronische Geräte, wie Laptops und Mobilfunktelefone. Dazu kam Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich, diverse Waffen, digitale Währungen sowie Unterlagen von mutmaßlichen Cyberkriminellen.

Rechts-Tipps für Razzia-Betroffene

Bei den Hausdurchsuchungen kann es auch zu so genannten Zufallsfunden kommen. Das heißt, die Polizisten finden bei der Suche nach anderen Gegenständen zufällig etwas, dessen Besitz oder Erwerb ebenfalls verboten ist. Zufallsfunde sind stets strafrechtlich relevant. Es spielt keine Rolle, ob die beschlagnahmten Güter im Zusammenhang mit dem Durchsuchungsbeschluss stehen.

Bei dessen Auswertung decken Beamte zudem oftmals noch weiterere angebliche Straftaten auf. Teilweise wären unbeteiligte Dritte in die Polizeimaßnahmen involviert. Dazu kann es kommen, wenn die Beschuldigten in Wohngemeinschaften leben oder wenn die beschlagnahmten Computer gar nicht im Eigentum der Beschuldigten standen. Das gilt natürlich nicht nur für Straftaten, die mit Crimenetwork.co in Verbindung stehen.

Was kann man vor, während und nach einer Durchsuchung tun:

Auch wenn man gar nichts Illegales tun will: alle Geräte (egal ob PCs, Smartphones oder Tablet-PCs) sollte man sicherheitshalber verschlüsseln! Dabei sollte man ein Passwort verwenden, was lang genug aber nicht leicht zu erraten ist.

Geben Sie keine Passwörter heraus! Man wird Sie natürlich danach fragen.

Lassen Sie sich vor Eintritt der Polizei den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Wichtig: Ohne den Beschluss muss man niemanden in die Wohnung lassen.

Wer nicht öffnet, muss damit rechnen, dass die Polizei die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lässt.

Verlangen Sie nach neutralen Zeugen, das kann kein Familienmitglied sein – wohl aber z.B. ein Nachbar aus dem gleichen Haus oder ein Passant auf der Straße.

Lassen Sie sich erlauben, sofort Ihren Anwalt zu kontaktieren. Umso früher der für Sie aktiv wird, umso besser.

Die Praxis zeigt: Ob die Hausdurchsuchung gerechtfertig ist, stellt sich häufiger erst bei der Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel heraus. Manchmal reichen schon recht dünne Indizien aus, damit der Richter trotzdem den Beschluss unterzeichnet.

Suchen Sie sich am besten schon vor der Durchsuchung einen guten Fachanwalt für Strafrecht aus, der im Idealfall auch Ahnung von Technik bzw. Cybercrime hat. Speichern Sie seine Nummer in ihrem Smartphone ab und hinterlegen Sie in Ihrer Wohnung einen Zettel mit seinen Kontaktdaten.

Viele Fachanwälte haben eine Handynummer für Notfälle, wo man auch früh morgens oder am Wochenende anrufen kann.

Reden ist gefährlich, Schweigen ist Gold!

Klären Sie, ob der Beschluss auch Räume (von WG-Nachbarn oder Ihrer Familienmitglieder) mit einschließt, die nicht gemeinsam genutzt werden. Ansonsten suchen die möglicherweise in allen Räumen nach Beweisen.

Von jeglichen Beleidigungen der Polizisten muss man unbedingt absehen. Bleiben Sie distanziert und handeln Sie ruhig und sachlich.

Auch sollte man auf keinen Fall Widerstand leisten! Wer Gewalt ausübt, hat schon verloren!!

Sie haben das Recht zu schweigen! Machen Sie unbedingt davon Gebrauch! Niemand durchsucht Sie, um Ihre Unschuld festzustellen. Die kommen, um nach Beweisen Ihrer Schuld zu suchen bzw. die bestehenden Vorwürfe zu überprüfen!

Wer Fragen beantwortet, erleichtert die Ermittlungen. Von daher: egal ob unschuldig oder schuldig: bitte nie auf Fragen eingehen!

Achten Sie auf jedes Wort, was Sie sagen. Nicht zufällig erscheinen die Polizisten mit mehreren Personen, um sich Ihre Aussagen vor Gericht im Zweifelsfall gegenseitig zu bestätigen.

Nur der Staatsanwalt darf Deals machen!

Mitarbeiter der Polizei dürfen keine „Deals“ mit Ihnen machen. Das darf nur der Staatsanwalt und der ist bei der Razzia gar nicht anwesend. Lassen Sie sich nichts wegen einer möglichen Strafmilderung erzählen, sofern Sie vollumfänglich aussagen. Vereinbarungen sollte stets Ihr Anwalt für Sie aushandeln. Im Umkehrschluss heißt das auch: Wer nicht kooperiert, muss mit keinen Nachteilen rechnen, im Gegenteil. Schweigen ist Gold bei einer Razzia.

Geräte ohne Speichermedien wie Bildschirme werden auch schon mal gerne mitgenommen, obwohl man dabei gar nichts auswerten könnte. Lassen Sie die Polizisten den Monitor auf mögliche Speichermedien (angelötete Chips, USB-Sticks etc.) untersuchen. Wenn es keine gibt, soll das Gerät bei Ihnen bleiben.

Manchmal ist es besser, wenn der Anwalt nach der Razzia nicht zu viel juristischen „Krawall“ veranstaltet. Manche Anwälte denken an ihre Brieftasche und klagen gegen alles und jeden, um diese zu füllen. Nicht jeder Schritt eines Anwalts ist auch sinnvoll. Suchen Sie sich jemanden aus, dem Sie vertrauen können.

Quelle; tarnkappe
 
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