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PC & Internet Blick hinter die Kulissen: Auf den Spuren der Ermittler im Darknet

In einem aufschlussreichen Beitrag informiert der Deutschlandfunk über eine BKA-Gruppe, die zuständig ist nur für das Darknet: die Gruppe „Cybercrime“. Da arbeiten im Hintergrund „Cyberanalysten“, also Informatiker, vor allem aber auch Kriminalbeamte auf Spurensuche im Darknet.

Wie sie dort vorgehen und was sie bei den Ermittlungen herausfinden, all das erfragte der Deutschlandfunk in dem Artikel, auch wir wollen unseren Lesern diese Informationen nicht vorenthalten und bringen sie in der folgenden Zusammenfassung:

Das Darknet wird oftmals als die verborgene Seite des Internets bezeichnet. Das Zauberwort heißt „Anonymität“. Wer in ein Darknet aufgenommen wurde, bekommt mitgeteilt, wie er sich einwählen kann, wann die anderen Nutzer erreichbar sind und wo sie Inhalte finden können. Hier treten einzelne Computer direkt miteinander in Kontakt und bilden ein eigenes Netzwerk. In diese sogenannten Peer-to-Peer-Netze kommt dann nur hinein, wer mindestens einen Teilnehmer (möglichst persönlich) kennt.

Diese Vorsichtsmaßnahmen werden durch technische Standards während der Nutzung verstärkt. Darknet-User verstecken sich gewissermaßen beim Surfen. Das heißt, ihre Anfragen werden über verschiedene Stellen weitergeleitet, sodass am Ende kaum noch erkennbar ist, wer sie anfangs gestellt hat. Datenübertragungen werden zudem verschlüsselt. Gerade die Kombination dieser drei Faktoren – miteinander bekannte Teilnehmer, anonymes Surfen, Verschlüsselung – macht es für Außenstehende extrem schwierig, Darknet-Nutzer zu identifizieren.

Unterwegs sind dort grundsätzlich jene, die ihre Privatsphäre schützen und im Internet anonym bleiben wollen. Das gilt nicht ausschließlich nur für „Kriminelle“, sondern u.a. auch für Oppositionelle in autoritären Staaten. Betreiber eines Darknet geben häufig an, sich gegen Zensur einzusetzen. Für Kriminelle ist es verlockend, sich vor Strafermittlern verstecken zu können. Deshalb boomen seit einigen Jahren der Waffen- und der Drogenhandel über das Darknet mit einem Anteil von 1,4% (Quelle), auch gestohlene Daten werden häufig angeboten, Drogen liegen mit 15% an der Spitze. Bezahlt wird meistens mit der digitalen Währung „Bitcoin„.

Natürlich fordern solche kriminelle Vorgehensweisen Maßnahmen heraus zu deren Bekämpfung. Gut gerüstet dagegen ist die Abteilung Cybercrime mit so erfahrenen Kriminalbeamten, wie Dirk Büchner, Kriminaloberrat und Referent im Bereich Cybercrime. Er hat festgestellt, dass im Darknet hauptsächlich Leute anzutreffen sind, die mit Waffen, Rauchgift und Falschgeld handeln. Straftäter dagegen, die sich mehr im Bereich der Datenkriminalität bewegen, die also zum Beispiel Kreditkartendaten verkaufen wollen, kennen sich in der Regel so gut aus, dass sie Selbstanonymisierungsverfahren anwenden können und deswegen auch im so genannten ’sichtbaren‘, dem ‚Visible Web‘ unterwegs sein können, so meint Dirk Büchner.

Erste Ansatzpunkte für die Ermittlungen finden sich in den zwei neuralgischen Punkten: Einerseits müssen die Händler und ihre Kunden dabei zurechtkommen, die Ware übers Darknet zu bestellen, dann der Übergang aus der digitalen in die analoge Welt. Die Ware muss, gut getarnt, zu einem Postdienstleister und auf den Weg zum Empfänger gebracht werden. „Es ist natürlich bei einem illegalen Artikel wie bei einer Waffe etwas riskanter, sie sich nach Hause liefern zu lassen.

Aber auch da sind die Interessenten an solchen Artikeln sehr findig, was das Umgehen der Heimatanschrift angeht. Sie lassen liefern an die Oma, die völlig unbedarft das Paket entgegen nimmt, oder als Adresse beispielsweise eine Packstation“, erklärt hierzu Kriminalhauptkommissar Achim Steiger, Cybercrime-Sachbearbeiter im Bereich Ermittlungsunterstützung und Recherche. „Für uns geht es im konkreten Fall ja immer darum, wo sitzt der Anbieter von einem konkreten Artikel? Da werden auf vielen Plattformen Angaben gemacht, die allerdings nicht verifiziert werden. Unserer Erfahrung nach stimmen diese Daten meist überein. Das heißt, da werden wahre Angaben gemacht, sofern es sich um physische Waren handelt, also Waffen, Betäubungsmittel.“

Natürlich verrät die Cybercrime-Gruppe nicht alle Vorgehensweisen. So bleibt die Frage, wie man bei dem Herausfinden von Artikelstandorten und Lieferadressen operativ vorgeht, etwa mit Hacking-Werkzeugen oder Trojanischen Pferden, leider unbeantwortet. Nur so viel ist zu erfahren: „Es wird natürlich immer da kniffelig, wo wir aktiv mit Straftätern handeln müssen, das heißt, wo wir auf Geschäfte, auf Scheingeschäfte eingehen müssen. In solchen Fällen ist es aber so, dass wir als Polizei immer unter dem Dach und der Aufsicht einer Staatsanwaltschaft tätig werden“, sagt Dirk Büchner.

Auch wäre das Darknet zu groß, um „allen Bürgern nachzusteigen, nur um mal zu gucken, was die dort machen. Es gibt so viele Ansatzpunkte, die wir überprüfen müssen, dass wir damit weit genügend zu tun haben.“, äußerte sich Dirk Büchner ferner.

Fazit:
Bemerkenswert ist Dirk Büchners Schlusswort, denn daraus geht hervor, dass er keinerlei Vorurteile gegen das Darknet hegt, es im Gegenteil als notwendige Errungenschaft in einem demokratischen Staat ansieht:
„Es ist dafür entworfen worden, dass eine anonymisierte Kommunikation stattfinden kann, was ja, wenn es nicht um inkriminierte Sachverhalte geht, auch durchaus redlich ist und in einem demokratischen Staat auch sehr gewollt ist.“

Quelle: tarnkappe
 
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