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PC & Internet Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Die Briefe von Primacom mit der Ankündigung einer Vertragsumstellung mit Preiserhöhung haben viele Kunden verunsichert. Nun stellt Primacom klar: Wer widerspricht, behält den Alt-Vertrag. Doch das Prozedere stößt vielen Kunden sauer auf.

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Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Seit wenigen Tagen verschickt der zu Tele Columbus gehörende Kabel-Internet-Anbieter
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Briefe an seine Bestandskunden, in denen diesen eine Umstellung auf das neue Tarifportfolio angekündigt wird. Verbunden damit ist eine Preiserhöhung sowie eine automatische Umstellung der SEPA-Lastschrift. Widerspricht der Kunde nicht, erfolgt die Umstellung automatisch zum 1. März, egal wie lange der ursprüngliche Tarif noch gelaufen wäre.

In unserer
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hatten wir berichtet, dass die Preissteigerung teilweise 20 Prozent beträgt. Mittlerweile hat sich ein Primacom-Kunde bei uns gemeldet, der vom Tarif Internet 6 zu monatlich 15 Euro ab 1. März auf den Tarif 2er Kombi 20 zu 24,99 Euro umgestellt werden soll, was eine Erhöhung um 67 Prozent bedeuten würde.

Heute hat Primacom gegenüber teltarif.de zu den umstrittenen Umstellungsmaßnahmen Stellung bezogen und einige der offenen Fragen beantwortet.

Wer Umstellung widerspricht, behält den Alt-Vertrag
Primacom versichert gegenüber teltarif.de, dass Kunden, die der Umstellung schriftlich an die angegebene Adresse widersprechen, ihren Alt-Vertrag vorerst zu den bekannten Konditionen und zum bisherigen Preis weiter behalten dürfen. Die komplette Stellungnahme von Primacom lautet wie folgt:

Es handelt sich bei der Umstellung um eine Vereinheitlichung der Tarife von Primacom und Tele Columbus. Nicht um eine allgemeine Preiserhöhung: Im Vergleich zu den bisher gültigen Tarifen bieten die neuen Produkte höhere Datenraten, zusätzliche Produktfeatures und inkludierte Leistungen, die bislang kostenpflichtig waren. Das Preis-Leistungsverhältnis hat sich keineswegs verschlechtert. In vielen Tarifen sinkt der Preis pro Megabit-Bandbreite deutlich. Dies und das neue Community-WLAN, der Zuwachs an 400-MBit/s-fähigen Anschlüssen und die Einführung von gemeinsamen LTE-Produkten bilden klar und deutlich die Synergieeffekte ab, von denen unsere Kunden künftig profitieren.

Im Rahmen der Vereinheitlichung bringt die Tele Columbus Gruppe viele Alttarife auf einen modernen, zeitgemäßen Stand. Der angesprochene 6-MBit-Anschluss entspricht keineswegs heutigen Anforderungen, wie bereits von Ihnen erwähnt. Diese Kunden erleben nach der Umstellung sogar mehr als eine Verdreifachung ihrer Bandbreite (plus 230 Prozent Leistung) und erhalten zusätzlich dazu einen modernen Telefonanschluss inklusive Festnetz-Flat.

Die Widerspruchsmöglichkeit bietet dem Kunden eine problemlose Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Bedingungen und erzeugt keinen Zugzwang, sich einen neuen Anbieter suchen zu müssen. Mit der Widerspruchsmöglichkeit folgen Tele Columbus und Primacom den Empfehlungen der Verbraucherschützer. Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt.

Widerspruch sollte schriftlich erfolgen
Kunden, die nicht in einen der neuen Tarife wechseln möchten, sollten also möglichst bald von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Widerspruch sollte an die im Brief erwähnte Adresse gesendet werden. Primacom-Kunden wiesen unsere Redaktion zwischenzeitlich darauf hin, dass der Widerruf über das Kundenportal getätigt werden könne.

Es gebe dort ein Kontaktformular dafür.Dieser Kontaktweg ist im Brief allerdings nicht erwähnt und daher mit Vorsicht zu genießen.

Manchen Primacom-Kunden ist aufgefallen, dass die in den Briefen genannten Grundgebühren für die neuen Tarife um 10 Euro höher sind als die Grundgebühren, die Neukunden der neuen Tarife nach Wegfall des Aktionsrabatts ab dem 13. Vertragsmonat bezahlen müssen (
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). Hierbei muss man beachten, dass bei manchen Kunden die TV-Kabelanschlussgebühr bereits in der Wohnungsmiete enthalten ist, bei anderen Kunden muss sie zusätzlich zum Internet-Vertrag an Primacom bezahlt werden.

Die höheren Preise sollten also nur bei Kunden im Brief stehen, bei denen die Kabelgebühr nicht mit der Wohnungsmiete abgegolten ist. Regulär sollten für Neu- und Bestandskunden ab dem 13. Monat dieselben Preise für den Internetzugang gelten. Kunden, bei denen der Preis im Brief nicht stimmt, sollten sich an die Kundenbetreuung von Primacom wenden.

Momentan ist noch nicht klar, ob Kunden auch in einen günstigeren Tarif wechseln können. Wenn ein Kunde widerspricht und die alten Konditionen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit behalten darf, ist noch nicht sicher, wie lange er den alten Vertrag im Anschluss daran behalten kann. Es ist zu vermuten, dass Primacom dann den Vertrag zum Ende der regulären Laufzeit kündigt, was rechtlich nicht zu beanstanden wäre und auch eher den Gepflogenheiten entspricht als die aktuell geübte Praxis.

Ebenfalls noch ungeklärt ist, ob für die Kunden, die der Umstellung zustimmen, die 24-Monatsfrist erneut beginnt oder ob die Umstellung in der laufenden Vertragsperiode stattfindet. Darüber hinaus haben wir Primacom gefragt, was mit Kunden passiert, die gerade länger als vier Wochen verreist sind und nicht rechtzeitig widersprechen können. Wird diesen Kunden auch ungefragt das SEPA-Mandat und der Vertrag umgestellt? Sofern die Antworten auf diese Fragen vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

Quelle; teltarif
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Und es ist nicht nur Primacom.

Ich bin bei Telecolumbus und habe auch so einen Brief bekommen.
Ich habe 16000er Leitung mit Telefonflat und Internetflat für 19,99€.
Ab 1.März wird die Geschwindigkeit auf 20000 erhöht und der Preis auf 24,99€.
 
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AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Sicher, dass es 20000 und nicht 200000 sind?

MfG
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

OK, dann ist es natürlich verdammt mies!

MfG
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Du hast Recht. Auf der zweiten Seite stand es.
 
Primacom darf nicht mit falschen Preisen werben

Primacom darf laut einem Urteil nicht mit Preisen werben, bei denen Zusatzkosten nicht eingerechnet sind. Auch die leidige Praxis nicht abwählbarer Optionen wurde gerichtlich verboten.

Der Kabelprovider
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bleibt weiterhin in den Schlagzeilen: Nachdem Primacom momentan
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, müssen die Kunden dieser Vertragsänderung
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, was rechtlich höchst umstritten ist.

Nun wurde Primacom wegen einer anderen Sache vor dem Oberlandesgericht Dresden verurteilt, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Der Verbraucherverband hatte gegen den Netzbetreiber geklagt, weil dieser offenbar wiederholt nicht alle anfallenden Preise bereits vor dem Vertragsabschluss genannt hatte.

Preise in Fußnoten waren nicht klar erkennbar
Zunächst war der Fall vor dem Landgericht Leipzig verhandelt worden, gegen das dort gesprochene Urteil hatte Primacom Berufung eingelegt. Im jetzigen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde Primacom untersagt, mit Preisen zu werben, in denen nicht alle im Leistungspaket zu entrichtende Entgelte einbezogen sind. Außerdem wurde Primacom die Werbung mit vergünstigten Preisen verboten, wenn Informationen über zusätzliche Entgelte nicht deutlich genug aufgeführt sind. Die zusätzlichen Kosten waren in einem verborgenen Fußnotentext versteckt, der dem Preis nicht zuzuordnenden war.

Offenbar hatten Kunden, die in den Fußnoten aufgeführten Zusatzkosten vor der Bestellung übersehen hatten, sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen darüber beschwert, dass sie für ihren Anschluss mehr zahlen sollten als in der Werbung sichtbar war. Immer wieder gibt es bei Kabel- und DSL-Providern Beschwerden darüber, dass in den ersten Monaten kostenfreie Zusatzpakete bei der Bestellung inkludiert sind, die nicht abwählbar sind und nach einigen Monaten bei Nichtkündigung kostenpflichtig werden. Diese Masche hatte auch Primacom praktiziert. Beide Gerichte untersagten Primacom eine derartige Voreinstellung für die Leistungen "Familie HD" und "Sicherheitspaket". Denn die Verbraucher konnten diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen nicht vor Vertragsschluss abwählen.

Zusatzkosten müssen klar erkennbar sein
Primacom hatte im Verfahren argumentiert, dass bei der Produktwahl klar erkennbar sei, welche Kosten für die zusätzlichen Leistungspakete anfallen. Der Fußnotenhinweis sei hinreichend deutlich und sichtbar angebracht und weise auf die weiteren Kostenbestandteile hin. Dieser Argumentation folgten die Richter am Oberlandesgericht Dresden jedoch nicht.

In einem Aspekt konnte sich die Verbraucherzentrale allerdings nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen: Die Verbraucherschützer wollten Werbung für Gratisleistungen verbieten lassen, wenn für diese Leistungen Versandkosten oder Einrichtungspreise anfallen. Dies sah das Gericht allerdings wohl nicht als problematisch an.

Die Praxis der gegenwärtigen Preiserhöhungen im Kabel-Internet-Markt haben wir
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kritisch unter die Lupe genommen.

Quelle; teltarif
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Info zum Thema Vertragstumstellung bei der primacom!


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Mal sehen wie es nun weiter geht.
Ich persönlich habe das Gefühl das dies eine Hinhaltetaktik von primacom ist!
 
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AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Ich hab die gesamte Sache meinen Anwalt übergeben.
Er ist der Meinung das wir noch etwas warten mit dem Widerspruch (6 Wochen Frist)
Es scheint sich beim Bundesaufsichtsamt und bei den Verbraucherschützern was zu bewegen.
Wenn sich bis in 4 Wochen nichts getan hat legt er Widerspruch ein.
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Hallo,

heute habe ich von primacom die Bestätigung erhalten, dass ich auch nach dem 1. März meinen alten Tarif zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung gestellt bekomme!
 
AW: Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Hatte voriges WE einen Anruf von TC. So richtig auf Dummfang gemacht.
Vertrag läuft ja nur noch ein halbes Jahr (läuft bis 9/2017), bieten mehr Leistung (4mbit mehr),Mitbewerber bieten nicht die Leistung oder alles zu höheren Preisen (Vodafon gleicher Preis).
Hab denen alles widerlegt. Am Ende kam heraus wir können sie nicht überzeugen ihr Vetrag läuft bis zum Ende seinen Mindesvertragslaufzeit so weiter.
 
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