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HOT Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Die Leute werden bestimmt zu einem Abo bis lebensende verurteilt


Selbst wenn so was auf dem receiver drauf war... der hat je bestimmt nicht direkt geschrieben das die Box offen ist.


Ich meine was kann ich dafür wenn der da so was aufspielt ohne mich davon in genau in kenntnis zu setzen.
oder anders...
Auf meiner Box war kein emu installiert! wer soll das gegenteil beweisen?
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Hab meinen Tyran auch da gekauft. Bin ja mal gespannt, ob ich Post kriege. Aber auch ich kann bestätigen, dass keine Emu-Soft drauf war! Da müsste man ja jeden Händler der Edisions verkauft hat verklagen, nur weil man Emus aufspielen kann. Was für ein Blödsinn.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!


No!

Aber Geld bekomme ich auch noch von dem Typ
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

auch ich habe damals über ebay so einen comagclon x35 bei denen gekauft.......auch ich habe einen nackten receiver bekommen. keine emu dabei, weder in receiver noch auf cd...

diese receiver gibt es heute noch in jeden baumarkt zukaufen........

naja, mal sehen ob ich post bekomme........
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Manchmal hält doppelt besser und jeder kann sich seine BILD-Dir-Deine-Meinung machen!

Relativierend gesehen, wird es sehr schwer, den Käufern ausser dem Erwerb auch den

Tatbestand der "Erschleichung" nachzuweisen - eher unmöglich!


Die Staatsanwaltschaft wird es wohl so Handhaben wie mit der GEZ>!

Wenn du ein Rundfunkempfangerät besitz bzw. Bereitgestellt hast, muss du zahlen !!!!!!! :read::read::read:

Im Amateurfunkbereich ist es auch so. Du darfst nur ein Breitbandgerät besitzen wenn du die Lizens dafür besitzt!!!!:thank_you::thank_you:

Also spart schon mal für den Anwalt. ardon:ardon:ardon:
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Das ist meiner Meinung nach falsch! Die Staatsanwaltschaft muss dir eine Straftat nachweisen! Will ich sehen wie die das schaffen wollen^^
 
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Der aus Sachsen hatte doch die Receiver immer mit beigelegter Super-Soft-CD verkauft. Auf dieser CD war doch wenn ich mich nicht irre alles dabei um dem Receiver das Brummie-Gucken bei zu bringen, inklusive Anleitung.
Hat er doch damals auch groß bei Ebay mit geworben.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Das ist meiner Meinung nach falsch! Die Staatsanwaltschaft muss dir eine Straftat nachweisen! Will ich sehen wie die das schaffen wollen^^

Zitat:
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Manchmal hält doppelt besser und jeder kann sich seine BILD-Dir-Deine-Meinung machen!

Relativierend gesehen, wird es sehr schwer, den Käufern ausser dem Erwerb auch den

Tatbestand der "Erschleichung" nachzuweisen - eher unmöglich!






Ihr seht das alle nicht ganz richtig, denke ich. Sobald die Software dabei war, und wenn sie auch nur mitgeliefert wurde, gilt das wohl als Vorbereitungshandlung. Beispiel: Ihr geht in den Supermarkt und tauscht die Preisschilder. Auch wenn ihr nicht sofort mit dem geänderten Schild zur Kasse geht, gilt das bereits als Vorbereitungshandlung zum Betrug und wird vielleicht nicht ganz so stark bestraft, aber bestraft wird es. Der Tatbestand wird dann versuchter Betrug lauten. Klar muss das erstmal nachgewiesen werden, dass die Software drauf oder dabei war, aber wenn sie das nachweisen können, seit ihr wohl dran...
 
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Ich habe auch bei ihm gekauft.
Er hat zwar damals mit dazugeschrieben , das es mit einer Supersoftware mehr machen kann als mit der Originalen aber davon war nichts auf dem Receiver drauf.
Habe gerade mal in die CD geschaut , was alles drauf ist .
Auf dem CD sind mehrere anleitungen, Original Firmware "OHNE EMU" , SatEdit und andere Tools um den receiver zu bespielen. Was noch mit drauf sind, sind KeyUpdater mit dem man neue Key´s für Nagra Via usw. aufspielen kann.Auch eine Word Document ist mit drauf, in dem 3 Internet adressen mit drauf stehen wie z.B. Die Original Homepage von Edision, satboard und die ichliebe seite wo eigentlich die Emu´s drauf sind.

Das überhaupt eine CD mitgeliefert wird mit Software , stand nirgendwo mit drauf.
Was kann der kunde dafür , wenn der etwas mitliefert was man gar nicht haben wollte ?!
Auch denke ich das es irgendwo nicht rechtens ist , sonst müsste Kaufland, Marktkauf usw. auch haftbar gemacht werden, dar die auch Receiver der marke "Edision" vertrieben haben.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!


Was soll das denn? Für ´nen Receiver brauche ich keine Lizenz. Der Vergleich hinkt dann irgendwie. Wenn ich einen Porsche fahre, heißt das noch lange nicht, dass ich rase.
Wenn ich mir im guten Glauben einen günstigen Receiver kaufe, kann mir keiner was. Dann soll man mir das nachweisen, das ich verschlüsselte Programme gesehen habe. Das dürfte ziemlich schwierig sein.
"Also spart schon mal für den Anwalt." Willst Du hier Panik machen?
 
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Also ich muss dazu sagen, wer damals einen Gepatchten Receiver gekauft hat, ist selber schuld. Die frage ist nur- ob auch in der Artikelbeschreibung angegeben wurde, dass diese Geräte bereits bearbeitet wurden....??
 
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Also ich muss dazu sagen, wer damals einen Gepatchten Receiver gekauft hat, ist selber schuld. Die frage ist nur- ob auch in der Artikelbeschreibung angegeben wurde, dass diese Geräte bereits bearbeitet wurden....??


Nein , diese receiver waren nicht schon "gepacht" Lediglich das diese receiver mit einer "SuperSoftware" mehr möglich ist als die "Originale" die drauf ist".

Wie schon oben beschreiben , ist auf der CD nur die Originale Firmware verschiedener Eduision Receiver drauf.
Habe solch eine CD´damals mitbekommen und gestern beim Aufräumen zufällig bei mir auf dem Tisch drauf liegen.

Es ist nur ein Hinweis auf einen Link in der Word Dokument , wo man die SuperSoftware herbekommt.
Das beudeutet aber noch lange nicht , das man solch einen Software aufspielt auf seinem Receiver und es nutzt .
Zudem gab es doch schon im jahre 2008 das Bericht , das die Firma Bautzen ( paupro ) verklagt wird , also warum gibt es den schon wieder news darüber ?
 
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§ 263a StGB Computerbetrug


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

(Quelle:
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Auch der Besitz einer CD mit EMUs ist strafbar!

Bei einem meiner Nachbarn war vor einigen Wochen die Polizei mit Durchsuchungsbefehl im Haus, nur weil der Dödel in so 'nem dubiosen Shop einen bereits gepatchten Receiver gekauft hat
(Pr****** hatte gegen den Shopbetreiber eine gerichtliche Verfügung erwirkt, nach der der Betreiber gepatchte Receiver herausgeben musste und alle Adressen von Kunden offen legen musste, die diese Geräte gekauft hatten).
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nun Ja, wer einen gepatchten Resi gekauft hat, den wird das wohl auch erwischen! Aber, der reine Besitz eines Resis, der angepaßt werden kann und einer CD mit irgendwelchen Anleitungen, wird wohl kaum strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Die Gesetzestexte, die in diesen Datenbanken publiziert werden, sind ja gut und schön! Doch wie wir alle wissen, haben die reinen Texte noch nie einen Richter zu einem Urteil bewegen können. Die halten sich nämlich an die Kommentare, die dazu existieren und ihnen erstmal einen "Sinn" geben!

Also abwarten und Premiere NUR mit Abo gucken!


Und einem Käufer, der ständig ein Abo hatte, dem dürfte man nun wirklich nichts unterstellen oder gar beweisen können!
 
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