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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“


München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“
habe.

Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt
In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen „unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver“.

Umfassende Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen
Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl.

Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen.

Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt.“
Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte. Für Premiere hat dieses illegale Geschäft gravierende Folgen.

So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. Gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren. Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, hat die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

Im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nutzt Premiere nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Der besondere Clou: Die Schließung der Sicherheitslücke wird von Premiere aus zentral per automatischem Software-Download ausgeführt und ist damit so bequem wie nur möglich für alle Abonnenten. Das Wichtigste: Kein Receiver muss in dieser Phase umgetauscht werden. Bis zum Ende des 3. Quartals erhält jeder Kunde, der einen Premiere geeigneten Receiver besitzt, eine neue Smartcard, die er gegen die alte Karte in seinem Gerät austauscht. Fertig!

Hans Seger: „In Kürze wird es wieder so sein, dass ausschließlich ehrliche Kunden das Programm von Premiere exklusiv genießen können. Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um dem kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl das Handwerk zu legen. Mit den neuen Verschlüsselungssystemen werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren. Wer also so ein Gerät besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern er hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen.“

Quelle:
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AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Öhhh, ich hab ja eine Dbox II von PW gekauft und wenn ich mich nicht ganz irre kann man da ja auch was einspielen zum frei gucken....hmmm ich geh mal PW verklagen das die mir auch so ein Teil angedreht haben...........

lg
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

nö. :( Premiere hat dir eine dBox verkauft. Aber da ist kein Emulator eingebaut, sondern das Entschlüsselungssystem wo du mit der SmartCard dann das Programm entschlüsseln darfst.

Wenn du alternative Software auf der dBox nutzt, kann Premiere nichts dafür und du machst dich Strafbar, wenn du damit das Programm ohne gültige SmartCard entschlüsselst.

Aber verklage mal Premiere. Vergiss aber nicht uns über den Ausgang der Klage zu informieren. :)

LG.
 
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Und was kann Zehnder dafür, wenn ihre Kunden auf eine Zehnder Box eine Software einspielen?

Was kann z.b. Smart oder Titan dafür, wenn die Kunden eine Soft-Emu einspielen?

Was kommt als nächtes hier in Deutschland?
Ich sehe das sogar als NÖTIGUNG an, wenn man schreibt, das man es bis zum Endkunden zurück verfolgen will.
In welchen Gesetz steht, das man keinen Zehnder besitzen darf?
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

Zehnder wird vorgeworfen, dass sie die Boxen so verkauft haben sollen und zwar mit eingebautem EMU. Von daher können die schon was dafür, wenn es denn stimmen sollte.

LG
 
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Mir ist nicht bekannt, das man mit "Fabrikneue" Boxen Pw usw. empfangen kann.
Eng wird es für PW , wenn dieser Endkunde ein Anwalt ist und dieser die Box ohne gepatchte Soft benutzt:24:
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

aber genau das wird ja Zehnder vorgeworfen. Ich kanns mir auch nicht vorstellen. Von daher ist auch zu erwarten, dass Zehnder das nicht auf sich sitzen lassen wird, aber so ist ersteinmal der Fakt.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Wenn man das ganze jetzt mal ein bischen weiterspinnt,was kann da alles passieren???Für was werden dann gesetzliche Grundlagen gelegt?
Wenn PW damit durchkommt,bis an den Endkunden zu kommen verklagen die dann alle die kein PW-Abo haben????
Das wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird ist meine Meinung.
Meines erachtens macht PW jetzt so einen Wind,weil sie arge Probleme mit der Umstellung haben,sie Angst schüren wollen,das keiner mehr diese Receiver kauft.


mfg derneue11
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

naja. Erst einmal muss Premiere ja dem Endkunden, der ein solches Gerät gekauft hat Beweisen, dass sie das Gerät aus diesem Grund gekauft haben, dass sie das nutzen, etc.

Dann wäre es aber auch nicht mehr entscheident, ob der Endkunde der das nutzt Premiere Kunde ist der nicht, denn Strafbar macht man sich immer wenn man das so nutzt. Das sollte ohnehin jedem klar sein.

Aber wie du selbst schon sagst, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Wer sich die Frage stellt warum machen sie so einen Wirbel um Zehnder und die anderen nicht,ganz einfach die ganze Geschichte läuft nach deutschem Recht und Zehnder ist eine Firma mit Sitz in Deutschland.
Nur die können mit solchen Aktionen kurzzeitig belangt werden,bis sie Einspruch einlegen wegen Wettbewerbsnachteil.
Dann kommt ganz schnell wieder ein Richter und hebt diese EV wieder auf,und davon wird man nichts hören,denn das wäre ja die Bekanntgabe einer Niederlage von PW.


mfg derneue11
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

du kannst dir sicher sein, dass Zehnder das veröffentlichen wird. Muss man halt mal etwas öfter gucken, ob man nicht irgendwo ne Pressemitteilung von denen findet. :)

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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Das stimme ich Dir voll und ganz zu. Was ein jeder selbst mit seinem Resi machen tut bleibt ihm überlassen. Und wenn man illegale Soft aufspielt kann der Resi Hersteller doch nix dafür.:(:( Aber wir alle wissen doch : Das schwarz sehen von PW ist strafbar. Aber wir nutzen alles nur für Forschungs und zu Tests. Oder ???????????????:10::10:
 
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