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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“


München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“
habe.

Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt
In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen „unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver“.

Umfassende Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen
Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl.

Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen.

Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt.“
Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte. Für Premiere hat dieses illegale Geschäft gravierende Folgen.

So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. Gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren. Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, hat die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

Im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nutzt Premiere nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Der besondere Clou: Die Schließung der Sicherheitslücke wird von Premiere aus zentral per automatischem Software-Download ausgeführt und ist damit so bequem wie nur möglich für alle Abonnenten. Das Wichtigste: Kein Receiver muss in dieser Phase umgetauscht werden. Bis zum Ende des 3. Quartals erhält jeder Kunde, der einen Premiere geeigneten Receiver besitzt, eine neue Smartcard, die er gegen die alte Karte in seinem Gerät austauscht. Fertig!

Hans Seger: „In Kürze wird es wieder so sein, dass ausschließlich ehrliche Kunden das Programm von Premiere exklusiv genießen können. Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um dem kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl das Handwerk zu legen. Mit den neuen Verschlüsselungssystemen werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren. Wer also so ein Gerät besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern er hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen.“

Quelle:
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AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Da kann man nur lachen :24:

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Seit wann muss ich beim Kauf eines Receivers den Perso vorlegen bzw. meine Adresse angeben ???

PW macht sich langsam lächerlich :3:
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

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die meisten der Receiver werden in den Versand gegangen sein. Von daher werden schon genügend Personendaten vorhanden sein.

Letztlich gehts Premiere sicher darum, hier eine hohe Drohkulisse aufzubauen, denn der Besitz eines solchen Receivers ist mit Sicherheit nicht Strafbar.

Ich möchte nicht Wissen, wieviele sich einen entsprechenden Receiver gekauft haben, ohne zu Wissen, dass damit Premiere hell gemacht werden kann und diesen Receiver als FTA nutzen.

Von daher, ....

Aber eins muss man Premiere zugestehen, es ist ein kleiner Teilerfolg. :41:

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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Die Kundendaten unterliegen den strengen Kriterien des Daten- und Verbraucherschutz !!
Kein deutsches Gericht darf diese Daten "pauschal" im Interesse Dritter (PW) nutzen, wenn kein Straftatbestand (in diesem Fall gegen Käufer) vorliegt.
Der Kauf / die Bestellung ist kein Straftatbestand.

Reine Einschüchterungstaktik oder ggf. um es als "Muster" gegen andere Importeure zu verwenden ... nur die Art und Weise ist lächerlich und zeigt nur Hilflosigkeit.

PW gibt 2stellige Millionenbeträge für solche Art "STRAFVERFOLGUNG" pro Jahr aus, wobei die Erfolgsquote finanziell in keinem Verhältnis steht. Und wer bezahlt das ???
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

:24:LOL:24:
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

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naja. Was den Vertriebsweg davor angeht, hat das Gericht ja schon verlangt, dass die Daten rausgegeben werden. Der Schritt in Richtung Kundendaten ist da nicht mehr soooo weit. Wobei sicher der Weg schwieriger wird, denn hier wäre ganz klar Premiere in der Situation, dass sie jedem Käufer die Straftat nachweisen müssten und das wird kaum möglich sein.

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richtig! Genau das wird der Punkt sein, den Premiere aber angreifen müsste um an die Kundendaten zu gelangen.

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Glaube ich kaum. Letztlich wird sich ein jeder Händler schon aus Eigennutz darum kümmern, hier entsprechend rechtlich vertreten zu lassen.

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Ich würde einfach mal behaupten, dass das ein Vergleich ist, den man so nicht anstellen kann. Wenn sie nichts tun, wirds doch nur noch schlimmer oder sie können den Laden bald dicht machen.

Von daher wundert es mich ehrlich gesagt, dass der Aufwand noch nicht größer ist. Schließlich hängt davon auch das Überleben von Premiere ab.

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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Völlig falsch. Die Angabe "bis zum Endverbraucher" ist von PW hinzu gedichtet worden.

In der Verfügung vom Landgericht ist das so nicht enthalten.


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Seit wann werden hier zur Ergänzung von sachlicher Berichterstattung odnungsgemäss (mit Quellenangabe !!) kenennzeichnet Zitate entfernt ??

Gruß
sky
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Also alles Quatsch, was die Endverbraucher angeht.

- Man soll nicht alles glauben, was (durch PW?) so veröffentlicht wird -
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hey,

habe ich was anderes gesagt?

Ich sagte nur, dass der Weg zum Endkunden nicht mehr so weit ist, nachdem Premiere ja die Daten der Händlervertriebswege bekommt.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

@skysurfer

OK. Dachte du beziehst das jetzt auf meine Aussagen. :)

@benne

Könntest du mal nen Link draus machen, was die Veröffentlichung angeht? Ist mir nämlich nicht bekannt, dass heise dagegen vorgeht und würde mir das gerne mal durchlesen.

Danke!

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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Hallo,

leider wurde mein Beitrag zensiert.

Die Veröffentlichung des Links verstösst jedoch nicht gegen das Urhebergesetz im Zusammenhang mit Zitateübernahme.

Hier der Link zum Nachlesen:

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Besonders intererssant ist der Hinweis, dass in der Verfügung des Landgerichts ausdrücklich nichts von Endverbrauchern steht, lediglich von Vertriebswegen. Ist also im PW Bericht hinzu gedichtet worden

Gruß
sky
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Letztendlich geht es doch darum >>>

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Wenn also Zender wie behauptet keine Geräte mit EMU ausgeliefert hat,
könnte der Schuss auch nach hinten losgehen und Zender könnte
Schadenersatz von PW fordern :D
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

naja. Abwarten. Eine einstweilige Verfügung sagt noch nichts endgültiges. Es wird also mit Sicherheit noch ein Verfahren geben, wo dann ein Urtel fällt.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Zender das so auf sich sitzen lässt.

LG
 
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