Premiere-Schreiben an Händler - Aufforderung zum Vertriebs-Stopp von Piraterie-Receivern - Bundesweite Testkäufe angekündigt
26.06.2008
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(dm) - Pay-TV-Betreiber Premiere zündet eine neue Stufe im Kampf gegen die verbotenen Piraterie-Receiver. In einem aktuellen Schreiben an Händler von Ende Juni 2008 informiert der Bezahlsender die Adressaten darüber, dass Premiere eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller Zehnder (Antennen und Satellitenempfangstechnik) erwirkt habe. Demnach dürfen Digitalreceiver, welche über eine Firmware mit einem Emulator verfügen, nicht mehr vertrieben werden. Der Emulator simuliert eine Smartcard, wodurch im Zusammenspiel mit im Internet erhältlicher Software das Programm von Premiere entschlüsselt werden kann.
Im Schreiben, welches Digitalmagazin vorliegt, heißt es weiter, dass Zehnder betroffene Receiver an einen Gerichtsvollzieher abzugeben und Auskunft über Abnehmer der Geräte zu geben habe. Der Besitz der so genannten Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken kann nach Darlegung von Premiere mit Bußgeld geahndet werden, die Herstellung und Verbreitung solcher Vorrichtungen, sprich von patchbaren Receivern, kann dem Bezahlsender zufolge mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Premiere fordert die angeschriebenen Händler auf sicherzustellen, dass die betroffenen Receiver (Modelle ZX 2102, DX 2202, DX 65 und ZX 67) nicht mehr verkauft werden und kündigt bundesweite Testkäufe an. Sollte Premiere dabei auf beanstandete Geräte stoßen, droht der Bezahlsender den Verkäufern der patchbaren Receiver mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen.
26.06.2008
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(dm) - Pay-TV-Betreiber Premiere zündet eine neue Stufe im Kampf gegen die verbotenen Piraterie-Receiver. In einem aktuellen Schreiben an Händler von Ende Juni 2008 informiert der Bezahlsender die Adressaten darüber, dass Premiere eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller Zehnder (Antennen und Satellitenempfangstechnik) erwirkt habe. Demnach dürfen Digitalreceiver, welche über eine Firmware mit einem Emulator verfügen, nicht mehr vertrieben werden. Der Emulator simuliert eine Smartcard, wodurch im Zusammenspiel mit im Internet erhältlicher Software das Programm von Premiere entschlüsselt werden kann.
Im Schreiben, welches Digitalmagazin vorliegt, heißt es weiter, dass Zehnder betroffene Receiver an einen Gerichtsvollzieher abzugeben und Auskunft über Abnehmer der Geräte zu geben habe. Der Besitz der so genannten Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken kann nach Darlegung von Premiere mit Bußgeld geahndet werden, die Herstellung und Verbreitung solcher Vorrichtungen, sprich von patchbaren Receivern, kann dem Bezahlsender zufolge mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Premiere fordert die angeschriebenen Händler auf sicherzustellen, dass die betroffenen Receiver (Modelle ZX 2102, DX 2202, DX 65 und ZX 67) nicht mehr verkauft werden und kündigt bundesweite Testkäufe an. Sollte Premiere dabei auf beanstandete Geräte stoßen, droht der Bezahlsender den Verkäufern der patchbaren Receiver mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen.
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