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Preiserhöhung: Unitymedia will von Bestandskunden mehr Geld

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Die Preiserhöhungen für Bestandskunden von Unitymedia zum Jahresbeginn scheinen zu einer schlechten Tradition zu werden: Auch aktuell erhalten Kunden wieder Briefe: Die Kunden sollen ab März mehr bezahlen.

"Alle Jahre wieder kommt die Preiserhöhung": Mittlerweile ist es offenbar eine schlechte Tradition bei Unitymedia geworden, im Januar Briefe mit der Ankündigung einer Preiserhöhung an eine gewisse Zahl von treuen Bestandskunden zu verschicken.

Sowohl im teltarif.de-Forum als auch per E-Mail haben uns Leser mitgeteilt, dass sie einen derartigen Brief erhalten haben. Eines der Schreiben liegt teltarif.de vor.

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Betroffene Kunden beschweren sich bei teltarif.de
In allen teltarif.de bekannten Fällen ist die Preissteigerung in diesem Jahr übrigens identisch: Unitymedia möchte von den Kunden ab dem 1. März 2,98 Euro monatlich mehr kassieren. In dem Schreiben ist zwar der Name des Tarifs erwähnt, allerdings weder die alte noch die neue Grundgebühr, die der Kunde ab März zu entrichten hat.

2016 hatte Unitymedia in einer Stellungnahme angedeutet, dass Bestandskunden nur alle zwei Jahre mit einer derartigen Preiserhöhung rechnen müssen. Ein Leser im Forum konstatiert allerdings: "Die Aussage von Unitymedia, dass die jetzige Preiserhöhung nur Kunden betrifft, die im letzten Jahr nicht betroffen waren, ist falsch. Nachdem bei mir im letzten Jahr um 2,98 Euro erhöht wurde, soll nun wieder um 2,98 Euro erhöht werden, ohne dass die Leistung verbessert wurde. Im Gegenteil, im Speedtest wird nicht annähernd der Normwert über LAN erreicht. Von mehr Leistung kann also nicht die Rede sein."

Das sagen die AGB von Unitymedia zu Preiserhöhungen
In seinen AGB hat Unitymedia schon seit einigen Jahren Klauseln zu Preiserhöhungen verankert. Die aktuelle Fassung lautet wie folgt:

5.5 (1) Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, bei einer Erhöhung seiner Gesamtkosten für die Bereitstellung seiner Produkte das vom Kunden zu zahlende monatliche Entgelt entsprechend zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen aus:
  • Urheberrechtsentgelten und anderweitigen Lizenzkosten;
  • Technikkosten (z. B. für Netzwerk und Signalzuführung);
  • Lohn- und Materialkosten (z. B. Lohnkosten für eigene Mitarbeiter, Dienstleistungskosten für externe Mitarbeiter, Beschaffungskosten für Gegenstände des Betriebsvermögens oder Verbrauchsmaterialien);
  • Kosten für die zugeführten Programme;
  • Kosten für Kundenverwaltungssysteme;
  • sonstigen Sach- und Gemeinkosten (z. B. Miete und Energiekosten).
Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung des Kabelnetzbetreibers mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, soweit die Erhöhung der Gesamtkosten auf Umständen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und nicht im Belieben des Kabelnetzbetreibers stehen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.

(2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.

Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden im Rahmen seiner Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.

Unitymedia behält sich also nun mittlerweile vor, (höchstens) einmal pro Jahr die Preise für Bestandskunden zu erhöhen. Die in den AGB genannten Gründe für eine Preiserhöhung werden im aktuellen Brief allerdings nicht erwähnt und es gibt auch keine Aufstellung der konkreten Mehrkosten, die bei Unitymedia seit Vertragsbeginn überraschend aufgetreten sind. Stattdessen rechtfertigt Unitymedia in dem Schreiben an die Kunden die Preiserhöhung mit den Investitionen in den Netzausbau.

Können Unitymedia-Manager tatsächlich nicht über 24 Monate kalkulieren?
Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, sollte dieser umgehend schriftlich widersprechen. Laut der aktuellen Formulierung der AGB muss der Kunde dann aber damit rechnen, dass Unitymedia das Vertragsverhältnis von sich aus zum 28. Februar beendet. Der Fall, dass ein Kunde der Preiserhöhung widerspricht und dadurch den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortsetzt, ist weder in den AGB noch in dem Brief vorgesehen.

Für Unitymedia gibt es nur diese Möglichkeiten: Der Kunde reagiert nicht und akzeptiert damit die Preiserhöhung oder er widerspricht, was eine außerordentliche Kündigung des Vertrags nach sich zieht. Zur Rechtmäßigkeit dieser Preisanpassungsklausel haben wir bereits die Einschätzung eines Rechtsanwalts veröffentlicht.

Die Tatsache, dass Unitymedia derartige Preiserhöhungen mittlerweile jedes Jahr durchführt, wirft wieder einmal die Frage auf, ob die für Tarife zuständigen Manager bei dem Netzbetreiber tatsächlich dazu in der Lage sind, Tarife zu kalkulieren, die für eine Laufzeit von zwei Jahren stabil bleiben können. Denn wenn man sich als ausgebildeter Betriebswirtschaftler bei Preissteigerungen im Bereich der Energie- und Lohnkosten beispielsweise an den Steigerungen der vergangenen drei bis vier Jahre orientiert, kann man dies problemlos in die Grundgebühr eines 24-Monats-Tarifs einfließen lassen.

24-Monats-Tarife mit zwei Jahre gleichbleibendem Preis sind schließlich im Festnetz- und Mobilfunkbereich keine Seltenheit, und offenbar gibt es bei anderen Providern fähige Manager, die ohne Probleme 24-Monats-Verträge mit gleichbleibender Grundgebühr für zwei Jahre kalkulieren können, ohne dass für den Kunden überraschende Preiserhöhungen durchgeführt werden müssen.

Aus den bisherigen Berichten von teltarif.de lässt sich ablesen, dass die regelmäßigen Preiserhöhungen bei Unitymedia mittlerweile eine gewisse Tradition haben:

2017:
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2016:
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, auch für
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2015:
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,
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und
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2014:
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und
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2013:
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und
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Quelle; teltarif
 
Das Hauptärgernss ist doch, dass hier innerhalb der 2 Jahre Preiserhöhung den Kunden untergejubelt werden soll und die Bundesnetzagentur dies nicht unterbindet.

Denn wenn innerhalb der Laufzeit eines Vertrage eine Preiserhöhung durchgeführt wird, dann müssen auch die Kosten aufgeschlüsselt nach Heller und Pfennig dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Aussagen, wie die Lohnkosten sind gestiegen reichen hier nicht aus. Wenn der Kunde hier dieser Preiserhöhung widerspricht und er dann gekündigt wird, dann ist dies einfach nur nicht rechtens.

Hier muß die Bundesnetzagentur eingreifen. Es hat aber hier den Anschein, dass den Großen hier nicht ans Bein gepinkelt wird.

Als Kunde verpflichte ich mich für 2 Jahre zu zahlen, da interessiert es auch nicht ob ich arbeitslos oder krank werde ich muß zahlen. Wenn diese Konzerne behaupten Sie können keine 2 Jahre kalkulieren, dann sind Sie entweder unfähig oder korrupt.
 
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...keiner wird gezwungen bei einem bestimmten Anbieter zu bleiben!
Jeder hat die Möglichkeit sein Telefon I-net und TV von einem anderen Anbieter zu beziehen.

Da gibt es doch Wettbewerb!
Die BNA ist nur dazu da eine Kartellbildung zu verhindern, nicht die Preispolitik einzelner Firmen zu kontrollieren!
Diese Preispolitik muss der Kunde im Auge behalten und sein Tun danach richten wo er einen Vertrag macht und wo nicht.
Eines Teils will sich niemand gängeln lassen, anderer seits ruft man nach dem Staat der was verbieten soll.
Selbst handeln und nicht nach dem Staat rufen, so ist Selbstverantwortung!
Da ist jeder für sich selbst verantwortlich...würde vielen hier mal gut tun.

Allen die so nach dem Staat rufen würde ich empfehlen mal eine Zeit in den Staaten zu leben!
Was du dort nicht selbst machst macht keiner für dich!
Da ist jeder für sich selbst verantwortlich...würde vielen hier mal gut tun die meinen der Staat müsste alles für sie regeln.
 
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kein vermiter der welt zwingt dich deren internet anschlus zu nehmen , und Radio/TV ist normale weise in der nebenkosten drine , wenn der vermiter es genomen hat

der vermiter mus dir nur zugang zu den GEZ gezahlten sender zusichern , ist es nicht der fahl kanst du dir ne sat oder dvbt anlage anschlisen , zahlst dann aber auch keine UM kabel anschlus grund kosten in den nebenkosten , da du gar kein zugand von denen hast
 
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Entschuldigung aber die Aussage, dass die BNA nur dazu da ist eine Kartellbildung zu verhindern“ ist ganz großer Quatsch. Die Aufgaben sind hier so vielfaltig, dass dies hier den Rahmen sprengen würde.

Einen echten Wettbewerb gibt es beim Internet leider nicht immer. Hier ist meistens ein Kabelbetreiber, der in Sachen Geschwindigkeit die Nase vorn hat, wo die anderen technisch gesehen nicht dran kommen können.

Was jetzt der Passus mit Selbstverantwortung zu tun hat, das finde ich hat meiner Meinung nach nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun und greift auch viele User hier an. Zumal diese Aussagen auch noch so was von allgemein gehalten sind, dass sie wieder nichtssagend ist.

Im Übrigen hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bürger falls Du dies noch nie gehört hast, oder soll Deiner Meinung nach jeder sofort zum Anwalt rennen und klagen. Davon abgesehen, dass sich dies auch nicht jeder leisten kann. Der Staat soll seine Aufgaben einfach nur machen, die er sich selber auferlegt hat und nicht alles einfach laufen lassen.
 
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...keiner muss sein TV und alles andere übers Koax holen, man kann auch alles über die 2 Drähte der Telekom beziehen.

Die wenigsten Vermieter haben Verträge mit Kabelgesellschaften
Das mag vielleicht bei großen Gesellschaften der Fall sein....ansonsten kümmert sich da kein Vermieter darum.
Kabelanschluß liegt im Haus, entweder der Mieter nutzt ihn, es dann macht er selbst einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft oder er sucht sich einen anderen Empfangsweg.


"""Im Übrigen hat der Staat eine Fürsorgepflicht für seine Bürger falls Du dies noch nie gehört hast"""

Aber hier muss ich mal laut lachen!
Fürsorgepflicht das der Bürger billiges TV und Telefon hat...für was alles hat der Staat noch eine Fürsorgepflicht?????
Als erstes muss der Bürger sich erst mal um sich selbst kümmern und Preise der einzelnen Anbieter vergleichen.
Und wenn er über die 2 Drähte nur 16000 bekommt und er damit nicht zufrieden ist, dann muss er eben die höheren Preise der Konkurrenten akzeptieren oder es bleiben lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
...die großen Vermietergesellschaften sind bei weitem nicht die Mehrheit der Vermieter in D.
Seine Telefon und I-net Anbieter kann man sich ja trotzdem selber suchen, alles was über die 2 Drähte kommt ist Privatsache
 
Nun bei uns ist das zb. folgender...

Wir hatten damals im Haus mit 6 Mieter nur Sat über eine Gemeinschaft Antenne, vor 8 Jahren wurde eine Sanierung durchgeführt und die Wohnungsgesellschaft hat dann mit UM einen vertrag abgeschlossen, das
bei der Sanierung dann zusätzlich zu der Sat anlange noch in jedem Haushalt ein Kabel Anschluss installiert wird, Jeder Mieter musste dann über die Miete 7,xx Euro mehr bezahlen (für Kabel Anschluss) ob er nun UM nutzt oder nicht.
Habe auch bei der Wohnungsgesellschaft gefragt ob die das bei mir aus der Miete entfernen könnten da ich eh kein UM TV oder UM Internet nutze und TV über Sat schaue, dieses wurde dann auch verneint..... es sei nicht möglich...

Eigentlich eine Frechheit da ich sowieso nur Sat verwende, ist wie eine Zwangsabgabe wie bei der GEZ
 
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Da die Kabelnetzbetreiber immer mehr an die Hausbesitzer rangehen und hier auch mit Provisionen locken, ist diese Aussage nicht mehr zeitgemäß.

Auch kann man sich nicht immer den Empfangsweg selber aussuchen. Oft darf man keine SAT-Schüssel anbringen, wenn ein Breitbandanschluß im Haus vorliegt.

Und hier kommen wir wieder dahin, dass der Wettbewerb doch stark eingeschränkt ist.

Bevor solche pauschale Aussagen getroffen werden, bitte mal beide Seiten betrachten.
 
ja nur bei uns wird beides zu Verfügung gestellt Sat und Kabel.... da ist es was anderes..
 
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Das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen.

Erstens ist der Bandbreitenunterschied bei Internet über den Telefonanschluß bei weitem noch nicht so hoch wie bei einem Kabelanschluß und hast Du schon mal probiert außerhalb der Ballungsgebiete vernünftigen DVT-T/2 Empfang hin zu bekommen? Dies ist leider nicht immer der Fall.

Fakt ist, dass die Kabelnetzbetreiber einen immensen Vorteil haben und den auch sehr gut zu nutzen wissen. Wenn es in Städten mehrere Kabelnetzbetreiber gibt, dann können wir von Wettbewerb reden, ansonsten nicht.

Dies habe ich aber schon oben erklärt.
 
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Sorry, aber Du bist ziemlich naiv.

Mag sein, dass bei Dir vor Ort Glasfaser und Kabel verfügbar ist, ebenso Dvb T2

Das ist aber nicht überall so.

Ich darf keine Schüssel aufstellen, Internet habe ich die Wahl zwischen UM und Telekom 2 MBit. Hmmm, die Entscheidung fällt mir alle 2 Jahre so schwer, welchem Anbieter ich als nächstes nehme...

Daher hört doch auf mit den "such Dir eine Alternative" Phrasen. Nicht jeder hat eine Alternative (außer umziehen).
 
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