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HOT Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

VKI: Einseitige Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig
Das Oberlandesgericht Wien hat eine entsprechende Entscheidung bestätigt. Betroffene könnten ihre zu viel bezahlten Beiträge rückfordern, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich. Gegenstand der Klage ist laut Angaben des VKI eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien die Vorgehensweise des Unternehmens als gesetzwidrig beurteilt.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilt. Das Urteil ist jedoch nicht nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, können Betroffene die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.

„Anpassung von Verträgen“
Mit einem Standardbrief hatte das Unternehmen laut dem VKI 2013 eine „Anpassung“ von Verträgen angekündigt. Die monatlichen Beiträge, so die Information an Kundinnen und Kunden, würden sich damit um ein bis vier Euro erhöhen. „Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“, wollte der TV-Anbieter in diesem Zusammenhang wissen und kam zu dem Schluss: „Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen.“

Unwirksame AGB-Klausel
Das OLG Wien beurteilte die Mitteilung in seiner aktuellen Entscheidung dagegen als unwirksame AGB-Klausel sowie als rechtswidrige Geschäftspraktik und kritisierte dabei unter anderem, dass betroffene Kundinnen und Kunden nicht auf die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung hingewiesen werden.

Die Mitteilung dieser einseitigen Preiserhöhung sei intransparent und damit unwirksam, so das Gericht. „Mit dieser Mitteilung wird fälschlicherweise suggeriert, dass für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit bestünde, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen“, ergänzt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.

Quelle; futurezone
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Hallo nochmals,

zum kämpfen hab ich immer Lust, gerade bei Sky. Ich hatte letztens angerufen, da Sky mir ein Angebot machen wollte weil ich gekündigt hatte. Abgesehen davon, dass das Angebot unterirdisch war, war die Dame tierisch unfreundlich und hat am Ende einfach aufgelegt.
Bei mir war es am 1.3.16 eine Preiserhöhung in Höhe von 2,50 Euro. Macht einen gesamt Betrag von 71,99 Euro.

An der Hotline sagte man mir auch, wenn ich Pakete reduziere, würde sich die Laufzeit wieder um ein weiteres Jahr verlängern.....
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Ich hab noch keine preisänderung bemerkt.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

@Wursti666
Okay, Pakete reduzieren geht nur zum Ende der Laufzeit, also direkt nach Verpassen der Kübdigungsfrist, aber du hattest ja (wie ich jetzt so richtig verstehe) die Kündigung vor Monaten verpasst und vor Monaten schon die Preisanpassung erhalten.
Also jetzt noch 8 Monate Restlaufzeit. Das ist natürlich nicht optimal.
Trotzdem hätte Sky dich über ein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung informieren müssen, also kannst du diese Sonderkündigung versuchen nachzuholen. Gut möglich, dass sky dann spätestens nach Zusenden des Entwurfs einer entsprecehnden Klage lieber dich aus dem Vertrag entlassen mit sofortiger Wirkung, als hier vor Gericht zu gehen.
Da es für dich familiär wichtig ist, das Abo eher zu beenden (eine Reduzierung auf Minimum ja auch nur zum Laufzeitende ohne Frist erklärt werden konnte), könnten wir da Schreiben aufsetzen, interessante Vertragslage.
Denn der Rundmail von Ende 2014 mit veränderten AGB hast du zwar nicht widersprochen, aber auch nicht zugestimmt, und stillschweigend können nur unwesentliche AGB-Änderungen in den Vertrag so kommen, nicht aber eine Preisanpassungsklausel! (wie Doogie120673 so schon richtig mitteilte)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

@MarcBush
würdest Du mir denn helfen mal ein Schreiben an die netten Damen und Herren aufzusetzen?
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Dieses WE mach ich sowieso in anderer Sache ein ähnliches Schreiben fertig. Wenn du heute/morgen mal paar Minuten opfern kannst, ich bin dran, jetzt rollt einiges am WE los...
Meine Daten sende ich per PN...
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

dieser Kommerz muss hier mal raus. Merkt das hier keiner ? Ich wiederhole mich, aber es passiert ja nix.
@MarcBush muss gesperrt werden. Der lockt User in die Klage gegen Sky, spez. Sachen über PN und verdient sich eine goldene Nase.
Das kann ja wohl nicht sein hier im Board. Auf solche User können wir verzichten.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Sonst alles rund? Nur weil ich bessere Argumente habe als Du, Du mehrfach falsch lagst, musst du anderen solchen Unfug unterstellen?

Huh, Hilfe, merkt das keiner??? Seit 2 Jahren gebe ich vielen Usern Tipps, bekommen gutes Feedback, um zu helfen, aber dir fällt nix ein als böse Unterstellungen? Ich habe noch nie jemand als Anwalt gegen Sky vertreten und so Geld verdient. Okay, sonstige kommerzielle Interessen? Empfehle ich einen anderen Anwalt, den ich kenne? Nö.
Will ich also 50 EUR für meine Hilfe? Nö.

Also sieh es ein, alles ehrenamtlich und aus Freude an der Klärung mit Sky, damit meine V14 weiterhin hell bleibt, okay?

Schreib doch die User an, die ich im Forum beriet, ob ich dafür (später) Geld wollte. Kann doch nicht so schwer sein.

Echt peinlich, nur weil jemand bessere Argumente hat. Bei Wursti666 wird ein Schreiben an die Sky-Fachabteilung sicher reichen. Das kostet 0 EUR. Sky wird sicher ihn ohne Diskussion aus dem Vertrag entlassen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Beleidigungen und Lügen sollten hier mal stoppen. Hier werden von Crazyfreak offensichtlich kommerzielle Interessen von Sky vertreten(?). Nur eine Vermutung!

Andere Variante: Huh, der MB ist ein Agent von Sky und lockt Kunden in neue Verträge, nur weil ich sage: "Wenn schon Vertrag mit Sky, dann am besten ohne Leihgerät mit passender SN des eigenen Geräts." Klar bin ich deshalb Sky-Agent, der aber als Doppel-Agent auch Sky verklagt und am 15.03.2016 ersten Sieg in Eutin erzielte (und nur Kosten hatte, auch Fahrtkosten nach Eutin, ohne einen Cent zu bekommen). (Klient hatte dort zusätzlich auch seinen langjährigen Anwalt hinzugezogen, anderes Bundesland. Ich komm ja aus M-V.)

Meine Musterschreiben gegen Pairing/Zwangsgerät sind für jeden (oh weh kostenfrei) im Thread "Pairing trotz Smartcard-only" (Achtung Werbung!!) auf Seite 5 und 11 zu finden (unter Sky Pairing FAQs). oder crazyfreak fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

du laberst hier nur dummes Zeug und verstöhst gegen die Boardregeln. Dagegen muss man was unternehmen.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

nur noch peinlich

P.S. "verstößt"
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

wenn du meinst. Den Segen vom Board hast du ja. Meinen nicht.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

@marcbush
Hab gerade versucht Dir zu schreiben, Postfach ist voll. Bin leider erst gerade von der Arbeit gekommen....
 
Zur Info:
Erfolgreicher Klageentwurf gegen Preiserhöhung:

Ein User hatte wegen Preisanpassung zum 01.03.2016 fristlos gekündigt, weil er bei telefonischer Vertragsverlängerung einen Vertrag ohne AGB abschloss.
Sky hat dies nicht akzeptiert und weiter abgebucht, der Kunde behielt die Technik und Karte vorerst, weil er keinen Retourschein bekam (man kann ja dumm fragen ;-)
Wir haben im Juli 2016 einen Klageentwurf an die Rechtsabteilung von Sky gefaxt und höflich angefragt, ob der Kunde die Klage beim lokalen Amtsgericht einreichen soll oder Sky doch der fristlosen Kündigung wegen Preiserhöhung im laufenden Vertrag (ohne rechtfertigende AGB) zustimmt.
Sky hat dann paar Tage später dem Kunden "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die fristlose Kündigung zum 01.03.2016 rückwirkend bestätigt. Der Kunde hat Retourschein erhalten und soll die zu Unrecht abgebuchten Beträge seit März 2016 jetzt zurückerhalten.

P.S. Kunde hatte seine ordentliche Kündigung übersehen und war Vollzahler ab März mit über 70 EUR, wollte raus aus dem Vertrag. Schrieb mir dann: Freu mich tierisch, es lief alles so, wie von Dir prophezeit!"
 
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