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HOT Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

VKI: Einseitige Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig
Das Oberlandesgericht Wien hat eine entsprechende Entscheidung bestätigt. Betroffene könnten ihre zu viel bezahlten Beiträge rückfordern, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich. Gegenstand der Klage ist laut Angaben des VKI eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien die Vorgehensweise des Unternehmens als gesetzwidrig beurteilt.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilt. Das Urteil ist jedoch nicht nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, können Betroffene die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.

„Anpassung von Verträgen“
Mit einem Standardbrief hatte das Unternehmen laut dem VKI 2013 eine „Anpassung“ von Verträgen angekündigt. Die monatlichen Beiträge, so die Information an Kundinnen und Kunden, würden sich damit um ein bis vier Euro erhöhen. „Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“, wollte der TV-Anbieter in diesem Zusammenhang wissen und kam zu dem Schluss: „Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen.“

Unwirksame AGB-Klausel
Das OLG Wien beurteilte die Mitteilung in seiner aktuellen Entscheidung dagegen als unwirksame AGB-Klausel sowie als rechtswidrige Geschäftspraktik und kritisierte dabei unter anderem, dass betroffene Kundinnen und Kunden nicht auf die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung hingewiesen werden.

Die Mitteilung dieser einseitigen Preiserhöhung sei intransparent und damit unwirksam, so das Gericht. „Mit dieser Mitteilung wird fälschlicherweise suggeriert, dass für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit bestünde, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen“, ergänzt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.

Quelle; futurezone
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Urteil gegen Sky jetzt rechtskräftig!
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In Deutschland haben Kunden zumindest immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kunde ein Sky-Abo ohne wirksam eingebudene AGB hat. Dies gilt bei quasi allen telefonischen Verträgen oder Verlängerungen. Verlängerung (= neuer Vertrag) am Telefon erfolgt in der Regel ohne die Erläuterung der (aktuellen) AGB und ohne die notwendige Zustimmung des Kunden zu den AGB (vgl § 305 BGB).

Sky ist in der Beweispflicht, schlammt aber auch in der Auftragbestätigung nach telefonischer Vertragsverlängerung.

Fazit: Auch in Deutschland können viele Kunden sonderkündigen zum Tag der Preisanpassung (sinnvoll auch wegen Hardwarezwang jetzt oder bei verpasster ordentlicher Kündigung und Vollpreis). Fragen gern an mich...
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Inwieweit ist dieses Urteil aber auch auf Deutschland übertragbar?
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

ich denke das urteil ist auf Deutschland nicht anwendbar - außer der Verbraucherschutz nimmt sich mal wieder die AGB von sky vor. Die Aussage, das viele gar keine AGB haben ist aber ein Guter tipp um Sky ans Bein zu pinkeln.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

EU Recht? Was in einem Land als zulässig gilt, muss auch in anderen EU Staaten gelten. So arbeiten Firmen genauso.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

In meinen AGB findet man wieder, dass eine 5%-ige Preisanpassung p.a. möglich ist und somit kein Sonderkündigungsrecht zieht. Alles was drüber ist ok.... also wird sky der Sache in Deutschland entspannt sehen. Naja ...bei mir sind es wegen Rabatt-Vertrag nur 0,50 €..und ab 31.12. ist eh Schluss mit Sky bei mir
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

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Sorry, nicht gesehen bisher.
Die Preiserhöhung ist immer umstritten und kann angegriffen werden, weil Sky dazu auf unvorhergesehen Kosten verweisen muss, auch müssten die Preise eigentlich dann für alle Kunden angepasst werden, macht Sky aber nicht.

Klar unzulässig ist jedoch die Preisanpassung im laufenden Vertrag, wenn das Abo mit Sky ohne Einbindung der aktuellen AGB von 2014/2015 erfolgte. Dies ist meist so bei telefonischen Verlängerungen.

Also Frage: Hast du den Vertrag mit oder ohne AGB abgeschlossen, hast du den AGB ausdrücklich zugestimmt durch Haken imKasten AGB online oder mit Unterschrift auf dem Vertrag mit abgedruckten AGB bei Mediamarkt?
Oder wurden bei telefonischen Vertrag (Verlängerung) die AGB erläutert und von dir nachweislich zugestimmt? Wohl kaum... Sky müsste dies beweisen. Guck mal in die Auftragsbestätigung bitte!

Wenn keine AGB, dann Sonderkündigungsrecht. Bitte dann nicht mit Sky diskutieren, sondern per PN melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Naja ich habe das damals über einen Händler bei eBay geholt und irgendwann im Dezember per Mail mal die neuen AGB zugeschickt bekommen. Diese allerdings nie explizit akzeptiert. Verlängert hat er sich nun automatisch, da ich angeblich nicht rechtzeitig gekündigt hätte. Sky verweist hier auf eine Auftragsbestätigung, die ich allerdings nie erhalten habe.
Ich habe nur die Auftragsbestätigung von dem Händler vom 16.06.2104, dass er es an Sky weitergeleitet hat. Laufzeit war mit 24 Monaten angegeben. Am 14.04. diesen Jahres habe ich gekündigt.
Aber laut Sky wäre die Vertragslaufzeit nur 23 Monate weshalb ich nicht rechtzeitig gekündigt hätte.
Bin jetzt schon seit 6 Wochen mit denen im Streit, da ich auch von denen keine vernünftige Hardware bekomme. Bin da mittlerweile soweit, dass ich es schon an den Verbraucherschutz gegeben habe.


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Okay, manche Probleme sind bekannt.
Über tagaro bei eBay geordert als Vertrag "Smartcard only"? Hattest du mal dein eigenes Empfangsgerät benannt (Modell/Seriennummer)?
Die Rundmail mit neuen AGB kann - wenn überhaupt - nur Bedeutung haben, wenn Du bei Vertragsschluss mit dem eBay-Händler die (alten) Sky-AGB bekommen und akzeptiert hast. Ist online natürlich eher möglich als telefonisch... :-(
Das Chaos mit der Sky-Vertragslaufzeit ist jetzt in Österreich in deren AGB schon korrigiert worden, weil es dort wohl vom Verbraucherschutz angegriffen wurde.
Ohne deine Vertragsunterlagen kann man aber aus der Entfernung wenig sagen, hängt von den Unterlagen mit dem ebay-Händler ab. Dessen Fehler muss sich Sky anrechnen lassen.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Etwas mehr Informationen sind notwendig. Versäumt man die Kündigungsfrist, ist es sehr ärgerlich, aber kaum angreifbar, du bist in teurem Vollpreis-Vertrag drin für 12 Monate.
Ein Sonderkündigungsgrund aus ganz anderem Anlass kann dann natürlich willkommen sein. Welchen Preis sollst du ab 01.08.2016 zahlen? Wobei das Datum nicht ganz passt, weil bei Vertragsbeginn 01.07.2014 das Abo ja eher zum 30.06.2016 enden würde? Egal.
Der neue Preis ist dann so wie in der Auftragsbestätigung im Jahr 2014 für den Fall des Nicht-Kündigens als "Standardpreis" angekündigt? Oder ist eine zusätzliche Preiserhöhung angedacht? Um 2-3 EUR oder so?
Zu welchem Tag die Erhöhung? Zum 01.08.2016? Dann wäre dies gerechtfertigt, wenn du 1.) einen Vertrag mit wirksam vereinbarten abgeschlossen AGB hast UND 2.) die AGB-Klausel 1.4 in neuer Fassung (Rundmail Ende 2014 ohne Widerspruch?) für dich gilt.
Hast du Vertrag telefonisch abgeschlossen? Wurden die AGB erläutert und von dir am Telefon den AGB zugestimmt? Muss beides passiert sein!
Wenn 2 x Ja, dann hast du Vertrag mit wirksamen AGB, dann müsste auch die Rundmail mit veränderten AGB dich Ende 2014 erreicht haben? Dann seh ich wenig Chancen für deine Position, außer allgemein die Begründung der Preiserhöhung insgesamt angreifen...
Hast du aber keine wirksam vereinbarten AGB, dann ist die Rundmail der veränderten AGB vollkommen irrelevant. Dann ist eine Preiserhöhung durch Sky im weiterhin laufenden Vertrag unzulässig, du kannst dann außerordentlich zum 01.08.2016 den Vertrag kündigen (mit Rücksprache über PN). Sky stellt sich natürlich quer. Unseriös mit albernen Argumenten. Aber da wäre die Rechtslage klar.
(Wenn dein Abo online erfolgte 2014 oder du zwischenzeitlich Zweitkarte oder andere Pakete zubuchtest online mit Anerkennung der Sky-AGB - dafür auch die Schenk-Aktionen von Sky - dann ist schwierig...)

Wichtig immer: welche Hardware hast du 2014 verabredet beim Vertragsschluss? Eigene oder Leihgerät?
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Danke für die Antwort.
Also ich gucke nochmal auf die Sky-Seite unter Mein Abonnement.

Monatliche Gebühren:
01.07.2016 — 31.07.2016 34,90 €
01.08.2016 — 31.07.2017 56,90 €

Vertragslaufzeit:
Vertragsdatum 07.08.2014Vertrag beendet am: 01.08.2017
Folgelaufzeit:
12 Monate


Ich habe den Vertrag bei einem Händler abgeschlossen und sofort einen Receiver erhalten. Dieser ist wegen Fehlern bereits 3 mal getauscht worden. Ich habe dem Support jedesmal mitgeteilt man möge bitte das Gerät zurücknehmen und ich würde mir ein eigenes Gerät nach meiner Wahl kaufen. Das wurde immer mit "das geht nicht. Sie können keine eigene Hardware mit Sky einsetzen" abgelehnt. Daher bin ich jetzt ein wenig überrascht. Denn deine Frage impliziert das es doch gehen muss.
Was bitte ist nun richtig?
CU
meutrich
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

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Naja war etwas anders. Ich hatte eine Kabel Deutschland Karte und dann die Sky Pakete draufgebucht. Ich hatte bei dem Formular, das ich zu dem Händler gefaxt habe dies zumindest angegeben. Sky hat hat trotzdem Karte und Receiver geschickt. Daraufhin hatte ich angerufen, dass ich eine Karte und ein Empfangsgerät habe und die mir bitte die Pakete dort freischalten sollen. Die SmartCard ging zurück, das Gerät sollte ich trotz allem behalten auch wenn ich es nicht nutze.
Bei Kabel Deutschland hatte ich damals Seriennummer und Modell von einem CI-Modul genannt und nur die SmartCard bekommen. Aber komischerweise will Sky jetzt die Kabel Deutschland Karte zurückgeschickt haben.

Mit dem Händler gibt es leider keine Unterlagen. Habe das Angebot angenommen und anschließend ein Formular hingefaxt. Mehr hatte ich mit ihm nicht zu tun. Jetzt ist halt die Frage ob der die Unterlagen von Sky bekommen hat und mir diese nicht weitergeleitet hat. Ich archiviere alle Mails und hab nochmal geschaut. Ich habe von Sky eigentlich nie eine Auftragsbestätigung bekommen.
Ob das mit den AGBs per Mail verschicken vor Gericht standhält, müsste eventuell mal ein Jurist beantworten. Aber rein aus meiner logischen Sicht habe ich diese nie explizit akzeptiert.

Gruß
Ch3p




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AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Moin zusammen,
ich hab das gleiche Problem:
- ursprünglicher Sky-Vertrag 2012 abgeschlossen (online, AGB in alter Fassung gab es auf Papier nachträglich)
- 2014 gekündigt und dann ein Angebot zur Verlängerung angenommen (telefonisch, keine schriftliche Bestätigung) ; Vertragsende: 31.07.16
- Mai 2016 per Brief gekündigt (mein Fehler: kein Einschreiben), Sky behauptet Brief kam erst Mitte Juni an, daher Kündigung erst zum 31.07.2017 wirksam
- Juni 2016 dann Brief mit Ankündigung der Preisanpassung (+ 2,50 EUR)

Finde ich in der Summe ne ziemliche Unverschämtheit, auch wenn ich sicher nicht ganz unschuldig bin weil ich die Kündigung nicht als Einschreiben verschickt habe.
Wäre natürlich wünschenswert jetzt aufgrund der Preisanpassung über eine fristlose Kündigung rauszukommen.
Laut der mir vorliegenden AGB ginge das auch ohne Einhaltung einer Frist und unabhängig von der Höhe der Preisanpassung. Allerdings sind diese AGB aus 2012. Ich kann mich nicht erinnern in 2014 eine Email bezüglich eines AGB-Updates erhalten zu haben und kann sie auch nicht im Archiv finden, allerdings kann ich auch nicht ausschließen sie versehentlich gelöscht zu haben.

Was würdet ihr als Vorgehensweise empfehlen?
 
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