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HOT Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

VKI: Einseitige Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig
Das Oberlandesgericht Wien hat eine entsprechende Entscheidung bestätigt. Betroffene könnten ihre zu viel bezahlten Beiträge rückfordern, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich. Gegenstand der Klage ist laut Angaben des VKI eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien die Vorgehensweise des Unternehmens als gesetzwidrig beurteilt.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilt. Das Urteil ist jedoch nicht nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, können Betroffene die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.

„Anpassung von Verträgen“
Mit einem Standardbrief hatte das Unternehmen laut dem VKI 2013 eine „Anpassung“ von Verträgen angekündigt. Die monatlichen Beiträge, so die Information an Kundinnen und Kunden, würden sich damit um ein bis vier Euro erhöhen. „Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“, wollte der TV-Anbieter in diesem Zusammenhang wissen und kam zu dem Schluss: „Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen.“

Unwirksame AGB-Klausel
Das OLG Wien beurteilte die Mitteilung in seiner aktuellen Entscheidung dagegen als unwirksame AGB-Klausel sowie als rechtswidrige Geschäftspraktik und kritisierte dabei unter anderem, dass betroffene Kundinnen und Kunden nicht auf die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung hingewiesen werden.

Die Mitteilung dieser einseitigen Preiserhöhung sei intransparent und damit unwirksam, so das Gericht. „Mit dieser Mitteilung wird fälschlicherweise suggeriert, dass für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit bestünde, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen“, ergänzt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.

Quelle; futurezone
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Sky kündigt man besser online ....
Im KC einloggen .. dann unter "Fragen & Antworten" sich durchklicken.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Wichtige Sachen kündigt man eben immer noch per Einschreiben, auch wenn es die klicki+ bunti Generation noch nicht begriffen hat.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Völlig unnötig, einfach Sky online kündigen. Das ist der einfachste und billigste Weg. Man bekommt zeitnah die Kündigugsbestätigung. Dabei gab es noch nie Probleme. Zumindestens bei mir nicht.

gruß olaf
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

@wolle-444

da steht aber auch eindeutig das der Absender nicht beweisen kann das die Mail
ankam.
Also sobald Sky die Kündigung per Mail bestätigt hast du es schwarz auf weiß
und die kommen aus der Nummer nicht mehr raus.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

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Okay, als Kabel-Kunde hast du ja mit Pairing nichts zu tun.
Preiserhöhung ist halbwegs zulässig, wenn Du bei Vertragsschluss AGB vereinbart hättest. Das bleibt hier unklar. (Spätere Rundmail mit veränderten AGB ist wenn, nur dann relevant, wenn Du schon alte AGB vorher im Vertrag hattest. Online-Händler mit Faxen? Also hast du nicht online abgeschlossen? Im Angebot des Online-Händlers waren AGB beigefügt? Wenn du dann das Angebot annimmst, könnten so wirksam AGB in deinem Vertrag vereinbart sein.
Das Angebot des Händlers müsstest du doch noch haben? Auf jeden Fall aber das Fax an den Händler mit deiner Unterschrift. Aus beiden Dokumenten ergibt sich, ob dabei die AGB thematisiert wurden und ob du den AGB auch zustimmtest mit Unterschrift auf dem Fax.

Ohne AGB hast du Sonderkündigungsrecht, das ist eindeutig. Mit AGB hast du schweren Weg...

Allerdings ist die AGB-Anpassung Ende 2014 die notwendige Basis für die Preisanpassung der aktuellen Runde, da die frühere Preisanpassungsklausel der alten AGB unzulässig war (Urteil BGH III ZR 247/06). Nun heißt es aber in den Sky-AGB:

Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kundenzumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisse, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit.

D.h. eine stillschweigende AGB-Änderung per Rundmail darf nicht dazu führen, dass Sky den Preis um 5 % erhöhen darf. Der Abo-Preis ist eine wesentliche Regelung des Vertrags.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

@meutrich
Okay, du hast den Vertrag direkt beim Händler abgeschlossen, also ist es Essig.
Du hast du einen Vertrag mit Unterschrift abgeschlossen, auf dem sicherlich die Sky-AGB abgedruckt sind. Prüf deinen schriftlichen Vertrag des Händlers, ob dort die AGB notiert sind (Rückseite?).
Außerdem hast du offensichtlich keine Preisanpassung um 5 % erhalten per Post, denn 56,90 EUR wären für neuen Zeitraum der bisherige alte Standardpreis.

Also du kommst aus dem Vertrag nur gut heraus, wenn a) keine AGB im Vertrag notiert waren und b) außerdem Sky deinen Preis um die 2-3 EUR erhöht, die derzeit viele Kunden beklagen.
Also offensichtlich Essig... :-(
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

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Du hast online 2012 gebucht, also musstest du die AGB ankreuzen online (und bekamst sie dann in der Auftragsbestätigung zugesandt). Diesen Vertrag mit alten AGB (ohne zulässige Preisanpassungsklausel) hast du aber gekündigt. Vertrag beendet.
Sommer 2014 dann telefonisch neuen Vertrag geschlossen. Weder im Telefonat wurden die AGB thematisiert noch von Dir genehmigt noch waren sie dir schriftlich zugestellt worden mit der Auftragsbestätigung. Damit hast du einen neuen telefonischen Vertrag ohne AGB!
Rundmail Ende 2014 mit AGB-Änderung nicht erhalten, aber sowieso irrelevant, weil solch eine Mail zwar AGB ändern kann im geringen Umfang, aber nicht AGB in einen Vertrag ohne AGB hineinzaubern kann.
Jetzt angeblich zu spät gekündigt. Zum Beweis wäre eine Kündigung per Telefax kostenlos und beweiskräftig.

Vorgehensweise:
Da Du einen Vertrag ohne AGB hast (ja, nicht von Sky Märchen erzählen lassen...), kannst du außerordentlich zum 01.08.2016 kündigen. Bitte diesmal auch per Fax mit Sendeprotokoll ;-) Gleichzeitig bittest du um Zusendung eines Retourscheins für den Rückversand der Hardware. (Nicht fragen, einfach machen...)
Sky wird es nicht akzeptieren.

Du behält Hardware im Blick, wartest ja auf den Retourschein ;-) Kontrollier doch mal, ob Sky die V14 schon abgeschaltet hat; solange nicht, kannst du ja noch gucken??
Dann Musterschreiben wegen Sonderkündigung Preisanpassung senden an Sky, dann wird Sky einknicken. Du bist zum 01.08.2016 aus dem Vertrag raus. Alles, was seit dem noch abgebucht wurde, bekommst du wieder.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Hallo zusammen,

das ganze hier ist sehr interessant. :)
Zu meiner Situation: ich bin seid dem Februar 2010 Kunde bei Sky. Meiner Vertrag habe ich damals bei Media Markt abgeschlossen, mit den damals geltenden AGBS. Leider habe ich vergessen dieses Jahr rechtzeitig zu kündigen, somit komme ich laut Sky leider erst am 28.02.2017 aus meinem Vertrag. Zwischenzeitlich hatte ich mal weitere Pakete telefonisch hinzugebucht.
Habe ich eine Möglichkeit vorher aus meinem Vertrag heraus zu kommen?

Vielen Dank im voraus.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Vertrag beim stationären Handel (Mediamarkt) ist ein Vertrag mit AGB. Den hast du 2010 geschlossen. Wenn du seitdem nie gekündigt hast, wieso ärgert sich dann 2016 der Vollpreis? Aus dem vertrag herauskommen kann man evt. bei einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag. Davon erwähnst du nichts. Viel Information hilft viel...

FALLS du in der Frage ganz elegant mehrere Kündigungen als selbstverständlich vorausgesetzt hast, dann wird es interessanter: Du hast also immer gekündigt und TELEFONISCH (?) verlängert, ohne dass für diese neuen Verträge die AGB besprochen oder akzeptiert wurden? dann hast du Vertrag zuletzt ohne AGB abgeschlossen, dann ist eine evt. Rundmail mit veränderten AGB Ende 2014 (die du auch nicht erwähnst??) dann irrelevant. Vertrag ohne AGB!

Wenn man Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Vertrag zum Standardpreis gemäß damaliger Auftragsbestätigung vom telefonischen Vertragsschluss. Da kommt du nicht raus.
Wenn Sky aber den Preis noch mehr erhöhen will (die berühmten 2-3 EUR monatlich als 5 %), dann besteht eine gute Chance, aber auch eine Preiserhöhung erwähnst du nicht... Also kam separate Post zur Preisanpassung? Oder zahlst du nach Verpassen der Kündigungsfrist mehr als ursprünglich für den Fall vereinbart?
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Hallo nochmals, habe meinen Vertrag immer stillschweiget verlängert, d.h. ohne Kündigung, habe ledigtlich mal Pakete hinzubebucht. Da wir jetzt allerdings Nachwuchs erwarten, wollten wir uns die kosten von Sky sparen, die Preiserhöhung die angekündigt wurde, war nicht der Hauptgrund.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, komme ich nicht vorzeitig aus dem Vertrag, da ich ja die AGBS 2010 unterschrieben habe, oder?
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Okay, jetzt sehe ich besser durch. Vertrag 2010 bei Mediamarkt mit Unterschrift. Der Vertrag ist ungekündigt, Frist versäumt, blöd. AGB gelten bei Dir.
Die Preiserhöhung ist aber erst durch die neuen AGB Ende 2014 gerechtfertigt. Wenn Du jetzt eine Ankündigung hats, zum 01.08.2016 z.B. 3 EUR mehr monatlich, dann könntest du nur auf einfachem Weg sonderkündigen, wenn du die neuen AGB 2014/2015 nicht stillschweigend akzeptiert hast in der Rundmail Ende 2014, die fast alle Kundne erhielten. Erhieltest auch Du??? Hast Du den neuen AGB widersprochen damals?

Bei telefonischen Verlängerungen sind neue AGB in der Regel nicht eingebunden worden. Problem die Rundmail 2014, die Sky extra wegen dieser Preiserhöhung plante.

Wenn neue AGB 2014/2015 mit der angepassten Preisklausel 4.1 also für Dich gelten, dann kannst du nur auf Zermürbung von Sky setzen: "Wie ist der höhere Preis gerechtfertigt, wieso sind Fussballrechte unvorhersehbare neue Kosten, die Rechte habt Ihr doch schon vor Jahren fest gekauft bis 2017, welche Lizenzen wurden denn teurer??" Usw.
Letztendlich kommt Sky nur entgegen und belässt es beim bisherigen hohen Preis ohne Extra-Erhöhung.
Mit den neuen AGB ist also ein Vertragsausstieg nur über Anwalt und Mühe erreichbar.
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Die neuen AGB habe ich damals per Mail erhalten und leider nicht widersprochen. Das heisst ja nun ich habe sie stillschweigend akzeptiert, oder? Unter dem Stich heisst es wohl, dass ich noch bis 2017 warten muss... Schade....
Trotzdem vielen Dank für deine Bemühungen!
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Hast du sky schon mal gekündigut und telefonisch verlängert? Wenn ja, hast du, wenn die AGB nicht in das Gespräch einbezogen worden ist, keine AGB! Diese kann dann auch nicht geändert werden. Wenn du eine bestimmte AGB beim Abschluss zugestimmt hast, dann gelten diese. Eine Einseitige änderung von Seiten sky benötigt dein einverständnis, deshalb gelten die AGB vom Abschluss. Mußte der Himmel schon vor Gericht eingestehen. Guck in deine Unterlagen, dann weist du bescheid!
 
AW: Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Ja, das ist natürlich ein wichtiger Aspekt.
Wursti666 hat klassisch Sky-Vertrag 2010 mit AGB abgeschlossen, nie gekündigt, immer Vollpreis, will jetzt raus.
Die neuen AGB 2014 erlauben Sky das Pairing, doch du hattest die AGB 2010 unterschrieben.
Die Rundmail erlaubt zwar Sky dann (wenn du schon alte AGB hast) eine Änderung der AGB, aber - wie es in den Sky-AGB selbst formuliert ist - nur unwesentliche Änderung der AGB stillschweigend.

Durch die AGB-Preisklausel will Sky aber mehr Geld, bei langen Verträgen können das auch dann 90,00 EUR mehr sein in 2 Jahren. Das sind ganz sicher keine unwesentliche Änderung.

Also wenn du Kämpfer bist, dann könnten wir zumindest Schreiben aufsetzen und versuchen, etwas so zu erreichen mit dem Argument, dass du einer AGB-Änderung nicht stillschweigend zustimmst, die Sky eine einseitige Preiserhöhung erlaubt.
Zu wann gilt der höhere Preis?

Sky-AGB:
Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisse, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit.


(Wegen Kostenersparnis kann man zur Not und auch parallel seine Pakete ohne Frist zum Laufzeitende auf das kleinste Paket reduzieren, um zu sparen.)
 
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