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IPTV Polizei zerschlägt in großangelegter Aktion eine Pay-TV-Piratenbande

Mit einem großangelegten Einsatz hat die Polizei in Baden-Württemberg eine Gruppe zerschlagen, die sich mit dem illegalen Streaming von Pay-TV-Inhalten bereicherte. Sieben Tatverdächtige wurden festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht.

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150 Beamte im Einsatz

An der gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen waren 150 Beamte im Einsatz. Diese durchsuchten zwölf Objekte, um Beweismittel sicherzustellen - was auch umfangreich gelang, wie die Behörden mitteilten. Bei der Angelegenheit geht es um den Verdacht des gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs.

Dem Einsatz gingen laut der Polizei langwierige, größtenteils verdeckte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Spezialisten für Cyberermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Esslingen voraus. Anlass war die Anzeige eines Pay-TV-Anbieters im Sommer letzten Jahres. Dieser hatte die von ihm bereitgestellten Inhalte auf nicht autorisierten Streaming-Portalen im Netz gefunden.

Die Ermittlungen ergaben, dass drei der Beschuldigten ihre legal erworbenen Pay-TV-Abonnements dazu nutzten, die Inhalte zu entschlüsseln und anschließend über eigene Server an ihre Komplizen zu streamen. Diese kümmerten sich dann um eine Weiterverarbeitung in dem Sinne, dass die Streams auf verschiedenen Diensten bereitgestellt und die Zugänge hierzu vermarktet wurden.

Schusswaffen beschlagnahmt

Als führende Köpfe wollen die Ermittler einen 54-jährigen aus Pfullingen und einen 56-jährigen aus Reutlingen identifiziert haben. Zwei der Tatverdächtigen wurden gegen Auflagen bereits wieder entlassen. Gegen vier Deutsche und einen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen im Alter von 54 bis 57 Jahren wurde die Untersuchungshaft angeordnet.

Unterstützt wurde die Aktion von Spezialkräften der Polizei, da ein Beschuldigter die Berechtigung zum Besitz von Waffen hatte. Die Polizei stellte bei diesem auch mehrere legal erworbene Schusswaffen und eine illegale Pistole sicher. Zur Abschöpfung der von den Beschuldigten in beträchtlicher Höhe erzielten, illegalen Gewinne wurden entsprechende Finanzermittlungen eingeleitet. Zwei hochwertige PKW und ein Motorrad seien beschlagnahmt worden.

Zusammenfassung

Großangelegter Einsatz gegen illegales Streaming in Baden-Württemberg
Sieben Tatverdächtige festgenommen und Wohnungen durchsucht
150 Beamte durchsuchten zwölf Objekte zur Beweismittelsicherung
Ermittlungen aufgrund Anzeige eines Pay-TV-Anbieters gestartet
Beschuldigte nutzten legale Abonnements zum Entschlüsseln
Führende Köpfe: 54-jähriger Pfullinger und 56-jähriger Reutlinger
U-Haft für 4 Deutsche und einen bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger

Quelle; winfuture
 
würde auch schneller gehen aber polizei und co fehlt schlecht weg personal....
chronisch unterbestzet wie überall...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ja, maximal zahlt dann jeder Nutzer den entgangenen Gewinn, oder sowas wie das Abo nach...
In erster Linie muss, (wenn er denn kann,) der Piraten-Betreiber das wohl zahlen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mord verjährt nach 30 Jahren der Rest keine Ahnung. Sicher nicht soviel. Aber in Deutschland ist es ja oder der Mörder kommt nach 3 Jahren gute Führung blablabla frei der Steurhinterzieher nach 5 Jahren.
 
Da bin ich mir nicht sicher, wenn der Prozess sich lange hinzieht,
vorhin erst ein Video gesehen, der hatte 1985 eine Mofa frisiert, und jetzt die 2 Punkte und die Rechnung bekommen, kann die Mofa gegen Fahrwahrentgeld für 38 Jahre jetzt wieder abholen :)
 

Verjährungsfristen: Tabelle für Straftaten​


StrafmaßVerjährungsfristen
Verfolgungsverjährung (vgl. § 78 StGB)
... im Höchstmaß lebenslange Freiheitsstrafe angedroht*30 Jahre
... im Höchstmaß Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren angedroht20 Jahre
... im Höchstmaß Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren angedroht10 Jahre
... im Höchstmaß Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis 5 Jahren angedroht5 Jahre
... im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis 1 Jahr angedroht3 Jahre
Vollstreckungsverjährung (vgl. § 79 StGB)
... Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren verhängt25 Jahre
... Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren verhängt20 Jahre
... Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis 5 Jahren verhängt10 Jahre
... Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe über 30 Tagessätzen verhängt5 Jahre
... Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen verhängt3 Jahre
* Ausnahme: Mord (§ 211 StGB) verjährt nie
 
Man muss sich dann zu nächst nicht um Inflation,Strom,Sprit Rechnungen zu kümmern.
Würde ein Pessimist sagen.
Doof nur wen Familie in Spiel ist,dann lieber Netflix,und GEZ:)
 
Wobei das CS vermutlich eher in die ZPO fällt für Endkunden als Entgangener Gewinn Anbieter ./. Payuser...
Dann ist die Verjährung 3 Jahre ab Jahresende. Verjähr aber dann nicht, wenn die Klage schon eingereicht ist...
Titel würde dann 30 Jahre gelten, oder auch länger mit dinglicher Grundschuld Sicherung...
 
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