hallo
wir haben ein Pflegekind seit 12,5 jahren (nichte)
sie ist im Dezember 15 geworden
nun wird jetzt das Pflegegeld/bedarfsunterhalt eingestellt
weis nicht wie es weiter geht
da die Post zur leiblichen mutter gegangen ist(Schwägerin)
laut der Sachbearbeiterin soll ein Antrag auf hartz4 gestellt werden
die Mutter selber hat ein Vormund
Kindergeld läuft ja weiter
meine frage
was währe die nächste anlaufstelle
was für anträge kommen in frage
wenn die Mutter keinen Unterhalt für das Kind zahlt musst du mal zum Jugendamt bei euch gehen die sind verpflichtet
dir da weiter zuhelfen. Das ist auf jeden fall immer der richtige weg, dem Kind steht das Pflegegeld bis es 18 Jahr alt ist zu.
Eure Nichte muss einen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Sie gehört nicht zu den in §7 SGB II zugehörigen Personen Eurer Bedarfsgemeinschaft. Mit Vollendung des 15 Lebensjahres ist Sie erwebsfähig und erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen selbst Leistungen zu beantragen.
Hierzu gehört der maßgebliche Regelsatz sowie die anteilen Kosten der Unterkunft.
Die Krankenversicherung wird weiter durch die Familienversicherung sichergestellt.
Anrechnungsfähig ist lediglich das Kindergeld.
Das Pflegegeld ist grundsätzlich nicht Einkommen des Kindes sondern eine zweckgebundene Leistung die Euch zusteht.
Unterhalt wäre anzurechnen. Dieser ist jedoch privat zu vereinbaren. Die Altersgrenze für UVG ist längst erreicht.
Sofern Hilfestelung benötigt wird gerne per PN. Alles andere wird hier zu privat.