Hinweis:
Die Gerichte haben Maßnahmen des „Reverse Engineering“ bislang im Wesentlichen als wettbewerbsrechtlich unzulässig angesehen. Das GeschGehG erkennt die Zulässigkeit der Erlangung eines Geschäftsgeheimnisses durch „Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen“ eines Produkts nunmehr ausdrücklich an. Voraussetzung ist, dass das Produkt öffentlich verfügbar ist oder sich im rechtmäßigen Besitz des „Engineers“ befindet und dieser keiner besonderen Geheimhaltung unterliegt. Um Maßnahmen des „Reverse Engineering“ zu verhindern, sollten Unternehmer zukünftig verstärkt darauf achten, auf welcher vertraglichen Grundlage sie Produkte zu Beobachtungs- oder Testzwecken Dritten zur Verfügung stellen.
Reverse-Engineering ausdrücklich erlaubt. Reverse-Engineering bedeutet, Produkte anderer Unternehmen zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen oder zu testen, um deren bis dahin nicht bekannte, mithin geheime Konstruktion oder Funktionalität zu ermitteln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG).
Die ersten Tests vor dem Build vom Setup sind gelaufen. Da haben wir noch einige Schwachstellen/Probleme entdeckt, welche Jäger25 direkt ausgebessert hat und jetzt muss ich nur noch das Setup bauen. Ich teste aber auch gerne das Setup auf verschiedenen VMs mit unterschiedlichen OS. Auch an dieser Stelle nochmals einen großen Dank an @jäger25 , ihm zolle ich den größten Respekt in diesem Thema. Wahnsinn, was der Junge auf dem Kasten hat.