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Handy - Navigation Pegasus: Auch Bundesnachrichtendienst spitzelt angeblich mit NSO-Trojaner

Nicht nur das Bundeskriminalamt, auch der Bundesnachrichtendienst setzt Spyware des isreaelischen Unternehmens NSO Group ein. Das berichten NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung und die Zeit, die mit an Recherchen der Non-Profit-Organisation "Forbidden Stories" beteiligt sind.

Die Bundesregierung soll demnach dem Parlamentarischen Kontrollgremium verschwiegen haben, dass auch der deutsche Auslandsgeheimdienst die Software wohl längst einsetzt. Wo genau der BND Pegasus einsetzt, sei nicht bekannt,
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I
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, dass das BKA eine modifizierte
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-Version angeschafft hatte.
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An deutsche Rechtslage angepasst​

Vertreter des Bundesinnenministeriums und Bundeskriminalamts hatten zuvor in einer nicht-öffentlichen Sitzung den Innenausschuss des Bundestags über die Beschaffung der Software für das BKA informiert. Die Abgeordneten erfuhren, dass die Spyware auch schon in mehreren Fällen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr eingesetzt worden sei. Das BKA verwende nicht die Standardversion der Software, sondern eine Version, die an die Rechtslage in Deutschland angepasst sei.

Über Schwachstellen kann die Software heimlich auf einem iPhone oder Android-Smartphone installiert werden, ohne dass die Betroffenen etwas davon ahnen. Mit Pegasus erhalten Angreifer komplette Kontrolle über das Smartphone und können auch verschlüsselte Chats und Gespräche überwachen. Die Software kann auch auf Dateien und Fotos zugreifen und heimlich die Kamera und das Mikrofon des Mobiltelefons aktivieren.

Auch Journalisten ausgespäht​

Nach Recherchen von Amnesty International wurden Journalisten, Menschenrechtler und Politiker damit ausgespäht. Dabei wurden NSO-Kunden in elf Ländern identifiziert: Aserbaidschan, Bahrain, Ungarn, Indien, Kasachstan, Mexiko, Marokko, Ruanda, Saudi-Arabien, Togo und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

NSO hatte erklärt, die Technik nur an überprüfte staatliche Stellen ausschließlich zum Zweck der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung zu verkaufen. Kürzlich aber kam ein britisches Gericht zu dem Schluss,
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Quelle: heise
 
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