Die PayPal-Verantwortlichen haben bekanntgegeben, die Geschäftsbedingungen anzupassen. Für Nutzer ist dabei insbesondere wichtig, dass der Käuferschutz bei PayPal überarbeitet wird. Wer einen Käuferschutz-Fall eröffnet, darf sich ab Ende April auf flexiblere Fristen für Antworten an den Kundenservice einstellen, was dem Verbraucher in den meisten Fällen, aber nicht zwangsläufig in jedem Fall zu Gute kommt.
Online-Shopping bietet Verbrauchern im Vergleich zum stationären Handel einige Vorteile – ist es doch deutlich bequemer, sich die neue Jeans oder die neue Tasche mit ein paar Klicks im Netz zu bestellen, als dafür den Weg zum nächsten Kleidungsgeschäft anzutreten. Leider ist es auch mit einigen Risiken verbunden - Fälle von falsch gelieferter oder nicht bezahlter Ware kommen immer wieder vor.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, bietet der Bezahlservice PayPal einen Käuferschutz an, der im Falle von nicht erbrachten Leistungen den benachteiligten Kunden vor Verlusten schützt. Bisher mussten Kunden, die den Käuferschutz in Anspruch nehmen wollten, stets innerhalb von höchstens zehn Tagen auf Anfragen des PayPal-Käuferschutzes antworten. Wurde diese Frist nicht eingehalten, behielt PayPal es sich vor, den Antrag auf Käuferschutz abzulehnen.
Wie der Bezahlservice vor kurzem bekanntgegeben hat, wird diese starre Frist mit der Anpassung der AGB zum 29. April abgeschafft.
PayPal-Käuferschutz: So funktionieren die neuen Friste
Statt für alle Fälle eine feste Frist von zehn Tagen anzuschlagen, will PayPal den zeitlichen Rahmen künftig deutlich flexibler gestalten. So heißt es in einem Auszug aus den neuen AGB, dass man nun eine "dem Einzelfall angemessene Frist" anwenden wird. Heißt: In Fällen, in denen der betroffene Kunde innerhalb der Frist zum Beispiel eine Vielzahl an Dokumenten einsenden müsste, wird ihm künftig aller Voraussicht nach mehr Freiheit eingeräumt. Im Gegenzug kann dies allerdings auch dahingehend ausgelegt werden, dass bei weniger aufwendigen Fällen auch eine Frist von weniger als zehn Tagen möglich sei.
Käufer sind dennoch dazu angehalten, möglichst "zeitnah" auf die Anfragen einzugehen. Abgelehnt werden jene Fälle, die in der "jeweils gesetzten Frist" nicht beantwortet wurden. Auch Händler müssen sich auf die Änderungen einstellen - schließlich kann man nicht mehr starr davon ausgehen, dass innerhalb einer Frist von zehn Tagen alle Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Kunden von PayPal müssen den angepassten AGB nicht aktiv zustimmen. Akzeptiert man die Änderungen jedoch nicht, legt PayPal seinen Kunden nahe, dies dem Bezahlservice mitzuteilen und gegebenenfalls (ohne weitere Aufkosten) sein Konto zu schließen.
Neue AGB bei PayPal: Das ändert sich beim Datenschutz
Auch beim Datenschutz ändert sich mit den neuen AGB zum 29. April einiges. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Quelle; chip
Online-Shopping bietet Verbrauchern im Vergleich zum stationären Handel einige Vorteile – ist es doch deutlich bequemer, sich die neue Jeans oder die neue Tasche mit ein paar Klicks im Netz zu bestellen, als dafür den Weg zum nächsten Kleidungsgeschäft anzutreten. Leider ist es auch mit einigen Risiken verbunden - Fälle von falsch gelieferter oder nicht bezahlter Ware kommen immer wieder vor.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, bietet der Bezahlservice PayPal einen Käuferschutz an, der im Falle von nicht erbrachten Leistungen den benachteiligten Kunden vor Verlusten schützt. Bisher mussten Kunden, die den Käuferschutz in Anspruch nehmen wollten, stets innerhalb von höchstens zehn Tagen auf Anfragen des PayPal-Käuferschutzes antworten. Wurde diese Frist nicht eingehalten, behielt PayPal es sich vor, den Antrag auf Käuferschutz abzulehnen.
Wie der Bezahlservice vor kurzem bekanntgegeben hat, wird diese starre Frist mit der Anpassung der AGB zum 29. April abgeschafft.
PayPal-Käuferschutz: So funktionieren die neuen Friste
Statt für alle Fälle eine feste Frist von zehn Tagen anzuschlagen, will PayPal den zeitlichen Rahmen künftig deutlich flexibler gestalten. So heißt es in einem Auszug aus den neuen AGB, dass man nun eine "dem Einzelfall angemessene Frist" anwenden wird. Heißt: In Fällen, in denen der betroffene Kunde innerhalb der Frist zum Beispiel eine Vielzahl an Dokumenten einsenden müsste, wird ihm künftig aller Voraussicht nach mehr Freiheit eingeräumt. Im Gegenzug kann dies allerdings auch dahingehend ausgelegt werden, dass bei weniger aufwendigen Fällen auch eine Frist von weniger als zehn Tagen möglich sei.
Käufer sind dennoch dazu angehalten, möglichst "zeitnah" auf die Anfragen einzugehen. Abgelehnt werden jene Fälle, die in der "jeweils gesetzten Frist" nicht beantwortet wurden. Auch Händler müssen sich auf die Änderungen einstellen - schließlich kann man nicht mehr starr davon ausgehen, dass innerhalb einer Frist von zehn Tagen alle Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Kunden von PayPal müssen den angepassten AGB nicht aktiv zustimmen. Akzeptiert man die Änderungen jedoch nicht, legt PayPal seinen Kunden nahe, dies dem Bezahlservice mitzuteilen und gegebenenfalls (ohne weitere Aufkosten) sein Konto zu schließen.
Neue AGB bei PayPal: Das ändert sich beim Datenschutz
Auch beim Datenschutz ändert sich mit den neuen AGB zum 29. April einiges. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Personenbezogene Daten von Freunden und Kontakten werden bei Verknüpfung der Kontaktliste und dem PayPal-Konto künftig zur Verbesserung der Dienste verwendet
- Auch bei der Nutzung der Dienstleistung "Zahlung ohne PayPal-Konto" werden Informationen des Nutzers gesammelt - so zum Beispiel personenbezogene Daten, Gerätedetails und Standortdaten
- PayPal verwendet zur Identitätsbestätigung seiner Nutzer "Tools zur Erkennung von Risiken und Betrug" in Bezuf auf Personendaten, Geräteinformationen und Co.
- Informationen über Kunden und deren Kontos können an "andere Teilnehmer, die mit der Bearbeitung der Transaktion zu tun haben", geteilt werden - auch andere Nutzer, die Ihnen Geld senden oder von Ihnen erhalten
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; chip