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Papst-Erlass der nicht ohne ist....

claus13

Elite Lord
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10. April 2009
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APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES «MOTU PROPRIO»
SEINER HEILIGKEIT
PAPST FRANZISKUS
ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte Verbrechen, den unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft sowie durch den Terrorismus.
Es ist daher notwendig, dass die internationale Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es ermöglichen, der Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts fördern.
Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.
In dem Wunsch, die Bemühungen des Apostolischen Stuhls um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« an:
1. Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:
a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;
b) die Straftaten, die erwähnt werden im:
– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das »Ergänzende Normen im Bereich des Strafrechts« enthält;
– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das »Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung« enthält; die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen wurden;
c) jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem internationalen Abkommen verlangt wird, das vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.
2. Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der Strafgesetze.
3. Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den »öffentlichen Amtsträgern« gleichgestellt:
a) die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;
b) die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhls;
c) Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch »de facto« – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;
d) jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.
4. Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schließt auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.
5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.
6. Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.
Dies beschließe und bestimme ich ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Ich bestimme, dass das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines »Motu Proprio« durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano promulgiert werde und am 1. September 2013 in Kraft trete.
Gegeben zu Rom, aus dem Apostolischen Palast, am 11. Juli 2013, im ersten Jahr meines Pontifikats.
FRANCISCUS
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© Copyright - Libreria Editrice Vaticana
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Quelle:

Was hat er vor?? Was passiert ab 1.Sep.2013?

Gruß
claus13
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Das liest sich irgendwie wie ein Freibrief für alle angestellten der katholischen Kirche, angefangen beim Papst bis zum letzten Messdiener... Oder hab ich da was beim überfliegen übersehen?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Das ist die Frage: ""Entweder hat er Allen die Immunität genommen, oder eher noch ausgeweitet?"
Ich denke er hat ihnen die Immunität genommen, denn ich glaube nicht, dass Franziscus der Elite hörig ist. Und bei so einem Satz, ich zitiere: "a) Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhls gerichtet sind;", glaube ich eher, dass er gegen den Sumpf vorgehen möchte.
Frage, wie lange hält er durch?
Man kann es auch anders verstehen, da geb ich dir recht.

Gruß
claus13
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Er hat ihnen die Immunität genommen.

Allerdings genießen Rechtsanwälte z.B. überhaupt keine Immunität.

Und da sich das Ganze auf den Vatikanstaat bezieht, wage ich es, den Papst als etwas weltentrückt darzustellen.

Er glaubt, da viele Rechtsformen auf diesem Planeten auf römisch-katholischen Wurzeln ufern, hätte sein alleiniger Wille Auswirkung auf eine allgemeine Gerichtsbarkeit.

Hat sie aber nicht.

Das wäre meine Interpretation.

Gruß

Fisher
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Ich zitiere: "indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts fördern.
Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.". Dieser Satz könnte auch bedeuten, dass er den Vatikanstaat mit dem Rest der Welt gleichschaltet und am Ende den ganzen Laden an die NWO-Lenker abgibt.
Bin gespannt was kommen wird.

Gruß
claus13
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Jetzt hat der Herr claus13 es schon wieder geschafft, zum Nachdenken zu bringen...Sauerei sowas.:emoticon-0112-wonde

Ich habe jetzt mal alles abgegoogelt, was man über das Thema finden konnte.

Die Kirche selbst und z.B. auch der Spiegel beziehen den Papst-Erlass auf die Verfolgung von Geldwäsche bzw. Kindesmissbrauchs auch bereits geschehener Verbrechen in kirchlichen Kreisen, also eher das Kehren vor der eigenen Haustür.

Da es tatsächlich jeden Angestellten der Kurie, auf welchem Flecken dieser Erde auch immer, betrifft könnte man das Ganze sogar positiv sehen.

Allerdings ist die Wortwahl schon etwas päpstlich abgehoben.

Gruß

Fisher
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

@Fisher
Daa will unser claus ja erreichen das man nicht alles schluckt sondern auch mal dahinter schaut, ich weiß das du es weißt aber wollte die Anmerkung doch mal für andere da lassen damit die auch mal ihre brain.exe anstrengen

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
 
AW: Papst-Erlass der nicht ohne ist....

Irgendwo muss ja ein Einfallstor geschaffen werden und das geling am Besten über die Justiz. Sieht man ja auch bei uns, alle können tun und machen wie sie wollen, wenn ein Gesetz im Wege steht wird es geändert. Klar bin ich dafür, dass der Pope reinen Tisch in seinem Laden macht, aber hat das die letzten Jahrhunderte jemals einen interessiert? Holzauge sei wachsam :-)

Gruß
claus13

Edit: @Warpilein, Du hast mich durchschaut ;-)
 
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