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Freihandelsabkommen

claus13

Elite Lord
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Informationen zum Freihandelabkommen:

[h=1]TTIP-Verhandlungsdokument zeigt deutlich: EU-Verhandlungsposition höhlt Demokratie aus! (Update)[/h]
[h=1]TTIP-Verhandlungsdokument zeigt deutlich: EU-Verhandlungsposition höhlt Demokratie aus! (Update)[/h] Ein gemeinsamer Artikel von Max Bank (LobbyControl) und Kenneth Haar (Corporate Europe Observatory)

Die EU-Kommission gefährdet mit ihren Positionen bei TTIP die Demokratie. Das zeigen zwei exklusive Verhandlungsdokumente von Dezember 2014 und Januar 2015. Die darin geschilderte Position zu sogenannter ”regulatorischer Kooperation” oder regulatorischer Zusammenarbeit könnte den Handlungsspielraum von demokratischer Politik massiv einengen und Unternehmenslobbyisten neue, privilegierte Einflussmöglichkeiten schaffen. Brisant dabei ist, dass ein neues machtvolles Gremium geplant ist und dass ursprünglich selbst Auswirkungen für die Länderebene und Kommunen angedacht waren.
[h=2]Die bisherige Debatte um ”regulatorische Zusammenarbeit”[/h] Klicken Sie auf das Bild, um unser 2-minütiges Erklärvideo zu regulatorischer Zusammenarbeit im TTIP-Abkommen anzuschauen. Das Bild selbst zeigt das neue Gremium, das geschaffen werden soll: Der Rat für regulatorische Kooperation, auch neuerdings Gremium für regulatorische Zusammenarbeit genannt.

Seit mehr als einem Jahr kritisieren wir die EU-Kommission für ihre bislang bekannte Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation in TTIP aus dem Dezember 2013. Während die Kommission behauptet, dass es bei regulatorischer Zusammenarbeit lediglich um eine Angleichung von Produkt- und Regulierungsstandards in den USA und in der EU gehe und keinerlei negative Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger zu erwarten seien, . In unseren Befürchtungen wurden wir nun durch die bekannt gewordenen Verhandlungsdokumente bestätigt.
[h=2]Regulatorische Zusammenarbeit: Herzensanliegen der Unternehmenslobby[/h] Für Unternehmenslobbyisten auf beiden Seiten des Atlantiks ist regulatorische Kooperation ein Herzensanliegen. Das gilt insbesondere für den größten europäische Arbeitgeberverband, Business Europe, und die US-Handelskammer. Diese beiden Akteure hatten zu diesem Thema bereits Ende 2012 mehrere Treffen mit der EU-Kommission und konnten dabei . Ein besonderes Anliegen ist ihnen dabei die frühstmögliche Einbindung bei Regulierungsvorhaben, die den Handel betreffen.
Im Dezember 2013 wurde dann die EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation bekannt. Diese ähnelte den Vorstellungen von Business Europe und der US-Handelskammer sehr stark. Unternehmenslobbyisten – sogenannte ”stakeholder” – sollen demzufolge künftig in Regulierungsvorhaben eingebunden werden.
[h=2]Die sogenannten ”stakeholder”/Interessenvertreter[/h] Sowohl in der EU-Verhandlungsposition von Dezember 2013 als auch im neuen Dokument gibt es einen Begriff, der zentral für das Verständnis des gesamten Vorschlags ist. Es geht um den Begriff des ”stakeholders”, also der organisierten Interessenvertreter. Der Begriff des stakeholders ist erst einmal ein neutraler Begriff und bezieht sich auf alle möglichen Interessen, von Unternehmenslobbyisten bis Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbänden. Auf alle eben, die an handelspolitischen Fragen Interesse haben.
Allerdings vertreten rund zwei Drittel aller Lobbyisten in Brüssel die Interessen von Unternehmen. Ähnliches gilt für die Welthauptstadt des Lobbying Washington. Hinzu kommt, dass im Bereich der den Handel betreffenden regulatorischen Kooperation sicherlich noch von einer viel höheren Unternehmensdominanz auszugehen ist, weil gerade sie sich besonders dafür interessieren und entsprechende Ressourcen dafür aufwenden. Wenn also in der EU-Verhandlungsposition von der Beteiligung von Interessenvertretern die Rede ist, dann muss klar sein, dass hier ein weiteres Einfallstor für Unternehmensinteressen geschaffen wird.
[h=2]Die EU-Kommission bleibt sich selbst treu[/h] Auch die aktuelle EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Kooperation von Januar 2015 zeigt, dass die Kommission an ihrer demokratiegefährdenden Verhandlungsposition festhält und ”stakeholdern” eine bedeutende Rolle zugedacht ist. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
[h=3]1. Frühwarnsystem für Unternehmenslobbyisten[/h] Neben den US-Stellen würden Lobbyisten durch mindestens eine jährliche Publikation darüber informiert, welche Regulierungsvorhaben geplant sind. In den früheren Dokumenten war die Rede von einem ”Frühwarnsystem”. Jetzt nennt sich der Prozess ”frühe Informationen zu geplanten Gesetzen”. Inhaltlich hat sich damit wenig geändert: Schon zu einem frühen Zeitpunkt der Gesetzgebung soll es Interessenvertretern ermöglicht werden, Rückmeldung zu gesetzlichen Vorhaben zu geben. Diese Rückmeldung soll bei den Gesetzgebungsvorhaben ”berücksichtigt werden” (Artikel 6). Damit können Unternehmenslobbyisten zwar keine Gesetzesvorhaben verhindern, aber durchaus frühzeitig Widerstand anmelden und sich auf die Blockade von – aus ihrer Sicht lästigen Gesetzgesinitiativen – vorbereiten.
[h=3]2. Fragwürdige Kriterien für die Folgeabschätzung von Regulierungen[/h] Vorgesehen ist ferner eine Folgenabschätzung für den Handel bei jeglichen Regulierungsvorhaben sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die dafür vorgehenen Kriterien sprechen für sich, haben sie doch eine eindeutige Stoßrichtung zugunsten der Interessen von Unternehmen (Artikel 7)

  • Welchen Bezug hat der Gesetzesvorschlag zu internationalen Instrumenten?
  • Inwieweit beziehen die geplanten oder existierenden Gesetze die Regelungen in den USA oder umgekehrt mit ein?
  • Welche Folgen hat die neue Regel für Handel und Investitonen?
Von Verbraucherschutz keine Rede. Dank des Frühwarnsystems sind Unternehmenslobbyisten rechtzeitig informiert und können dann anhand der Kriterien gleich ihre Bedenken gegen ein Gesetzesvorhaben einbringen.
[h=3]3. Verpflichtung zum Dialog mit Lobbyisten[/h] In Artikel 9 und 10 des Dokuments ist festgehalten, dass es eine Pflicht zum Dialog geben soll. Wenn die USA oder Lobbyisten mit einer deutschen Gesetzesinitiative nicht einverstanden sind, können sie auf einem Austausch darüber bestehen. Welche Folgen ein solcher Dialog hat, bleibt im neuen Verhandlungsdokument offen. Im Leak vom Dezember 2013 war noch die Rede davon, dass von Lobbyisten benannte ”Probleme effektiv gelöst werden sollen.”
[h=3]4. Ein machtvolles Gremium für regulatorische Zusammenarbeit[/h] Zuständig für die Koordinierung von künftigen Regulierungsvorhaben soll ein ”Supergremium” (vgl. Titulierung in der Zeit vom Juni 2014) mit dem vorläufigen Namen ”Gremium für regulatorische Zusammenarbeit” (kurz RCB-Regulatory Cooperation Body) werden. In früheren Dokumenten hieß dieses Gremium ”Rat für regulatorische Kooperation”.
Der RCB ist dazu angehalten, die Vorschläge von Interessenvertern ”ernsthaft zu berücksichtigen” (Artikel 15). Das Recht zur Gesetzesinitiative hat das Gremium selbst nicht. Das dies explizit in dem Dokument erwähnt wird, ist schon verblüffend, suggeriert dies doch, dass so etwas ernsthaft in Erwägung gezogen wurde.
Erwähnt wird die Pflicht zur Berichterstattung an eine gemeinsame ministerielle Institution der USA und der EU. Die machtvolle Rolle des RCB besteht also mehr in seiner Koordinierungsfunktion und der Möglichkeit Agenda-Setting bei Regulierungsvorhaben durch seine Berichterstattung zu betreiben.
Unklar ist die personelle Zusammensetzung des RCB. Im bereits erwähnten (pdf) war noch die Rede von der EU-Kommission und der US-Regulierungsbehörde OIRA (Office of Information on Regulatory Affairs). Sollten diese Akteure weiterhin dafür vorgesehen sein, dann stärkt dies noch zusätzlich den Unternehmenseinfluss auf Regulierungsvorhaben in der EU.
Ähnlich wie die EU-Kommission schaut OIRA in den USA zurück auf eine traditionell enge Zusammenarbeit mit Unternehmenslobbyisten. Lesen Sie .
[h=2]Kein Limit: Selbst die kommunale Ebene war angedacht[/h] Noch im Dezember 2014 war im EU-Verhandlungsdokument die Rede von einer Berichtserstattungspflicht für staatliche Institutionen unterhalb der nationalen Ebene – sprich Bundesländer und Kommunen wären auch dazu angehalten gewesen, Bericht über die Auswirkungen ihrer Gesetzesvorhaben auf den Handel zu geben.
Auch wenn diese Ebene im Januarentwurf rausgestrichen ist, zeugen diese Überlegungen dennoch davon, wie umfassend und tief eingreifend regulatorische Zusammenarbeit von der EU-Kommission gedacht wird. Es ist zu vermuten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Ebenen unterhalb der Staaten aus dem Dokument gestrichen haben.
[h=2]EU-Verhandlungsposition höhlt Demokratie aus[/h] Die geschilderte EU-Verhandlungsposition verdeutlicht, dass die EU-Kommission über regulatorischer Zusammenarbeit umfassend darin eingreifen will, wie in Europa und den USA Gesetze gemacht werden. Ein institutionalisierter Einfluss von Unternehmenslobbyisten könnte dabei bestehende und künftige Regulierungen auf beiden Seiten des Atlantiks vereiteln. Das bei der Berichtspflicht sogar die kommunale Ebene angedacht war, zeugt davon, dass die EU-Kommission Gesetzgebung den Interessen des Handels unterwerfen will. Klar wird hier: TTIP ist kein Freihandelsabkommen im klassischen Sinne, sondern ein großer Schritt zu einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Demokratie. Und so viel steht fest: Regulatorische Zusammenarbeit wird dieses Demokratiedefizit nicht beheben, sondern deutlich verschlimmern.
[h=2]Update: Mitglieder des TTIP-Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützen unsere Kritik[/h] Teile des . Bereits . Die Beiratsmitglieder haben dies heute in einer Pressekonferenz bekräftigt. In ihrem 5-seitigen Positionspapier warnen sie davor, dass regulatorische Zusammenarbeit “tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte in der EU” eingreifen werde. Dass sich die Mitglieder des Beirats nicht von Wirtschaftsminister Gabriel vereinnahmen lassen und ihre Kritik deutlich äußern, ist sehr erfreulich.

[h=2]Weitere Infos:[/h] Hier finden Sie die .
Hier
Hier finden Sie den

Quelle:


Gruß
claus13
 
AW: Freihandelsabkommen

aus
Sozialer Marktwirtschaft
wird
Marktkonforme Demokratie

"kann ja nicht angehen das die Kunden/Konsumenten/Wähler entscheiden welches gift in ihre Lebensmittel gehört.
die haben eh keine ahnung
ist halt dummes stimmvieh das lenkung braucht"
 
AW: Freihandelsabkommen

Wenn jetzt schon republikanische Senatoren der USA die Deutsche Kanzlerin verbal angreifen weil keine Waffen in die Ukraine geliefert werden ist das nur ein Vorgeschmack auf das was mit dem Abkommen noch auf uns zukommt. Daß sich diese Senatoren Gedanken um die Menschen in der Ukraine machen ist die blanke Lüge.
 
AW: Freihandelsabkommen

Stellt euch schon mal auf ein paar Anschläge in Deutschland ein. Die Amis können die IS dort hin dirigieren, wohin sie sie haben möchten. Die Jordanier hat man auch schön mit einer Grillaktion auf Linie gebracht. Hat sich schon mal einer Gedanken darüber gemacht, wehalb die IS immer nur vereinzelte Gefangene medienwirksam, wie bei der Brutkastenlüge killen?

Zitat:
"Als Brutkastenlüge wird die über längere Zeit als wahre Tatsache verbreitete Lügengeschichte bezeichnet, Soldaten hätten bei der Invasion im Jahr 1990 kuwaitische Frühgeborene getötet, indem sie sie aus ihren rissen und auf dem Boden sterben ließen. Sie hatte großen Einfluss auf die öffentliche Debatte über die Notwendigkeit eines militärischen Eingreifens zugunsten Kuwaits und wurde unter anderem vom damaligen US-Präsidenten und von vielfach zitiert. Erst nach der US-geführten militärischen Intervention zur Befreiung Kuwaits, dem , stellte sich die Geschichte als Erfindung der amerikanischen heraus. Diese war von der im befindlichen kuwaitischen Regierung bezahlt worden, um eine Rückeroberung Kuwaits mittels Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen."

Auszug aus Wikipedia:

Wie lange will sie diese Welt noch verarschen lassen?

Gruß
claus13
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Freihandelsabkommen

die meisten wissen das sie beschissen werden aber von wem und warum ist für sie uninterssant
sie sagen sich mein begrenzter einfluss reicht eh nicht was zu ändern ich machs mir lieber gemütlichals mir ärger aufzuhalsen
und bei einer grossen zahl von menschen habe ich angst in welche richtung sie was ändern würden
rechtsrum?
 
AW: Freihandelsabkommen

Das ist schon der Hammer!
Willkommen in der EU-Diktatur...

Gruß
claus13
 
AW: Freihandelsabkommen

...meine Güte, haben manche Leute eine Angst wegen dem bisschen Essen.
Die Amerikaner leben alle noch, da ist bis heute keiner vergiftet.
Denen hat weder Genfood noch Chlorhähnchen geschadet, aber wir Deutschen müssen uns über jeden Quatsch aufregen.
Genmanipulationen nimmt die Natur seit Millionen von Jahren vor, nur der Mensch kann es schneller und effizienter als der liebe Gott.

Oder hungert ihr lieber bei einem Aufenthalt in den Staaten.
Mir hat's immer geschmeckt, da interessiert mich auch nicht wie die die Chicken Wings sauber gemacht haben.
Meinetwegen mit Chlor, Salpeter-oder Schwefelsäure.
Wen ich es danach nicht mehr schmecke ist es mir schnuppe.
Hauptsache sie sind lecker!
 
AW: Freihandelsabkommen

Dann geht ab nach Amerika! Viele wollen den amerikanischen Mist nicht haben. Wir müssten gegen die Amerikanisierung vorgehen, statt denen in den Hinteren zu kriechen.
Na ja, lange können sie sich eh nicht mehr halten, deshalb müssen sie unbedingt einen Weltkrieg anzetteln, diese Verbrecher.

Ich bin gegen Freihandel, weil ich gegen Ausbeutung bin:

[video=youtube;ipe6CMvW0Dg]https://www.youtube.com/watch?v=ipe6CMvW0Dg[/video]

The Lie We Live




Gruß
claus13
 
Zuletzt bearbeitet:
...ist eben so wenn man hinter dem Mond lebt!

...warum müsste man gegen die Amerikanisierung vorgehen?
Bis jetzt hat man nur Vorteile davon gehabt !
Sollen doch die Leute essen was sie wollen.
Was du essen willst interessiert niemanden, kannste halten wie der auf dem Dach.
Ist doch heute schon so das jeder kaufen kann was er will.
Der eine meint BIO wäre viel besser, die Tiere wären glücklicher und all so'n Gedöns, dem anderen ist es Jacke wie Hose, dem sein Augenmerk liegt auf dem Geschmack und Preis.
Und dem meisten gehen diese Gesundheitsapostel sowieso heute schon am Allerwertesten vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Freihandelsabkommen

Lieber mattmasch,

eigentlich wollte ich mich mit dir Troll nicht mehr auseinander setzen, aber hier der Link ist nur für dich und jetzt bin ich darauf gespannt was von dir kommt:




Es ist ja nicht so das den Parlamentariern eine Stunde Zeit gegeben wurden um den Vertrag durch zu lesen, nein sie durften auch keine Notitzen machen. Und lese mal so etwas auf juritenenglisch durch. Ich habe derzeit selbst Jura nebenbei angefangen wegen einer Fortbildung und ich tu mich schon mit Juristendeutsch schwer. Aber nun ist der Vertrag ja einigermaßen Durchgesickert.
 
AW: Freihandelsabkommen

...mich stört das alles nicht!
Im Gegenteil, ich will das die westliche Welt sich immer mehr vereinheitlicht.
Und das in Wirtschaft- Finanz-u. Steuerpolitik.
Firmen müssen ungehindert weltweit operieren können, und das uneingeschränkt!
Nicht behindert, weil jedes Land andere Standards in technischer sowie in Umweltpolitik hat.
Vielleicht fallen dann endlich mal die bekloppten Umwelt- Klima-u. Baustandards in Deutschland.
Und sie werden wieder mal internationalen Gepflogenheiten angepasst.
Dann wird auch mal wieder bauen in Deutschland erschwinglich.
Wenn nicht jeder Dreck gedämmt werden muss, Glühlampen verboten werden, Kernkraftwerke abgeschalten, jede Hausdecke so stabil das ein Panzer drüber rollen kann etc.
Dieses Klimagedöns glaubt doch kein Mensch mehr.
 
AW: Freihandelsabkommen

Vielen Dank für den schönen Kommentar, einmal am Tag lachen hält jung :hell:hell:hell:hell:hell:hell:hell
DIE SED hat gute Arbeit geleistet :wacko1:
 
AW: Freihandelsabkommen

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Artikel 188n: „Vorläufig angewendet“ = dauerhaft entmündigt

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Mit dem Artikel 188n EUV können die nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen selbst dann, wenn sie zur Mitentscheidung berechtigt sind, dauerhaft entmündigt werden. Österreich erlebt das gerade beim EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien. Man kann ahnen, was das für TTIP, CETA, TISA & Co bedeutet.


Die EU-Kommission gehört zu den Motoren einer aggressiven Freihandelspolitik. Dazu wird sie per EU-Vertrag ermächtigt. Denn in der EU ist die Grundsatzfrage, ob man Freihandel grundsätzlich für sinnvoll oder – wofür es gute Gründe gibt – für weniger sinnvoll hält, der demokratischen Entscheidungsfindung weitgehend entzogen. Das Bekenntnis zur „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ ist im Artikel 206 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU eingraviert. Ein bleibt ein Geheimnis jener grünen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die sich jetzt über TTIP mokieren, warum sie seinerzeit (2008) alles getan haben, um den Vertrag von Lissabon ohne Volksabstimmung durchzuwinken, der die EU-Kommission dazu ermächtigt, ja gerade zu dazu verpflichtet, schrankenlosen globalen Freihandel zum Durchbruch zu verhelfen.

Ventil nur in eine Richtung

Auch im Bereich der Handelspolitik funktioniert die EU wie ein Ventil, das nur in eine Richtung geht. Man kann zwar vielleicht blockieren, die Richtung selbst aber kann man nicht bestimmen – und einmal vollzogene Entscheidungen sind kaum mehr revidierbar.
Der EU-Vertrag von Lissabon sorgt zugleich dafür, dass die Blockierung von Freihandelsverträgen, die von EU-Kommission ausverhandelt worden sind, nur eingeschränkt möglich ist. So werden bei reinen Freihandelsverträgen die nationalen Parlamente gar nicht mehr gefragt, sondern nur mehr bei sog. „gemischten“ Verträgen. Was ein „gemischter“ Vertag ist – also über reine Handelsagenden hinausgeht – ist aber keineswegs eindeutig. Die grundsätzliche Entscheidungskompetenz darüber liegt bei der EU-Kommission, allenfalls beim EUGH. Hinsichtlich TTIP herrscht derzeit ein juristischer Meinungsstreit zwischen Kommission und einigen nationalen Regierungen, ob es sich um ein solches „gemischtes“ Verfahren handelt oder nicht. Ob nationalen Parlament in solchen brisanten und kaum mehr revidierbaren Entscheidungen überhaupt mitreden dürfen, ist also eine Frage des juristischen Gutdünkens.
Parlamente werden über Artikel 188n entmündigt...
Doch damit der EU-Postdemokratie noch nicht genug. Denn auch wenn die Kommission den nationalen Parlamente gnädigerweise die Mitentscheidung einräumt, heißt das noch lange nicht, dass sie damit realen Einfluss auf die Entscheidung nehmen können. Dafür sorgt ein Passus im Artikel 188n im Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Dieser ermöglicht es nämlich dem Europäischen Rat, also den Regierungschefs, ein solches Abkommen schon einmal „vorläufig anzuwenden“. Nur das Europaparlament muss dem zustimmen. Diese „vorläufige Anwendung“ gilt für die Dauer des Ratifikationsprozesses. Wobei nichts darüber ausgesagt wird, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente zur Zustimmung nicht bereit sind. In Deutschland wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages angefragt, was die Nichtratifizierung durch nationale Parlamente für völkerrechtliche Verträge bedeuten würde, die durch die EU „vorläufig angewendet“ werden. Die Antwort: Gar nichts. Dann wird das Abkommen auf unbestimmte Zeit „vorläufig angewendet“, also die Parlamentarier dauerhaft entmündigt.
...am Beispiel des EU-Freihandelsvertrags mit Peru und Kolumbien Wer glaubt, dass es sich dabei um eine juristische Spitzfindigkeit handelt, die keine praktische Bedeutung habe, irrt gewaltig. Bis heute hat das österreichische Parlament das Freihandelsabkommen der EU mit Peru und Kolumbien nicht ratifiziert. Die EU aber hat es bereits vor mehr als einem Jahr, am 1. August 2013, bereits „vorläufig angewendet“, es also faktisch in Kraft gesetzt.

ÖGB-Präsident Foglar und AK-Präsident Kaske hatten übrigens im April 2013 die Nationalratsabgeordneten aufgefordert, diesem EU-Freihandelsabkommen nicht zuzustimmen, da es „die fundamentale Verletzung von Gewerkschaftsrechten legitimiert“. Ein - wie sich jetzt herausstellt - ebenso löblicher, wie wirkungsloser Akt, da er über den Artikel 188n ausgehebelt wurde. Ob der Aufruf der ÖGB- und AK-Führung allerdings sonderlich ernst gemeint war, darf bezweifelt werden. Bis dato wurde kein gewerkschaftlicher Protest laut, dass die EU das österreichische Parlament (und möglicherweise noch etliche andere) ignoriert und den Freihandelsvertrag zur Anwendung gebracht hat. Und den österreichischen Parlamentarieren selbst scheint die eigene Entmündigung ebenfalls keine Aufregung wert zu sein. Eine Nachfrage im Hohen Haus ergab, dass eine Abstimmung darüber im österreichischen Nationalrat „nicht absehbar“ sei.
Gerald Oberansmayr
10.11.2014

Quelle:


Gruß
claus13
 
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