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PC & Internet Österreich: Nutzung von KinoX, Movie4k & Co. legal

Der österreichische Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte in seiner Antwort auf eine Anfrage klar, dass die Nutzung von Streaming-Portalen grundsätzlich legal sei. Das reine Ansehen geschützter Inhalte stelle in Österreich ohne Download keine Urheberrechtsverletzung dar. Er verteidigt aber auch die Sperrung strukturell rechtsverletzender Webseiten durch Access-Provider.

Der Wiener Bundesminister für Justiz stellte in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klar, „dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt.“ Dies sei „hinreichend klar“ und bedürfe keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung, schrieb der Justizminister.

Beim Thema Netzsperren verweist Wolfgang Brandstetter auf die Regelungen der EU. Die Verpflichtung von Internet-Anbietern, den Zugang zu strukturell rechtsverletzenden Websites zu sperren, geht auf eine europarechtliche Verpflichtung zurück. Den Rechteinhabern müsse es laut Brandstetter erlaubt werden, gerichtlich eine solche Sperr-Anordnung zu beantragen. Auch der Oberste Gerichtshof habe auf dieser Grundlage in zwei aktuellen Entscheidungen festgehalten, dass ISPs den Zugang zu Portalen sperren müssen, sofern diese überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Dies bestätigt auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

In den letzten Jahren hat das österreichische GVU-Pendant VAP (Verein für Anti-Piraterie) mehrfach gerichtliche Sperren von Kinox.to, The Pirate Bay und anderen Warez- und Streaming-Portalen durchgesetzt. Die Effektivität der Sperren bewegten sich aber schon nach wenigen Wochen auf dem Nullpunkt, weil sich die Nutzer alternative Domains für den Besuch der fraglichen Webseiten gesucht haben. Die Zugriffszahlen aus Österreich bewegten sich dann wieder auf dem alten Niveau.

Quelle; tarnkappe
 
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