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PayTV ORF-Gebühren künftig auch ohne Empfang fällig

Rechtzeitig vor der Gebührenerhöhung und dem Tausch der ORF- Smartcards schließt die Bundesregierung eine Gesetzeslücke, die es bislang ermöglichte, der Zahlung der Rundfunkgebühren zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Es kommt nicht mehr darauf an, ob mit den konkreten Radio- oder Fernsehgeräten auch tatsächlich die Programme des ORF empfangen werden können.



Nach derzeitiger Rechtslage müssen Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Das bedeutete bisher, dass ohne freigeschaltete ORF- Digital- Sat- Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war. Vor einem Jahr nutzten rund 30.000 Haushalte diese Möglichkeit, den Gebühren zu entkommen.

In Zukunft muss man schon dann, wenn man ein Gerät besitzt, das "irgendeine Form von Rundfunk wahrnehmbar" macht, in die Tasche greifen. Ausgenommen sind Haushalte, die in einem Gebiet liegen, das nicht mit DVB- T versorgt wird - das sind 2,3 Prozent aller Haushalte. Alle anderen haben die Möglichkeit, DVB- T - und durch Anschluss einer DVB- T-Box auch die ORF- Programme - zu empfangen.


Karten- Tausch ab Frühjahr

Im Frühjahr 2012 startet der seit Längerem anstehende Tausch der ORF- Digital- Sat- Karten, von dem insgesamt rund 2,2 Millionen österreichische Haushalte betroffen sind. ORF- intern gab es die Befürchtung, im Zuge dessen zahlreiche Gebührenzahler zu verlieren, wenn diese sich schlicht keine neue Smartcard zulegen würden. Diese Sorge dürfte mit der Gesetzesänderung vom Tisch sein.


Gebührenerhöhung um sieben Prozent

In der vergangenen Woche hatte ORF- Generaldirektor Alexander Wrabetz eine Gebührenerhöhung um sieben Prozent ab Juni 2012 angekündigt. Wrabetz verwies darauf, dass man sich in einer Sondersituation befinde, die durch das neue ORF- Gesetz zustande gekommen sei. Legte man bisher bei der Gebührenberechnung die zurückliegende Inflationsrate zugrunde, muss nun die geschätzte Teuerung für die folgenden Jahre herangezogen werden.
Unterm Strich habe man einen Zeitraum von neun Jahren zugrunde gelegt, für den man eine Teuerungsrate von 17 Prozent errechnete, so Wrabetz. Mit den sieben Prozent plus liege man "unter der Hälfte dessen, was gesetzlich geboten ist", betonte der Generaldirektor. Mit der Anpassung liege man auch unter den Gebührenvalorisierungen der vergangenen 40 Jahre.

krone.at

osiris1
 
AW: ORF-Gebühren künftig auch ohne Empfang fällig

Den Gefallen tun sie uns nicht, denn dann müßte der Rest statt der 46 € mehr zahlen, damit die auf ihre Kosten kommen => noch mehr springen ab und es wird noch teurer, bis so wenige zahlen, dass sie dicht machen müssen, sofern sie das Angebot nicht etwas überdenken.
Rundfunk ja, nutze ich auch noch eher, aber eigentlich auch nicht die öffentlich rechtlichen
 
ORF-Gebühren um sieben Prozent angehoben - Stiftungsrat stimmt zu

Die Link veralten (gelöscht) hat grünes Licht erhalten. Am Donnerstag stimmt das Kontrollgremium Stiftungsrat dem Vorhaben von Generaldirektor Alexander Wrabetz endgültig zu.

Sieben Prozent mehr bzw. einen zusätzlichen Euro müssen die Zuschauer und Zuhörer in Zukunft für Programme wie ORF1, ORF2, ORF3 und ORF Sport Plus bezahlen. In Österreich ist die GIS für den Einzug der Gelder zuständig, im Gegensatz zu Deutschland gibt es keinen einheitlichen Satz, die Gebühren unterscheiden sich je nach Region und liegen zwischen 18,61 und 23,71 Euro. Vom Programmentgelt verbleiben dem ORF nach Abzug von Umsatzsteuer, Einhebungs- und Verfahrensverwaltungsvergütung laut GIS maximal 14,50 Euro pro Monat oder 0,48 Cent pro Tag - nach derzeitigem Stand. Mit der Anpassung steigen die Einnahmen um exakt 1,01 Euro auf 15,51 Euro pro Monat und Haushalt. Weil die Regierungskoalition erst kürzlich beschlossen hatte, Link veralten (gelöscht), werden dem Rundfunkanbieter im kommenden Jahr weitaus mehr Gebührengelder zufließen als bislang eingeplant. Für die konkurrierenden Privatsender ein Ärgernis.

Quelle: Sat+kabel
 
AW: ORF-Gebühren um sieben Prozent angehoben - Stiftungsrat stimmt zu

Die Gebühren setzten sich zusammen aus:
1 für Fernseher: Fernsehgebühr, Fernsehentgelt, Landesabgabe (unterschiedlich je nach Bundesland), Kunstförderungsbeitrag bzw.
2 für Radio (nur wenn nicht 1): Rundfunkgebühr, Rundfunkentgelt, Landesabgabe (unterschiedlich je nach Bundesland), Kunstförderungsbeitrag
Der ORF kassiert nur das Entgelt, das macht etwa die Hälfte (zumindest beim Fernsehen) aus.

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Sollte man auf eine Klage ankommen lassen.

Empfängt man z.B. Pro7 über DVB-S (ohne eine ORF-Smartcard zu besitzen) und einen Röhrenfernseher, der kein DVB-T empfangen kann, würde ich das Fernsehentgelt jedenfalls nicht zahlen, auf
DVB-T freien Inseln sowieso.
Dem Rundfunkentgelt ist kaum zu entkommen, es sei denn man hat gar kein Radio. Der Betrag ist aber relativ gering und noch einigermaßen gerechtfertigt.
 
Österreich: Anhebung der ORF-Gebühren ist gesetzeskonform

Die Medienbehörde KommAustria hat nach dreimonatiger Prüfung geurteilt, dass die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts um rund sieben Prozent nicht gegen das ORF-Gesetz verstößt. Damit steht einer Gebührenerhöhung nichts mehr im Weg.

Gemäß EU-Recht hatte die KommAustria die Gebührenerhöhung kontrolliert. Dazu waren von der Behörde mehr als 1000 Seiten an Zahlen und Rechenwerk detailliert zu beurteilen, wie die KommAustria am Donnerstag mitteilte. Der ORF-Stiftungsrat hatte eine Erhöhung des monatlichen Radioentgeltes um 29 Cent und des Fernsehentgeltes um 77 Cent mit Wirkung zum 1. Juni 2012 festgelegt. In der Summe ergibt sich daraus für den Gebührenzahler ein monatliches Programmentgelt von netto 16,16 Euro.

Grundlage war ein entsprechender Antrag des ORF-Generaldirektors Alexander Wrabetz, welcher eine Finanzvorschau und den sich daraus ergebenden Finanzbedarf des ORF für die Jahre 2012 bis 2016 enthielt. Diese Berechnungen wurden von der KommAustria daraufhin geprüft, ob der Finanzplan entsprechend dem ORF-Gesetz auf eine "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.

Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, erläuterte weiter, dass vor allem das Gutachten der Wirtschaftsprüfer ein besonderes Gewicht in dem Verfahren hat. Die Wirtschaftsexperten stellen die ORF-Prüfungskommission dar. Diese sei an sich keine neue Einrichtung, aber erst mit der Zuständigkeit der KommAustria für die Rechtsaufsicht über den ORF seit dem Jahr 2010 werde sie nicht mehr vom ORF selbst bestellt, so Ogris weiter.

Gemäß dem abschließenden Urteil der Behörde stimme der ORF-Antrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorgaben überein. Allerdings würden einige Annahmen zur Einnahmensituation in den kommenden Jahren, insbesondere aus Werbung, optimistisch erscheinen, so die KommAustria. Verschiedene Szenarien zur Standortfrage des Unternehmens habe der ORF in seinem Finanzplan ebenso berücksichtigt, wie die gesetzlich verordneten Sparauflagen, welche in den kommenden Jahren noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen.

Die KommAustria sei zudem keineswegs eine Schatten-Geschäftsführerin des ORF, stellte Ogris klar. Er wehrte sich damit gegen Vorwürfe des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP), welcher dem ORF vorwarf, bei der Prüfung
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einzusetzen. Einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung der Privatsender lehnte die KommAustria jedoch ab, da es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gäbe (
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).

Mit dem Verfahren sei zu klären gewesen, ob Zahlen korrekt berechnet wurden und die Zukunftsvorhersagen auch im Vergleich zu den bisherigen Erfahrungen plausibel erscheinen, so Ogris. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liege die Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beim ORF-Generaldirektor. Wie dies jeweils zu erreichen ist, ob durch weitere Einsparungen beim redaktionellen und
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Personal oder eher im Verwaltungsapparat, habe nicht die KommAustria zu beurteilen, schließt Ogris ab.

Dem Gesetz folgend kann die Medienbehörde Beschlüsse des ORF-Stiftungsrats über neu berechnete
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innerhalb von drei Monaten aufheben, sofern diese im Widerspruch zum ORF-Gesetz stehen. Einen positiven Bescheid zur Neufestsetzung des Programmentgelts hat die KommAustria jedoch nicht zu erlassen. Nach der Beurteilung des Beschlusses als gesetzeskonform lässt die Behörde daher die Aufhebungsfrist zum heutigen Donnerstag ungenutzt verstreichen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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Da siehst Du total falsch: in einer Demokratie bezahlt man fuer sovieles unabhaengig ob man davon gebrauch macht. Leute die ausschliesslich per Auto fahren bezahlen doch mit an den oeffentlichen Verkehrsmitteln, Menschen die absolute Pazifisten sind bezahlen trotzdem mit am Bundesheer, wer sich nie im Leben auf eine Faehre wagen wuerde zahlt trotzdem mit an den Kosten davon mit. Demokratie heisst nicht dass man nur an den Sachen bezahlt wovon man Gebrauch macht.

Uebrigens gilt das umgekehrte auch: ich sehe NIE den Programmramsch der Privaten, aber muss trotzdem den hoeheren Preisen der Produkten in den Geschaeften zahlen weil so viel an Werbung ausgegeben wird. Gut, bei Hoefer/Aldi gilt das nicht sondern es gibt nun einmal Markenprodukte wie Rama (Unilever) wofuer ich wegen dieser Werbeflut extra zahle.

Uebrigens, weil die die Werbung von den Steuern abziehen duerfen zahlst Du auch mehr an Steuern wegen den Privaten!
 
wann soll den eigentlich der Kartenwechsel und die damit verbundene Abschaltung des 0d05 CAIDS abgeschlossen sein?
 
@bravestarr:
Ich glaube das wissen sie selbst beim ORF nicht, offizielles Schreiben habe ich noch nicht bekommen. Dafür macht Austriasat telefonisch Werbung für HD, wohl in der Hoffnung, dass die Leute auf die neuen Karten umsteigen.
 
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