Telekom hatte geklagt
Nach dem Sieg im Mobilfunknetz-Test der Zeitschrift "Connect" hatte 1&1 mit dem "besten Netz" geworben. Das OLG Köln gab nun einer Klage der Deutschen Telekom statt. Die Werbeaussage sei irreführend.
Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 darf nicht mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Werbekampagne sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach Angaben vom Mittwoch. Mit der Einstweiligen Verfügung gab das Gericht einem Antrag der Deutschen Telekom statt. (Aktenzeichen 6 W 97/17)
Gericht: 1&1 greift auf Netze anderer Anbieter zurück
Die beanstandete Werbung könne so verstanden werden, dass 1&1 ein eigenes, von anderen Anbietern unabhängiges Netz besitze, befand das Gericht. Tatsächlich greife die Firma aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter - unter anderem der Telekom - zurück und nutze diese. Außerdem untersagte der 6. Zivilsenat dem Unternehmen aus Montabaur, im Rahmen der Werbung die eingetragenen Markenzeichen der Telekom zu verwenden.
1&1 hatte im August und September in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und Fernsehen mit dem "besten Netz" geworben. In dem Werbespot seilt sich nach OLG-Angaben ein 1&1-Repräsentant an einer Hochhausfassade ab, um ein Telekom-Plakat mit der eigenen Werbung zu überdecken. Die OLG-Entscheidung vom 19. September ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle; onlinekosten
Nach dem Sieg im Mobilfunknetz-Test der Zeitschrift "Connect" hatte 1&1 mit dem "besten Netz" geworben. Das OLG Köln gab nun einer Klage der Deutschen Telekom statt. Die Werbeaussage sei irreführend.
Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 darf nicht mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Werbekampagne sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach Angaben vom Mittwoch. Mit der Einstweiligen Verfügung gab das Gericht einem Antrag der Deutschen Telekom statt. (Aktenzeichen 6 W 97/17)
Gericht: 1&1 greift auf Netze anderer Anbieter zurück
Die beanstandete Werbung könne so verstanden werden, dass 1&1 ein eigenes, von anderen Anbietern unabhängiges Netz besitze, befand das Gericht. Tatsächlich greife die Firma aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter - unter anderem der Telekom - zurück und nutze diese. Außerdem untersagte der 6. Zivilsenat dem Unternehmen aus Montabaur, im Rahmen der Werbung die eingetragenen Markenzeichen der Telekom zu verwenden.
1&1 hatte im August und September in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und Fernsehen mit dem "besten Netz" geworben. In dem Werbespot seilt sich nach OLG-Angaben ein 1&1-Repräsentant an einer Hochhausfassade ab, um ein Telekom-Plakat mit der eigenen Werbung zu überdecken. Die OLG-Entscheidung vom 19. September ist noch nicht rechtskräftig.
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