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PC & Internet OBOOM reaktiviert Vergütung für Uploader


OBOOM versus Uploaded & Share-Online.biz. Der Kampf um den deutschsprachigen Markt geht in die nächste Runde. Im Laufe des heutigen Abends werden die Nutzer des chinesischen Anbieters OBOOM per Newsletter darüber informiert, dass man die Downloadvergütung reaktiviert hat. Ab dem heutigen Montag werden den Uploadern wieder ihre Transfers in Richtung Deutschland, Österreich und die Schweiz vergütet.

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Kurz notiert: Während dem Branchenprimus Uploaded aufgrund seiner Lokalisierung in der Schweiz Ungemach in Form diverser Klagen droht, wo vor Gericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde, hat sich der Filehoster OBOOM mit Sitz in Hong Kong dazu entschlossen, seine Downloadvergütung wieder aufzunehmen. Seit mehreren Stunden wird der Newsletter an alle registrierten Nutzer von OBOOM verteilt.

Die Uploader, die wieder einsteigen wollen, müssen auf der Webseite des Sharehosters ihr „Partnerprogramm-Modell auf PPD“ umstellen, wie es in der E-Mail heißt. Wie üblich spielt bei der Höhe der Downloadvergütung die Dateigröße der bezogenen Files eine entscheidende Rolle, weswegen sich der Upload von Warez wie E-Books absolut nicht lohnt.

Die Lieferanten der Szene (= Uploader) haben jetzt also die Wahl zwischen dem gut zahlenden Uploaded.net und somit der Gefahr, früher oder später auf Druck der Rechteinhaber aufgrund ihrer Urheberrechtsverletzungen gesperrt zu werden, womit augenblicklich ihre Umsätze verloren gehen. Oder aber sie laden ihre Archive bei Share-Online.biz oder OBOOM hoch im Wissen, dass sie dort zwar nicht gesperrt aber im gleichen Atemzug schlechter entlohnt werden. Im Prinzip haben die Uploader nun die Wahl zwischen dem Teufel und dem Belzebub, genauer betrachtet zwischen mehreren schlechten Alternativen.

Die Stimmung ist in diesem Sektor übrigens schon seit längerer Zeit gereizt. Im Herbst 2015 zeigte sich ein Aachener Abrechnungs-Unternehmen, das für einen populären Online-Speicher-Dienst aus Belmopan tätig ist, recht dünnhäutig. Wir erhielten eine Abmahnung der Online-Media24 Ltd., weil wir zuvor entgegen des Willens des Online-Media24-Geschäftsführers Manuel Chionoudakis auf unserer Webseite eine in bestimmten Kreisen bekannte Kontonummer der Sparkasse Aachen angegeben haben. Ohne Namensnennung einer Firma oder Privatperson im Beitrag ist keine Rufschädigung und somit keine Abmahnung möglich, dachten wir. Falsch gedacht. Herr Chionoudakis oder vielleicht auch nur sein Anwalt vertraten damals in ihrem Schreiben eine andere Meinung.

Wie dem auch sei. OBOOM hat mit der Wiederaufnahme der Downloadvergütung die Zügel ein wenig angezogen und hofft, damit Druck auf die Konkurrenten Uploaded & Share-Online auszuüben. Man darf gespannt sein, wie sich der Kampf um den deutschsprachigen Warez-Markt weiter entwickelt. In diversen Foren laufen schon Wetten, wann die Betreibergesellschaft von Uploaded ins Ausland jenseits der EU-Grenzen abwandert.

Quelle: Tarnkappe
 
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