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Handy - Navigation Oberlandesgericht: Bußgeld für Benutzung einer Blitzer-App im Auto

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Einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle zufolge ist die Benutzung von Blitzer-Apps im Auto verboten. Andernfalls droht dem Autofahrer ein Bußgeld. Eine entsprechende App wurde vom Gericht wie ein Radarwarner beurteilt, der bereits verboten ist.

Für Smartphones gibt es zahlreiche Apps, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen. Dabei sind die Anwendungen auf den Input ihrer Nutzer angewiesen, die Kontrollstellen melden können - meist auch direkt über die App. Ein Autofahrer wurde bei der Benutzung einer solchen App von der Polizei angehalten.

Der Polizist erkannte die App auf dem Smartphonebildschirm und machte sogar Beweisfotos. Das verhängte Bußgeld muss der Autofahrer laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15) nun zahlen, weil nach Ansicht des Gerichts die App gegen Paragraf 23b Absatz 1b StVO verstößt. Dieser verbietet es, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder stören soll. Auch eine Blitzer-App fällt darunter. Die Apps und Smartphones messen jedoch nichts, sondern geben nur ortsgenau an, ob ein anderer Benutzer dort einen Blitzer meldete.

Problematisch ist laut Rechtsanwalt Udo Vetter, dass im Gesetz die betriebsbereite Mitführung stehe. Das könnte bedeuten, dass selbst für eine installierte App bereits ein Bußgeld verhängt werden könnte. Schlechte Karten dürfte der Autofahrer haben, dessen Smartphone bei laufender App zur Beweissicherung von der Polizei fotografiert wird.

Vetter überlegt, die Montage des Smartphones "etwas tiefer und damit blickgeschützter" vorzunehmen. Er selbst würde sich weigern, der Polizei Auskunft über installierte Apps zu erteilen. Auch entsperren würde Vetter sein Handy nicht, sondern riskieren, dass es beschlagnahmt werde, was angesichts des bürokratischen Aufwands vielen Polizisten zu aufwändig sein könnte. Als rechtssichere Tipps dürfen diese Gedanken jedoch nicht verstanden werden.

Quelle: golem
 
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