Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Handy - Navigation O2 drosselt mobiles Internet wegen EU-Roamings

Verbraucherzentrale klagt gegen EU-Roaming-Praxis von O2

Die Verbraucherschützer klagen dagegen, dass eine Anzahl von O2-Kunden das kostenlose EU-Roaming erst nach einer Umstellung per SMS erhält. Das sei eine Irreführung der Nutzer.

Die Verbraucherzentrale (VZBV) will juristisch dagegen vorgehen, dass bestimmte O2-Kunden von Telefónica freies EU-Roaming nicht automatisch erhalten. Das gab die Verbraucherorganisation am 7. August 2017 bekannt. "EU-Roaming gilt aus Sicht des VZBV automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", sagte VZBV-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Zuvor war eine Abmahnung gegen O2 erfolglos.

Betroffen sind nicht alle Kunden von Telefónica, sondern nur Nutzer von Roamingtarifen, die bereits ein alternatives Datenpaket, beispielsweise für das EU-Ausland, vertraglich vereinbart haben. Diese gelten als nicht regulierte EU-Roaming-Tarife.

Verstoß gegen Irreführungsverbot
Nach Ansicht des VZBV verstößt dies gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roamingregelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten.

Telefónica hatte bisher argumentiert, dass die Regelung den regulatorischen Vorgaben in Deutschland entspreche. Kunden mit individuellen Roaminglösungen sollten selbst entscheiden können, ob ein Wechsel für sie vorteilhaft ist. Alle Prepaid-Kunden seien bereits automatisch zum 15. Juni 2017 auf die neuen Konditionen umgestellt worden, ebenso Vertragskunden, die bereits zuvor einen regulierten EU-Tarif genutzt haben.

Für Kunden mit individuellen Roamingvereinbarungen sei ein kostenfreier Wechsel über die O2-App oder per SMS an 65544 mit dem Betreff "JA" möglich.

Quelle; golem
 
Verbraucherzentrale verklagt O2: Roaming-Praxis sei rechtswidrig

Klage wegen Irreführung: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gerichtlich gegen den Mobilfunkanbieter O2 vorgehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung des Wegfalls der Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Die Marke von Telefónica soll Teile seiner Kundschaft in die Irre führen und es schwerer als nötig machen, von der neuen Regelung zu profitieren.

Seit dem 15. Juni 2017 gilt: Mobilfunkanbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erheben. Andere Dienstleistungen wie SMS oder mobiles Internet sollen nur so viel kosten wie auch zu Hause – daher auch das Motto "roam like at home".

Die Umsetzung der neuen Regelung ist jedoch bei der Telefónica-Marke O2 mangelhaft und verstößt gegen das Recht. Das sagt zumindest der vzbv in einer offiziellen Stellungnahme. Man wolle den Mobilfunkanbieter deshalb wegen Irreführung verklagen. Dazu Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv: "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten." Zuletzt kritisierte bereits die Verbraucherzentrale Sachsen das Vorgehen.

Hintergrund der Klage: Kunden von O2, die bislang über keinen regulierten EU-Roaming-Tarif verfügen, müssen diesen erst per SMS aktivieren. Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise jedoch gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, so die Argumentation des Verbandes, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach dem vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang. Dazu erneut Heiko Dünkel: "EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten."

O2 will alles richtig gemacht haben
Während Telefónica Deutschland sich zum laufenden Verfahren nicht äußert, hält der Mobilfunker sein Vorgehen dennoch grundsätzlich für richtig. "Kein Kunde wird benachteiligt, der Wechsel ins neue EU-Roaming ist jederzeit kostenfrei möglich", beteuerte ein Firmensprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Nutzer sollen selbst entscheiden, ob ein Wechsel ins regulierte EU-Roaming für sie sinnvoller ist, oder ob ein Verbleib im bislang gebuchten Paket, wie zum Beispiel der Option "EU Roaming Flat", günstiger sei. Vor allem, wenn man häufig in der Schweiz sei, wo das regulierte EU-Roaming nicht greife, könne es von Vorteil sein, den alten Tarif beizubehalten, ergänzte der O2-Sprecher.

Keine Probleme bei Telekom und Vodafone
Die anderen beiden Netzbetreiber Vodafone und Telekom konnten die Roaming-Umstellung weitestgehend ohne Kritik von Verbraucherschützern durchführen. Sowohl die Düsseldorfer als auch die Bonner hatten viele ihrer Tarife bereits Monate vor Inkrafttreten der Roaming-Verordnung angepasst. Ein Telekom-Sprecher sagte der dpa deshalb: "Bei uns hat es kaum Änderungen gegeben." Auch bei Vodafone habe es nach anfänglichen Kundenfragen keine Probleme gegeben und die Umstellung sei von den Kunden gut angenommen worden, betonte der Konzern.

Quelle; inside-handy
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…