Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Nutzer von kostenpflichtigen Kino.to-Diensten im Fadenkreuz der Ermittler?

Auf tausende Premiumkunden des ehemaligen Streamingportals Kino.to könnte laut Focus-Informationen ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden zukommen. Offenbar wurden auf den Computern der ehemaligen Betreiber die Kontaktdaten einiger Nutzer gefunden. Durch diese Informationen sind gezielte Ermittlungen gegen die einzelnen Personen möglich. Gar Hausdurchsuchungsmaßnahmen stehen im Raum.

Für einen werbefreien und schnelleren Zugang auf die Streams des ehemaligen Portals Kino.to waren einige Nutzer bereit, kleinere Gebühren zu entrichten. Die Kundendaten der einzelnen Hoster, die zum Teil auch von Kino.to betrieben wurden, sind nun der Staatsanwaltschaft Dresden in die Hände gefallen. Laut einem aktuellen Bericht des Focus müssen die Betroffenen nun mit einem Strafverfahren rechnen. Trotz rechtlicher Fragwürdigkeit
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
der Leiter der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy mögliche Konsequenzen für die Bürger: „Den Nutzern von Kino[x].to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“

Der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter hat die Lage auf seiner Internetseite
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
.de bereits analysiert. Seiner Auffassung nach sei noch gar nicht geklärt, ob sich der Konsument eines Streams überhaupt strafbar macht. Schließlich setze ein Verstoß gegen das Urheberrecht eine Vervielfältigung des Werkes voraus. Diese sei beim Abspielen eines Online-Streams aber nicht unbedingt gegeben. Überdies sei das bloße Überweisen von Geld an Kino.to oder einer der Partnerunternehmen nicht strafbar. Für eine erfolgreiche Ermittlung müssten die Ermittler nachweisen, dass ein Premiumaccount-Nutzer auch tatsächlich geschütztes Material gesehen hat. Um dies zu belegen, böte sich eine Hausdurchsuchung natürlich an. „Das Problem bei solchen Hausdurchsuchungen mit Ansage ist natürlich, dass Betroffene sich darauf einstellen können“, schlussfolgert Vetter.

Für ein tatsächliches Vorgehen der Staatsgewalt prognostiziert Vetter ein „Desaster“ für die Ermittler. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist.“ Der Anwalt beruft sich hierbei gerade auf den Ausgang des Verfahrens beim Amtsgericht Dresden, das die Administration von Kino.to zu Haftstrafen verurteilte. Zwar wurde dort Streaming als ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet: „Man darf aber nicht vergessen, dass sich das Gericht mit der Anbieterseite beschäftigte und nicht mit den Nutzern. […] Überdies haben die Verurteilten, so weit bekannt, sich nicht gegen das Urteil gewehrt“, erklärt der Anwalt.

Quelle: gulli
 
Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

Jetzt droht Nutzern der im Juni 2011 stillgelegten Seite Kino.to doch noch Ärger. Die Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern die Daten von Premiumkunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang per Paypal zahlten.

Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Focus" am Sonntag. Den Premiumusern drohe nun ein Strafantrag. Ein ähnliches Bezahlsystem wie Paypal existiere auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.

"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy.

Noch in diesem Monat wolle die GVU gegen die Macher von Kinox.to Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", sagte sie. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni 2011 in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal Kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Ende Oktober letzten Jahres war bereits ein Kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
). Ein weiterer Drahtzieher muss drei Jahren ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
schuldig.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kino.to: Strafverfahren bald auch gegen Nutzer

Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen gegen das im vergangenen Jahr
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Streaming-Portal Kino.to soll nun offenbar auch gegen Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Tausende ehemalige Anwender müssen nach Informationen des Nachrichtenmagazins 'Focus' (heutige Ausgabe) mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.

Bei diesen handelt es sich um die so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal eine Gebühr zahlten. Deren Daten fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to.

"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.

Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entscheiden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.

Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
bbd86f1020b94e91ba6cb0aa51e21307


Quelle: WinFuture
 
Namen entdeckt: Kino.to-Nutzern droht Strafverfahren

Nach der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
und der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
droht auch zahlreichen Nutzern ein folgenschwerer Epilog. Laut einem Link veralten (gelöscht) verfügt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden über Daten zu sogenannten "Premium-Kunden", die per PayPal für einen werbefreien Zugriff auf das Filmmaterial gezahlt hatten. Entsprechende Listen seien auf beschlagnahmten Rechnern entdeckt worden, so das Nachrichtenmagazin. Tausende Nutzer müssten nun mit der Einleitung von Strafverfahren rechnen.

Auch "Streaming" ist illegal
Denn selbst der Online-Abruf des schwarzkopierten Filmmaterials gilt unter Juristen mittlerweile als strafbar. Zuletzt hatte etwa das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil erklärt, dass auch das illegale
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
ist, da stets Teile des Films auf der Festplatte des Nutzers zwischengespeichert werden.
Wer aufgrund seiner Registrierung für den kostenpflichtigen Premium-Zugang identifiziert werden kann, dürfte daher in Kürze unliebsame Post von Staatsanwaltschaft und Rechteinhabern bekommen.

GVU stellt Strafantrag gegen kinox.to

Ähnliches droht den Nutzern des
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
- sofern sie ausfindig zu machen sind. Log-Dateien gebe es bei kinox.to nicht, versichert zumindest ein FAQ-Eintrag auf der Plattform. Zudem stünden die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
außerhalb Europas. Ob die Verschleierungsmaßnahmen ausreichend sind, darf allerdings bezweifelt werden.
So kündigte die Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegenüber dem "Focus" an, noch im Februar Strafantrag gegen die Betreiber der Website stellen zu wollen. Man habe eine "Menge Hinweise" zu Hintermännern und Strukturen erhalten. Es handele sich um deutschsprachige IT-Experten, so GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Unklar bleibt derweil, ob auch für diese Informationen Geld an Informanten geflossen ist. Im Vorfeld der kino.to-Stilllegung hatte die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
.

Quelle: onlinekosten.de
 
Zurück
Oben