Auf tausende Premiumkunden des ehemaligen Streamingportals Kino.to könnte laut Focus-Informationen ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden zukommen. Offenbar wurden auf den Computern der ehemaligen Betreiber die Kontaktdaten einiger Nutzer gefunden. Durch diese Informationen sind gezielte Ermittlungen gegen die einzelnen Personen möglich. Gar Hausdurchsuchungsmaßnahmen stehen im Raum.
Für einen werbefreien und schnelleren Zugang auf die Streams des ehemaligen Portals Kino.to waren einige Nutzer bereit, kleinere Gebühren zu entrichten. Die Kundendaten der einzelnen Hoster, die zum Teil auch von Kino.to betrieben wurden, sind nun der Staatsanwaltschaft Dresden in die Hände gefallen. Laut einem aktuellen Bericht des Focus müssen die Betroffenen nun mit einem Strafverfahren rechnen. Trotz rechtlicher Fragwürdigkeit
Der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter hat die Lage auf seiner Internetseite
Für ein tatsächliches Vorgehen der Staatsgewalt prognostiziert Vetter ein „Desaster“ für die Ermittler. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist.“ Der Anwalt beruft sich hierbei gerade auf den Ausgang des Verfahrens beim Amtsgericht Dresden, das die Administration von Kino.to zu Haftstrafen verurteilte. Zwar wurde dort Streaming als ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet: „Man darf aber nicht vergessen, dass sich das Gericht mit der Anbieterseite beschäftigte und nicht mit den Nutzern. […] Überdies haben die Verurteilten, so weit bekannt, sich nicht gegen das Urteil gewehrt“, erklärt der Anwalt.
Quelle: gulli
Für einen werbefreien und schnelleren Zugang auf die Streams des ehemaligen Portals Kino.to waren einige Nutzer bereit, kleinere Gebühren zu entrichten. Die Kundendaten der einzelnen Hoster, die zum Teil auch von Kino.to betrieben wurden, sind nun der Staatsanwaltschaft Dresden in die Hände gefallen. Laut einem aktuellen Bericht des Focus müssen die Betroffenen nun mit einem Strafverfahren rechnen. Trotz rechtlicher Fragwürdigkeit
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der Leiter der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy mögliche Konsequenzen für die Bürger: „Den Nutzern von Kino[x].to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“Der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter hat die Lage auf seiner Internetseite
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.de bereits analysiert. Seiner Auffassung nach sei noch gar nicht geklärt, ob sich der Konsument eines Streams überhaupt strafbar macht. Schließlich setze ein Verstoß gegen das Urheberrecht eine Vervielfältigung des Werkes voraus. Diese sei beim Abspielen eines Online-Streams aber nicht unbedingt gegeben. Überdies sei das bloße Überweisen von Geld an Kino.to oder einer der Partnerunternehmen nicht strafbar. Für eine erfolgreiche Ermittlung müssten die Ermittler nachweisen, dass ein Premiumaccount-Nutzer auch tatsächlich geschütztes Material gesehen hat. Um dies zu belegen, böte sich eine Hausdurchsuchung natürlich an. „Das Problem bei solchen Hausdurchsuchungen mit Ansage ist natürlich, dass Betroffene sich darauf einstellen können“, schlussfolgert Vetter.Für ein tatsächliches Vorgehen der Staatsgewalt prognostiziert Vetter ein „Desaster“ für die Ermittler. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist.“ Der Anwalt beruft sich hierbei gerade auf den Ausgang des Verfahrens beim Amtsgericht Dresden, das die Administration von Kino.to zu Haftstrafen verurteilte. Zwar wurde dort Streaming als ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet: „Man darf aber nicht vergessen, dass sich das Gericht mit der Anbieterseite beschäftigte und nicht mit den Nutzern. […] Überdies haben die Verurteilten, so weit bekannt, sich nicht gegen das Urteil gewehrt“, erklärt der Anwalt.
Quelle: gulli