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PC & Internet Neuer "Trend": Filmstudios überziehen VPN-Anbieter mit Piraterieklagen

Vor einigen Jahren wurden illegales Filesharing bzw. Klagen und Abmahnung noch recht eindeutig gehandhabt: Wer Piraterie-Inhalte anbietet oder sich diese herunterlädt, der muss mit Folgen rechnen. Inzwischen geraten aber immer häufiger Hoster und VPN-Anbieter ins Visier.

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Wer sich Schwarzkopien herunterlädt und/oder diese auch anbietet, der macht das auf eigenes Risiko. Das ist ein lange Zeit gültiges und auch recht simples Motto. Doch das ist im Jahr 2021 deutlich komplizierter, wie TorrentFreak berichtet. Denn aktuell bekommen zunehmend Internet-Provider und Hoster, die mit VPN-Diensten zusammenarbeiten, Post von Industrieanwälten.

In den vergangenen Wochen und Monaten gab es hier diverse Klagen, diese gehen auf das Konto von den Rechteinhabern an Filmen wie Dallas Buyers Club, Rambo V: Last Blood und and The Hitman's Bodyguard. Diese konnten sich im vergangenen Jahr über einen großen Erfolg freuen, denn es gelang ihnen, mit YTS eine der größten Torrent-Seiten in die Knie zu zwingen. Der Betreiber von YTS erklärte sich bereit, die Sache für zwei Millionen Dollar beizulegen.

Partner von VPN-Diensten im Visier

In Folge dieses Falles tauchte aber eine Datenbank auf, die zeigte, dass einige YTS-Nutzer VPNs im Einsatz hatten. Und die Betreiber dieser Virtual Private Networks sind in den vergangenen Monaten ins Visier der Filmindustrie geraten: Ihnen wird im Wesentlichen Beihilfe zur Piraterie vorgeworfen. Dieser "Angriffsvektor" wird nun ausgeweitet, denn die Macher der oben genannten Filme haben auch Hoster verklagt, da diese VPN-Diensten ihre Services zur Verfügung stellen.

Ein Hoster ist Leaseweb und obwohl dem Unternehmen keine direkten Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden, werfen die Filmunternehmen ihm vor, wissentlich in Kauf zu nehmen, dass über VPNs auch Piraterie erfolgt. Bei den VPN-Diensten selbst sind einige bekannte Namen dabei, darunter NordVPN, ExpressVPN und LiquidVPN.

Diese werden aber nicht direkt angeklagt, vielmehr wird den Hostern vorgeworfen, dass sie den VPNs nach zahlreichen Beschwerden zu wiederholten Urheberrechtsverstößen nicht gekündigt hätten. Derartige Fälle sind technisch und rechtlich einigermaßen kompliziert, weil die Gerichte klären müssen, welche IP-Adressen wann und von wem aufgezeichnet werden müssen.

Wie TorrentFreak erklärt, geht es in solchen Fällen auch nicht zwangsläufig um konkrete Beweise oder gar Siege vor Gericht. Stattdessen soll Druck aufgebaut werden, damit die Beklagten die Angelegenheit außergerichtlich beilegen - sprich: Geld bezahlen.

Quelle; winfuture
 
War nicht auch irgendwas das ab dem 7. Juni die Webseitenbetreiber für Ihre Inhalte haften?
 
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nicht nur für Ihre Inhalte - sondern auch für fremde Inhalte die sie auf der Webseite haben.
Genau deswegen ist auch der Serverstandort nicht ganz ohne ...

Während etwas in DE verboten sein kann ist es möglich das es in der Schweiz absolut legal ist und umgedreht.
Selbst innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Gesetze.
Was macht nun ein Forenbetreiber der ein Internationales Publikum hat ?

Haftet er für einem Beitrag eines Users der zwar für sein Land absolut Gesetzeskonform gepostet hat wo aber der Server im falschen Land steht ... ???
Welches Recht findet hier Anwendung ?
 
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