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PC & Internet Neue Clearingstelle soll sich mit illegalen Streams befassen

In Deutschland soll künftig eine neue unabhängige Clearingstelle dafür sorgen, dass Internetseiten mit illegalen Streaminginhalten dauerhaft gesperrt werden. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Informationen der daran beteiligten Internetzugangsanbieter, Verbände und Unternehmen. Losgehen soll es demnach am Donnerstag mit der ersten Sperrung.

Nach Informationen der FAZ ist dies der Auftakt für eine ganze Reihe von Sperren von Internetseiten, die ganz offenkundig ihr Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen machen. Die neu geschaffene „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) wird von einer ungewöhnlichen Allianz getragen: Mit dabei sind unter anderem alle großen Internetzugangsanbieter in Deutschland wie die Telekom und Vodafone sowie der Branchenverband Bitkom. Außerdem gehören etliche Rechteinhaber dazu: Unternehmen und Verbände der Musik-, Film- und Sportbranche, also all jene, die darunter leiden, dass Anbieter Serien, Filme oder auch Sportereignisse zugänglich machen, für die eigentlich Lizenzen fällig werden.

Auch die Bundesnetzagentur als staatliche Prüfstelle spielt in dem neuen Verfahren eine zentrale Rolle. „Mit dem neuen Verfahren gibt es in Deutschland erstmals ein schlagkräftiges Instrument, um illegale Internetseiten dauerhaft zu sperren“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Jan Nordemann, der für die Rechteinhaber die Clearingstelle mitentwickelt hat. Konkret läuft es wie folgt ab: Haben Rechteinhaber den Verdacht, dass eine Internetseite systematisch Urheberrechtsverletzungen begeht, die nicht anders behoben werden können, wenden sie sich an ein dreiköpfiges Gremium, welches von einem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof geleitet wird. Diese unabhängige Stelle überprüft die Vorwürfe und entscheidet über die Sperre.

Diese muss von der Bundesnetzagentur abgesegnet werden, erst danach erhalten die Internetzuganganbieter den Auftrag, den Zugang zu versperren. „Das Verfahren kann innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein, und das von Antragsstellung bis zur Sperrung“, sagte Judith Steinbrecher, Leiterin der Bitkom-Rechtsabteilung. Im ersten Jahr könnten auf diesem Weg etwa 100 Seiten mit illegalem Geschäftsmodell gesperrt werden. Im zweiten Jahr womöglich sogar 200 Fälle.

Anträge auf Sperren, die über die Clearingstelle zur Bundesnetzagentur gelangen, würden dort erst summarisch geprüft. Mit den Vorgaben zur Netzneutralität sind Sperren nur dann vereinbar, wenn sie zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. „Wo kein Zweifel an der Verletzung von Urheberrechten besteht, ist eine Sperre angesichts langer Gerichtsverfahren gerechtfertigt“, sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann der FAZ. Sollte sich die Sachlage ändern oder die Betreiber von Internetseiten Beschwerde einreichen, könnte die Netzagentur den Vorgang genauer unter die Lupe nehmen. „Wir behalten uns selbstverständlich eine nachträgliche Prüfung vor“, stellte Homann klar.

Allerdings rechnet man in der Netzagentur damit, dass über die Clearingstelle von vornherein nur relativ eindeutige Fälle ankommen werden. „Die Clearingstelle schafft ein effizientes und zügiges Verfahren, um strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sperren zu lassen“, so Homann. Um wettbewerbliche Einwände von vorneherein ausschließen zu können, war das Bundeskartellamt in die Vorbereitung der Clearingstelle eingeschaltet. Die Bonner Wettbewerbshüter halten die Konstruktion für unbedenklich.

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Quelle; presse-augsburg
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nur um Zensur! Gemeint ist, "von ihnen illigalisierte Webseiten" - "ihnen" die ............... der freien Entscheidung was der Nutzer klicken darf und was nicht. Wieder etwas, was die Masse der Menschen nicht braucht - Fremdbestimmung. Viele großen Firmen wieder mit dabei.
Wo kommt eigendlich das Geld her, mit dem diese Leute bezahlt werden?

"...ein schlagkräftiges Instrument, um illegale Internetseiten dauerhaft zu sperren“..." Das Internet gehört allen Menschen und diese paar wenigen wollen uns bestimmen? Hier mein Mittelfinger! :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer Streams ohne ausländisches VPN ansieht, dem ist eh nicht zu helfen.
Ja klar, 100%ig anonym ist man damit nicht.
Aber wenns eben die Behörden in dem Land einfach nicht interessiert, dann werden sich auch die Verfolgungsbehörden hier auf den Kopf stellen können.
 
aber zurück zum Thema ...

die sperren und die anderen richten eine neue Domain ein und sind wieder da ...
Naja ABM - sag ich mal ... Katz und Maus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
serien.sx statt s.to: erste DNS-Sperre der CUII schon aktiv

Bevor es offiziell mit der CUII losging, haben Rechteinhaber und ISPs die Sperre von Serienstream beschlossen. Aus s.to wurde serien.sx.

Aus s.to wurde serien.sx! Schon bevor es offiziell mit der CUII losging, hat das Gremium am 22.02. einstimmig beschlossen, dass die Domains serienstream.to und s.to von den großen Internet-Anbietern gesperrt werden sollen. Man begründet die DNS-Sperre mit strukturell urheberrechtsverletzenden Inhalten, die man dort vorgefunden hat.

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Aus s.to wurde serien.sx

Es geht schon los. Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ging am heutigen Donnerstag offiziell an den Start. Doch über die ersten DNS-Sperren hat man schon im Vorfeld verhandelt. Der Antrag des namentlich geschwärzten Filmstudios ist auf der Webseite des Gremiums als PDF-Dokument einsehbar.

Betroffen von der Maßnahme sind die Nutzer von 1&1, Deutsche Telekom und Vodafone. Die Kunden lokaler ISPs wie NetCologne haben bisher keinerlei Probleme.

Unsere Leser aus Deutschland und Österreich haben uns in der öffentlichen Telegram Gruppe bereits die Sperren bestätigt. Die Macher von s.to haben schon reagiert. Sie leiten alle Besucher, sofern wegen der Sperre möglich, zu serien.sx um.

Große ISPs ohne Interesse an Meinungsfreiheit?


Im Forum unter sto-board.org gibt man großflächig die neue Internet-Adresse des Streaming-Portals bekannt. Die Betreiber von serien.sx bemängeln, die Internetprovider hätten wohl „kein Interesse an Meinungsfreiheit“. Sie empfehlen ihren Nutzern, sich per E-Mail beim Bundeskartellamt zu beschweren. Zudem verlinkt man prominent das deutschsprachige Portal onlinefilter.org, wo man Android-, Linux-, Windows- und iOS-Nutzern anhand von Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklärt, wie man einen anderen DNS-Server eintragen kann. Die Anti-Zensur-Seite betreibt der Münchener Phillip Meyers. Ganz Faule suchen sich einen VPN-Anbieter ihrer Wahl. Die Sperren werden dennoch ihre Wirkung nicht verfehlen. Nicht jeder weiß heutzutage, wie man diese umgehen kann. Doch was noch nicht ist, kann ja noch kommen.

Bleiben die Sperrlisten öffentlich?

Wir haben die CUII heute angeschrieben mit der Frage, ob die Sperrlisten weiterhin öffentlich einsehbar sein werden. Die Organisation sieht ihr Vorhaben selbst nicht als Internetzensur an. Die Sperren würden sich nur auf eindeutige Fälle beziehen. Man schütze die Besucher solcher Seiten sogar mit der Sperre.

Wahrscheinlich geht man zurecht davon aus, dass auf manchen Seiten auf die Besucher neben den Schwarzkopien jede Menge Abzocke und Schadsoftware wartet. Über die Verbreitung von Schadsoftware haben wir letztmalig im Dezember 2018 beim Vorgänger von serien.sx berichtet.

Um jegliche juristische Fallstricke zu vermeiden, bindet die CUII die Bundesnetzagentur bei jedem Fall in den Prozess ein. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die empfohlene Sperrung den Anforderungen der Netzneutralitätsverordnung entspricht. Das war auch bei serienstream.to bzw. s.to der Fall. Man wird sehen, wie lange es zur Sperre von serien.sx dauern wird…

Quelle; Tarnkappe
 

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Netzsperren: Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber gründen „Clearingstelle“

Man muss kein Netflix, Prime Video, Sky oder Disney+ haben, um Serien und Filme zu schauen. Im Netz gibt es seit „seit immer“ Seiten, die entweder geschützt oder öffentlich Inhalte anderer Rechteinhaber zeigen und zeigten. Movi2K oder Kino.to, das waren zum Beispiel vor vielen Jahren solche Streamingseiten. Und ebenfalls gab es früher schon DNS-Sperren von Providern, sofern diese verdonnert wurden, bestimmte Seiten für ihre Nutzer zu sperren – damals beispielsweise Vodafone bei KinoX.

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Nun haben sich welche zusammengefunden, nämlich die Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber. Humorlos und unauffällig hat man da die CUII gegründet – eine „Clearingstelle“.

Beide Seiten haben einen gemeinsamen Verhaltenskodex „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ unterzeichnet. Unternehmen und Verbände beider Seiten hatten zu diesem Zweck im Vorfeld ein Verfahren erarbeitet, durch das der Zugang zu sogenannten „strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten“ nun außergerichtlich gesperrt werden kann, wenn die gemeinsam eingerichtete unabhängige Clearingstelle unter Vorsitz eines pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes dies empfiehlt und die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Bedenken gemäß der EU Netzneutralitätsverordnung hat.

Bedeutet in Kurzform: Die Rückkehr der DNS-Sperren. Treten die Rechteinhaber mit stichfesten „Beweisen“ und nach Abnicken der pensionierten Richter (!) an die Provider heran, dann können diese die Seiten für ihre Kunden nicht erreichbar machen. Also vermutlich nur für die Nutzer, die nicht in der Lage sind, eine andere Möglichkeit zu nutzen.

Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sind laut der Clearingstelle Webseiten, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Sie fügen den betroffenen Branchen der Kreativwirtschaft jedes Jahr große wirtschaftliche Schäden zu, indem sie unberechtigt Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verschaffen und dadurch die Nutzung legaler Angebote behindern.

Es sollen ausdrücklich ausschließlich klare Fälle von urheberrechtsverletzenden Webseiten gesperrt werden. Dies betrifft strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten, deren Anbieter ein Geschäftsmodell verfolgen, mit dem geschützte Werke wie Kinofilme oder Musikstücke planmäßig und ohne Berechtigung einer hohen Nutzerzahl zugänglich gemacht und damit regelmäßig hohe Werbeerlöse erzielt werden. Eine Sperrungsempfehlung durch die CUII kann nur bei Einstimmigkeit des dreiköpfigen Prüfausschusses erfolgen.

Ihr wollt sicher wissen, wer da an Bord ist, oder? Vodafone, Telekom, der Verband der Filmverleiher, STM, Telefonica, Sky, MPA (Motion Picture Association), Verband der Games-Branche, Mobilcom-Debitel, Deutsche Fussball-Liga und der Bundesverband Musikindustrie sowie 1&1 und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Quelle; caschy
 

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Das muss unbedingt gesperrt werden.Wir gucken immer am WE früh zum Frühstück Kojak und die Waltons.Man könnte ja noch mal bei Amazon Prime ein paar Euros aus Uralt Serien herausholen.
Lächerlich diese Scheiss Profitgier nach noch mehr.
 
Wieder mal ein sinnloser Versuch, da erneut auf DNS-Sperren gesetzt wird. Und es ist ja so schwierig, anstelle des manipulierten DNS der ISPs einen anderen Nameserver zu benutzen, und dies ggf. dann noch mit verschlüsselten DNS-Abfragen zu kombinieren.

9.9.9.10, 2620:fe::fe:10 oder dns.quad10.net für DoT, und schon kann einen die CUII mal.
 
Naja, solange sie nur mit DNS-Sperren um sich schlagen können handelt es sich eher um einen zahnlosen Tiger (oder wie das heißt).
 
Wieder mal ein sinnloser Versuch, da erneut auf DNS-Sperren gesetzt wird. Und es ist ja so schwierig, anstelle des manipulierten DNS der ISPs einen anderen Nameserver zu benutzen, und dies ggf. dann noch mit verschlüsselten DNS-Abfragen zu kombinieren.

9.9.9.10, 2620:fe::fe:10 oder dns.quad10.net für DoT, und schon kann einen die CUII mal.
Kann ich die Iwie in Chrome oder Opera integrieren?
 
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