Um sich vor Trickbetrügern am Telefon zu schützen, wird gerne geraten, die Nummer des Anrufers im Display zu überprüfen. Doch dies reicht bei weitem nicht aus. Bei einer neuen Betrugsmasche erhält das potentielle Opfer einen vermeintlichen Anruf von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Die Nummer im Display ist dann tatsächlich die der Behörde.
Mehrere tausend Euro werden gefordert
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der neuen Betrugsmasche am Telefon, die zuerst in Bayern aufgetaucht ist, jetzt aber auch in diesem Bundesland. Dass bei dem Anruf eine falsche Rufnummer im Display erscheint, geschieht aufgrund einer technischen Trickserei.
Während dieses Erstkontakts wird folgende Drohkulisse aufgebaut: Angeblich wurden über einen längeren Zeitraum hinweg Forderungen von einem Gewinnspieldienst nicht beglichen. Gedroht wird mit einem Bußgeld von mehreren tausend Euro.
Ein zweiter Anruf, der plausibel erscheint
Um glaubwürdiger zu wirken, erfolgt ein zweiter Anruf - diesmal angeblich von der Verbraucherzentrale Hachenburg. Im ersten Gespräch wurde bereits angekündigt, dass der Fall an diese Verbraucherzentrale abgegeben werde.
"Egal wie glaubwürdig, seriös und nachvollziehbar die Sache auf den ersten Blick erscheinen mag, Verbraucher müssen unerwartete Zahlungsaufforderungen stets kritisch prüfen und Beweise verlangen", so Christian Gollner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale rät dringend von einer Zahlung ab. Nur Rechnungen für rechtmäßig geschlossene Verträge müssen gezahlt werden.
Quelle: onlinekosten
Mehrere tausend Euro werden gefordert
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der neuen Betrugsmasche am Telefon, die zuerst in Bayern aufgetaucht ist, jetzt aber auch in diesem Bundesland. Dass bei dem Anruf eine falsche Rufnummer im Display erscheint, geschieht aufgrund einer technischen Trickserei.
Während dieses Erstkontakts wird folgende Drohkulisse aufgebaut: Angeblich wurden über einen längeren Zeitraum hinweg Forderungen von einem Gewinnspieldienst nicht beglichen. Gedroht wird mit einem Bußgeld von mehreren tausend Euro.
Ein zweiter Anruf, der plausibel erscheint
Um glaubwürdiger zu wirken, erfolgt ein zweiter Anruf - diesmal angeblich von der Verbraucherzentrale Hachenburg. Im ersten Gespräch wurde bereits angekündigt, dass der Fall an diese Verbraucherzentrale abgegeben werde.
"Egal wie glaubwürdig, seriös und nachvollziehbar die Sache auf den ersten Blick erscheinen mag, Verbraucher müssen unerwartete Zahlungsaufforderungen stets kritisch prüfen und Beweise verlangen", so Christian Gollner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale rät dringend von einer Zahlung ab. Nur Rechnungen für rechtmäßig geschlossene Verträge müssen gezahlt werden.
Quelle: onlinekosten