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PC & Internet Negative Kundenbewertungen könnten bald rechtswidrig werden

In den USA sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen, welches Unternehmen recht gibt, die in den Vertragsklauseln negative Kunden-Bewertungen auf Portalen ausschließen. Laut dieser Verträge dürfen nur positive Bewertungen gepostet werden. Es wird sogar verboten, anonym zu bewerten. Dies steht im harten Gegensatz zu derzeit geforderten Gesetzen zum Verbot solcher Praktiken.

Unternehmen in den USA reiben sich derzeit die Hände. Negative Bewertungen von Kunden sind vielen Firmen schon lange ein Dorn im Auge. Doch ein Gericht in New York gab einem Unternehmen nun recht, welches einen Kunden verklagte, der auf einem Bewertungsportal eine negative Bewertung hinterlassen hatte.

Negative Bewertungen sind verboten
Laut dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen wurden negative Bewertungen ausgeschlossen - selbst, wenn diese anonym geschrieben werden. Konkret geht es um einen Fall, in dem zwei Paare über einen Vermittlungs-Dienst im Internet ein Appartment in Paris gebucht hatten. Sie waren damit offenbar nicht zufrieden und gaben anschließend negative Bewertungen ab. Allerdings hätten sie sich ihren vertrag vorher besser durchlesen sollen, denn in diesem wird explizit ausgeschlossen, dass Kunden den Dienst negativ bewerten dürfen.

Daraufhin verklagte das Unternehmen die Paare. Womit keiner gerechnet hatte: Das Gericht in New York stimmte dem Unternehmen zu. Die Paare hätten sich an den Vertrag und die darin enthaltene Klausel halten müssen. Die Klage wegen Diffamierung wies das Gericht allerdings ab

Juristen und Verbraucherschützer sind erstaunt über dieses Urteil, denn aktuell gibt es Bestrebungen, ein nationales Gesetz einzuführen, welches derartige Vertragsklauseln verbieten soll. In Kalifornien ist dieses Gesetz bereits in Kraft getreten. Was nun von dem Urteil des New Yorker Gerichts zu halten ist und welche Auswirkungen es auf das geplante Gesetz hat, ist nicht klar. Mit keinem Wort wurde während des Urteils auch die freie Meinungsäußerung erwähnt. Ob das Urteil tatsächlich so anerkannt wird, das stellt sich in der nächsten Zeit heraus. Sollte dies der Fall sein, wäre es ein herber Schlag gegen die freie Meinungsäußerung und würde sicher weiteren Unternehmen Tür und Tor öffnen, derartige Bewertungs-Verbote in Verträge aufzunehmen.

Quelle: gulli
 
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