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Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

TV Pirat

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Die Rente mit 63 ist ein Privileg für einen winzigen Bruchteil der Bürger. Die strengen Kriterien erfüllen die wenigsten. Nun zeigt sich: Schon die Berufswahl kann später zum Problem werden. FOCUS Online zeigt, wer keine Chance auf einen früheren Ruhestand hat.


Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verkauft die Rente mit 63 gerne als große Wohltat für alle, die „ihr Leben lang hart geschuftet haben“. Wer 45 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich permanent abgerackert hat, soll künftig das Privileg des früheren Ruhestands genießen.

Scheibchenweise zeigt sich nun, welches Wort hier entscheidend ist: Privileg. Denn die Rente mit 63 ist keine Annehmlichkeit für Abermillionen. Vielmehr steht sie nur einem winzigen Bruchteil der Bundesbürger zu.

Diese erlesene Gruppe hat sich den früheren Ruhestand sicherlich verdient. Doch müssten Nahles‘ Logik folgend nicht viel mehr Menschen einen Anspruch darauf haben, mit 63 endgültig Feierabend machen zu dürfen? Tatsache ist: Viele Bürger sind ausgeschlossen. FOCUS Online zeigt warum und welche Faktoren die Rente mit 63 verwirken.


1. Ausschlussfaktor: Das Geburtsjahr

Was die wenigsten verstanden haben: Die Rente mit 63 gilt nur für Menschen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Wer nach diesem Stichtag Geburtstag feiert, für den steigt die Altersgrenze schon wieder: um je zwei Monate für jeden Jahrgang. Wer zum Beispiel nach dem 1. Januar 1959 geboren ist, darf frühestens mit 64 in Rente gehen.

Ein Blick in den Mikrozensus 2012 zeigt: 59 Millionen der knapp 82 Millionen Bundesbürger werden allein durch diese Regel von der Rente mit 63 ausgeschlossen. Bleiben also nur noch knapp 23 Millionen ältere Deutsche, die theoretisch von den neuen Regelungen profitieren könnten.

In dieser Gruppe genießen jedoch viele bereits den Ruhestand: immerhin knapp 17,2 Millionen, das entspricht 74,8 Prozent . Bleiben also nur noch rund 5,7 Millionen übrig, die von Ministerin Nahles potenziell gemeint sein könnten.

2. Ausschlussfaktor: zu kurz gearbeitet

Das neben dem Geburtsjahr wichtigste Kriterium ist, wie viele Jahre jemand gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. 45 Jahre sind mindestens erforderlich, um die Rente mit 63 zu bekommen. Wer eine kurze Lücke in seiner Erwerbsbiografie aufweist – etwa durch vorrübergehende Arbeitslosigkeit oder ein Sabbat-Jahr – verliert also wertvolle Rentenpunkte.

Lange zur Schule gegangen? Pech gehabt!

3. Ausschlussfaktor: zu wenige Versicherungsjahre

Die 45 Jahre Arbeitszeit sind an eine entscheidende Auflage gebunden: Es muss eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gewesen sein. Jahre in denen keine Sozialabgaben gezahlt wurden, zählen nicht mit.

In der Praxis können Angestellte in vielen Berufe dieses Kriterium jedoch gar nicht erfüllen: Angestellte, die als Erzieher, Sozialarbeiter oder Alten- und Krankenpfleger arbeiten, würden die nötigen Beitragsjahre kaum erreichen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Er bezeichnet die Rente mit 63 daher als „ungerechte Diskriminierung“ von Beschäftigten im Sozialbereich. „Fast alle Beschäftigen sind davon betroffen, weil in diesem Bereich schulische Ausbildungen und damit nicht sozialabgabenpflichtige Zeiten die Regel" seien, sagt eine Sprecherin. Eine konkrete Zahl kann sie allerdings nicht nennen.

Doch die Sozial-Branche ist nicht der einzige Bereich für den dieses Szenario gilt. Vielmehr greift es bei einer ganzen Reihe von Beschäftigen – nämlich bei allen, die lange Zeit in ihre Ausbildung investiert haben.

4. Ausschlussfaktor: zu lange Bildungszeiten

Um bis zum 63. Lebensjahr überhaupt auf 45 Beitragsjahre zu kommen, muss man spätestens mit 18 Jahren sozialversicherungspflichtig angestellt worden sein. Doch das haben viele nicht. Was für die Sozial-Berufe gilt, spiegelt sich auch in anderen Bereichen:

Den fast zehn Millionen Deutschen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss dürfte das nicht gelingen. Ein Studienabschluss mit 18 Jahren? Selbst heute – trotz G8 und Bachelor-Umstellung – eher die Ausnahme. In den frühen Siebzigern– der Zeitraum zu dem die heute Rente-mit-63-Berechtigten das 18. Lebensjahr erreichten und gerade einmal ihr Abitur in der Tasche hatten – ausgeschlossen.

Und auch die gut 2,2 Millionen, die das Abitur und eine Lehre als höchsten beruflichen Abschluss vorweisen, dürften durch das Raster fallen. Abitur mit 18? Heute wäre das dank G8 kein Problem, in den siebziger Jahren hingegen schon. Und auch wer es frühzeitig schafft, muss dann erst einmal ein paar Jahre in die Lehre.

Alle schulischen Auszubildenden: Auch all jene, die eine schulische Ausbildung hinter sich haben, fallen durch das Renten-Raster. Denn sie haben anderes als bei einer betrieblichen Lehre keine Abgaben gezahlt.

Schulbankdrücker: Wer zu lange zur Schule gegangen ist – etwa der notorische Sitzenbleiber – hat ebenfalls kaum Aussicht auf 45 Beitragsjahre.

Nur fünf Millionen haben eine Chance

Die Rente mit 63 ist also tatsächlich ein Privileg. Nur rund 5,7 Millionen der vor dem 1. Januar 1953 geborenen Deutschen sind noch nicht in Rente gegangen. Laut Statistischen Bundesamt haben in dieser Gruppe diesen knapp 2,9 Millionen studiert oder nach dem Abitur eine Lehre absolviert haben. Legt man dieselbe Quote zwischen Ruheständlern und noch aktiven Arbeitnehmern zugrunde wie unter Punkt 1 (74,8 Prozent) dürften mindestens 720.000 der noch arbeitenden in dieser Alterklasse nicht auf 45 Beitragsjahre kommen. Zieht man diese noch einmal ab, bleiben nur knapp fünf Millionen übrig, die eine realistische Chance haben, mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen.

Bezogen auf 82 Millionen Einwohner sind das nur sechs Prozent - oder jeder 17. Bundesbürger.

Quelle: focus.de
 
AW: Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verkauft die Rente mit 63 gerne als große Wohltat für alle, die „ihr Leben lang hart geschuftet haben“. Wer 45 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich permanent abgerackert hat, soll künftig das Privileg des früheren Ruhestands genießen.

Scheibchenweise zeigt sich nun, welches Wort hier entscheidend ist: Privileg.
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Das ist wort-wörtlich so von Frau Nahles, der SPD und allen Politikern so gemeint gewesen und wer rechnen kann, wusste sofort, dass es sehr schwierig sein wird, die geforderten 45 Jahre sozialversicherungspflichtiger Arbeit bis zum Alter von 63 Jahren zu erreichen.

Das trifft mich selbst auch, denn mein Hochschulstudium wird nun nicht mehr angerechnet, obwohl das mal als Ausgleich zur normalen Berufsausbildung (Lehre u.ä.) angerechnet wurde. Jetzt im Alter wird man für ein Hochschulstudium eben nachträglich "bestraft". So viel zu "verlässlichen" Aussagen von Politikern zur Zukunft.

Ansonsten ist es durch aus gerecht, dass diejenigen, die seit ihrem 18. Lebensjahr 45 Jahre lang gearbeitet haben, das "Privileg" der Rente mit 63 Jahren haben. Wer weniger (anrechenbare) Zeit gearbeitet hat, kann auch nicht erwarten, dass er genau so vorzeitig in Rente gehen kann, wie jemand der länger gearbeitet hat.
 
Rentenversicherung kritisiert Rentenpaket

03.05.2014

Die Deutsche Rentenversicherung hat das Rentenpaket der Bundesregierung scharf kritisiert. Es sei «nicht sachgerecht» finanziert und führe dazu, «dass der Beitragssatz mittel- und langfristig höher und das Rentenniveau niedriger» ausfallen würden als bei Fortbestehen des geltenden Rechts.

Entsprechend zitiert die «Rheinische Post» (Samstag) aus einer Stellungnahme der Rentenversicherung für eine Anhörung im Bundestag an diesem Montag.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Focus» wird darin weiter festgestellt, dass die geplanten Neuregelungen bis 2030 die Nettorenten durch geringere Rentenerhöhungen deutlich stärker schmälern (minus 1,6 Prozent) als die Nettoeinkommen der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (minus 0,3 Prozent).

Unter dem Strich würden jedoch vor allem «heutige Bestandsrentner und Versicherte der rentennahen Jahrgänge» begünstigt, zitierte die «Rheinische Post» weiter. Denn die jüngeren Versicherten würden durch den «langfristig höheren Beitragssatz stärker belastet». Zugleich könnten sie aber einen wesentlichen Teil der vorgesehenen Leistungsverbesserungen nicht mehr in Anspruch nehmen und seien von der Senkung des Rentenniveaus stärker betroffen.

Die Deutsche Rentenversicherung kritisiert dem Bericht zufolge vor allem die geplante abschlagfreie Rente ab 63 Jahren für langjährige Beitragszahler. Sie stehe «im Widerspruch zu den seit Ende der 1980er Jahre vom Gesetzgeber kontinuierlich verfolgten Bemühungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Rentenversicherung auch durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu bewältigen».

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) verteidigte in der «Passauer Neuen Presse» (Samstag) die Rente mit 63: «Das wird in dieser Legislaturperiode weder die Rentenkasse noch den Haushalt in besonderer Weise belasten.» Mit Blick auf Befürchtungen, dass sich Firmen mit Hilfe der neuen Regeln älterer Arbeitnehmer entledigen könnten, fügte er hinzu: «Wir werden alles daran setzen, dass es keine Frühverrentungswelle gibt.» Der CDU-Vizevorsitzende Thomas Strobl sagte der Nachrichtenagentur dpa: «Die muss definitiv ausgeschlossen sein, sonst können wir da nicht zustimmen.» Auch die SPD will einen solchen Effekt verhindern.

Kauder forderte aber: «Dazu muss eine Regelung kommen, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglicht, auch wenn sie schon das Rentenalter erreicht haben.» CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt unterstützte das im «Focus»: «Denkbar wäre, dass befristete Arbeitsverhältnisse zugelassen werden oder Arbeitgeber in diesen Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.»

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte dem Magazin: «Das darf kein Schnellschuss werden, die Wirkung auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungskassen müssen sorgfältig geprüft werden.»

Quelle: internetcologne.de
 
AW: Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

...die Rente mit 63 ist ja auch nur für Leute vorgesehen die 45 Jahre körperlich schwer gearbeitet haben, also nicht studiert und dann eine körperlich leichtere Arbeit gemacht haben, weil die eben nicht bis 65/67 arbeiten können.
Es soll ja auch keine allgemeine Rente mit 63 für alle geben, das ist weder möglich noch so gedacht.
 
AW: Rentenversicherung kritisiert Rentenpaket

.... Sie stehe «im Widerspruch zu den seit Ende der 1980er Jahre vom Gesetzgeber kontinuierlich verfolgten Bemühungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Rentenversicherung auch durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu bewältigen»....

Am Rande bemerkt: Wenn man aus der Rentenkasse lediglich die Menschen bedient hätte, die auch in dieselbe eingezahlt haben, bräuchten sich zukünftige Rentner um oben genannte Probleme keine Gedanken zu machen.

So ist das Ganze eine Dreifachbestrafung: Erst wird das eingezahlte Geld zweckentfremdet, dann sollen jahrzehntelange Einzahler den bereits entrichteten Betrag durch längere Lebensarbeitszeit nochmals aufbringen und zuletzt haben diese Menschen eventuell aufgrund von körperlicher Alterschwäche rein gar nichts mehr vom verdienten Rentendasein.

Gruß

Fisher
 
AW: Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

Ich will mich da auch nicht beschweren, hätte mich aber schon über die Möglichkeit 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können, gefreut.

Naja, ein Studium "schützt" auch nicht immer vor schwerer Arbeit.:D
 
Sozialausschuss hört Experten zum Rentenpaket

05.05.2014

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Häufig werden Gutachten gemacht, um die Position des Auftraggebers zu untermauern. Vier Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zum Rentenpaket der Bundesregierung kamen zu einem recht einheitlichen Ergebnis: «unzureichend geprüft, zu teuer, ungerecht».

Heute will die arbeitgeberunterstützte INSM innerhalb von weniger als zwei Monaten das fünfte Gutachten dieser Art vorstellen - just in dem Moment, da der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige zum Rentenpaket der Bundesregierung anhört. Bislang verlief die Debatte relativ zurückhaltend. Denn alle drei Koalitionäre CDU, CSU und SPD hatten einen Teil des Paketes zu verantworten.

Die Union machte sich für die sogenannte Mütterrente stark. Mütter (oder Väter), die ein vor 1992 geborenes Kind großgezogen haben, sollen vom 1. Juli an bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte statt bisher einem bekommen. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden bereits drei Punkte angerechnet.

Die SPD hat die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zu verantworten - quasi als Gegenreaktion auf die unter ihrem ehemaligen Arbeitsminister Franz Müntefering vereinbarte Rente mit 67.

Der Deutschen Rentenversicherung Bund - aber auch den Gewerkschaften - stößt auf, dass das Paket zunächst aus den Reserven der Rentenkassen finanziert werden soll. Dazu hatte die Bundesregierung zum 1. Januar beschlossen, dass trotz der massiven Überschüsse, die eigentlich eine Beitragssenkung erfordert hätten, der Beitrag konstant bei 18,9 Prozent blieb. Die Rentenversicherung befürchtet, dass deshalb mittelfristig die Beiträge weiter steigen und das Rentenniveau sinkt.

Obwohl die Mütterrente mehr kostet, steht vor allem die Rente mit 63 in der öffentlichen Kritik. Umstritten ist, wie viel Arbeitslosenzeit angerechnet werden soll. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) warnte im «Spiegel» die SPD: «Wir haben ausgemacht, nicht mehr als fünf Jahre bei den Arbeitslosenzeiten anzurechnen.» Ansonsten sei die Zustimmung der CDU nicht gesichert.

Als noch größeres Problem stellt sich die Frage dar, wie eine Frühverrentungswelle vermieden werden kann. Denn ohne Gegensteuern besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitnehmer mit 61 arbeitslos melden und dann nach zwei Jahren in die abschlagsfreie Rente gehen können. Im Grunde sind sich Union und SPD, aber auch die Gewerkschaften einig, dass eine solche Frühverrentung vermieden werden soll. Das wurde zuletzt nach der Klausurtagung der Spitzen der Koalitionsfraktionen Anfang vergangener Woche auf dem Petersberg bei Bonn deutlich.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bevorzugt offensichtlich eine Lösung, die die Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialleistungen für diejenigen Arbeitnehmer weiter zu zahlen, die mit 61 Jahren gekündigt werden. Diesen Weg lehnen die Arbeitgeber ab, da er nicht handhabbar sei, so jedenfalls zitieren Teilnehmer Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nach den Gesprächen auf dem Petersberg.

Laut «Spiegel» will der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten, in dieser Woche einen Fünf-Punkte-Katalog mit Minimalanforderungen vorlegen. Als unverzichtbar gelte danach eine Stichtagsregelung zum 1. Juli 2014.

Das Ringen um eine Lösung dürfte also erst nach der Anhörung im Bundestag richtig los gehen. Es wird wohl einen Kompromiss zwischen beiden Extrempositionen geben. Jedenfalls solle eine Gruppe um Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) und dem Staatssekretär im Arbeitsministerium, Jörg Asmussen, eine Lösungsvorschlag erarbeiten.

Quelle: internetcologne.de
 
AW: Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

Die Union machte sich für die sogenannte Mütterrente stark. Mütter (oder Väter), die ein vor 1992 geborenes Kind großgezogen haben, sollen vom 1. Juli an bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte statt bisher einem bekommen. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden bereits drei Punkte angerechnet.

Warum sind Kinder, die nach 1992 gebohren wurden, "mehr Wert"? Sind diese Kinder so schwer erziehbar, dass man mehr Rentenpunkte angerechnet bekommen muss???

Politiker in Deutschland denken schon lange nicht mehr über die Konsequenzen ihrer Forderungen nach.
 
AW: Nahles’ Mogelpackung: Nur sechs Prozent haben Chancen auf Rente mit 63

Die Unterscheidung basiert auf einem im Jahre 1992 ergangenen Urteil, demzufolge die Eltern von vor 1992 geborenen Kindern im Bezug auf ihre spätere Rentenanwartschaft zukünftig besser zu stellen sind, als vor dem Urteil.

Allerdings (siehe letzter Absatz) hat der Gesetzgeber auch 12 Jahre nach dem in der Folge auszugsweise zitierten Urteil, die Entscheidung des Gerichtes nicht umgesetzt.
Weiteren ähnlichen Urteilen zufolge ist hierfür auch keine entsprechende "Deadline" vorgesehen.

"2. Das Trümmerfrauenurteil vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1)

Als zweites richtungweisendes Urteil bezog sich das sogenannte Trümmerfrauenurteil auf die familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Entscheidung lagen Klagen von mehreren Mitgliedsfamilien des Deutschen Familienverbandes zugrunde. Es handelte sich um kinderreiche Mütter im Rentenalter, die für ihre Erziehungsleistung so gut wie keine Rente bekamen, obwohl die inzwischen erwachsenen Kinder in hohem Maße als Beitragszahler zur Bestandssicherung der Rentenversicherung beitrugen. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern führt. Es sei als Mangel des Generationenvertrages, der dem Alterssicherungskonzept zugrunde liegt, anzusehen, „wenn das durch die Kindererziehung bedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird, obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt.“

Um diese Schieflage zu beseitigen, gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen umfassenden Reformauftrag und verpflichtete ihn, sicherzustellen, dass sich mit jedem Reformschritt die Benachteiligung der Familie tatsächlich verringert. Auch auf die Frage der Finanzierung gab das Trümmerfrauenurteil bereits die entscheidende Antwort und führte aus, dass dafür auch eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche zu Lasten kinderloser und kinderarmer Personen in der Rentenversicherung verfassungsgemäß ist, ebenso wie die Differenzierung der Hinterbliebenenrente nach Ehedauer und Kinderzahl. Der Eigentumsschutz von Rentenanwartschaften steht damit, richtig verstanden, der notwendigen familienorientierten Neugestaltung des Rentensystems nicht im Wege.

Bis heute ist dieser höchstrichterliche Reformauftrag nicht in seiner ganzen Konsequenz umgesetzt und – wie es die Rentenreform des Jahres 2004 zeigt, die keinerlei familienpolitische Komponenten enthielt - teilweise nicht einmal ernst genommen worden. Die Vorgaben des Trümmerfrauenurteils bleiben damit handlungsleitend für eine familienorientierte Neuausrichtung des Alterssicherungssystems, die über das Instrument der Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten weit hinaus gehen muss und deren Ziel die gleichwertige Anerkennung von Erziehungsleistung und Geldbeiträgen ist."

Quintessenz: Weiterwurschteln auf niedrigem Niveau oder: Was schert die Politik ein Urteil

Gruß

Fisher
 
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