Immer mehr Kunden erhalten mysteriöse Paketlieferungen vom Online-Händler Amazon, ohne etwas bestellt zu haben. Manchmal liegen sogar brandneue Smartphones darin. Weder haben sie selbst die gelieferte Ware gekauft, noch wurde sie von Freunden oder Familie geschenkt - auch ein Fehler durch Amazon ist ausgeschlossen, doch behalten dürfen die Empfänger die Ware trotzdem, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wie die Verbraucherschützer berichten, gebe es weder Bestellung, noch einen Hinweis auf den mysteriösen Absender des Pakets. Während sich der Kunde über ein unerwartetes Geschenk freuen darf, spricht Amazon selbst von "betrügerischen Methoden".
Kunde erhält 200-Euro-Smartphone
Ein Kunde aus Düsseldorf erhielt ein nagelneues 5,6-Zoll-Smartphone von Huawei, dessen Preis sich auf etwa 200 Euro beläuft. Auf der Verpackung waren Amazon-Logos zu sehen, doch weder habe ein Lieferschein, noch eine Rechnung beigelegen. Der verwirrte Mann habe laut dem Bericht der Verbraucherzentrale erst gedacht, dass Hacker sein Amazon-Konto gekapert und die Bestellung getätigt hätten und er die Ware noch zu bezahlen habe. Doch sei nie etwas von seinem Konto abgebucht worden. Schließlich wandte er sich an den Amazon-Kundenservice, doch auch dort fand man keine Erklärung für die mysteriöse Sendung. Sie versicherten ihm jedoch: Er könne das Smartphone behalten!
Kein Einzelfall
Laut Verbraucherzentrale ist dies kein Einzelfall. Manche Kunden erhielten rund 6mal die Woche ein neues unbestelltes Paket. Dabei sei alles mögliche darunter: Von iPhone-Kabel über Mausefalle bis zum Sexspielzeug oder der Überwachungskamera. Laut WDR versuchte ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Solingen im Januar Amazon per Gerichtsbeschluss zu verpflichten, derartige Sendungen an ihn zu unterlassen. Er sei bereits 11mal Empfänger unbestellter Pakete geworden. Um das Problem zu lösen, nahm er einen Rechtsanwalt, der die nicht bestellten Pakete als unnötige Störung des privaten Umfeldes einstufte. Das Gericht wies seine Klage jedoch ab.
Gründe unklar - Amazon schweigt
Eine sichere Erklärung für die Pakete gibt es dem Bericht zufolge bislang noch nicht. Lediglich Spekulationen, welche Amazon weder bestätigen noch dementieren will. Zwar verschickt Amazon besonders in den USA gerne einmal "Kostproben", um Kunden zum Kauf weiterer Produkte zu verlocken, doch dies ist hier nicht der Fall. Diese Pakete kämen nämlich nicht von Amazon selbst, sondern über das Schwesterunternehmen Marketplace. Einer Plattform, auf der hunderttausende Händler ihre Ware verkaufen. So wird vermutet, dass vorallem asiatische Händler durch Unbekannte Accounts bei Amazon mit dem Namen und der Adresse von Kunden eröffnen und darüber ihre Artikel kaufen lassen. Dadurch würden ihre Waren im Verkaufs-Ranking von Amazon steigen und mehr realen Kunden empfohlen werden. Dazu könnte man mit den Accounts gute Bewertungen für Produkte und den Shop selbst abgeben.
Angeblich könnten Händler so auch kostengünstig ihr gemietetes Lager bei Amazon leeren. Laut Verbraucherzentrale sei es billiger die unverkaufte Ware an zufällig gewählte Adressen in Deutschland, als wieder zurück nach Ostasien zu schicken. Dies erkläre jedoch nicht, warum auch teure Smartphones, die bereits über 500 Bewertungen erhielten, verschenkt werden.
Was tun, wenn ich ein nicht-bestelltes Paket erhalte?
Amazon sieht darin "betrügerische Methoden" und klare Verstöße gegen die Richtlinien. Händler seien dazu verpflichtet Namen und Adresse auf einem Lieferschein oder einer Rechnung anzugeben. Dem Bericht zufolge droht der Konzern Händlern mit einer Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte. Die Empfänger der Pakete hätten jedoch nichts dergleichen zu befürchten. Lediglich die zweijährige Gewährleistung gelte nicht für diese unerwarteten Geschenke.
Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass juristisch eindeutig gilt: "Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren." Es gebe nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren. Man könne mit den Produkten also machen, wie es einem beliebt, ob behalten oder verschenken oder verkaufen. Auch eine beiliegende Rechnung müsse "selbstverständlich nicht bezahlt werden".
Quelle: Wize
Smartphones - Amazon-Marketplace-Händler verschenken ungefragt Produkte
Quelle: Golem
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Wie die Verbraucherschützer berichten, gebe es weder Bestellung, noch einen Hinweis auf den mysteriösen Absender des Pakets. Während sich der Kunde über ein unerwartetes Geschenk freuen darf, spricht Amazon selbst von "betrügerischen Methoden".
Kunde erhält 200-Euro-Smartphone
Ein Kunde aus Düsseldorf erhielt ein nagelneues 5,6-Zoll-Smartphone von Huawei, dessen Preis sich auf etwa 200 Euro beläuft. Auf der Verpackung waren Amazon-Logos zu sehen, doch weder habe ein Lieferschein, noch eine Rechnung beigelegen. Der verwirrte Mann habe laut dem Bericht der Verbraucherzentrale erst gedacht, dass Hacker sein Amazon-Konto gekapert und die Bestellung getätigt hätten und er die Ware noch zu bezahlen habe. Doch sei nie etwas von seinem Konto abgebucht worden. Schließlich wandte er sich an den Amazon-Kundenservice, doch auch dort fand man keine Erklärung für die mysteriöse Sendung. Sie versicherten ihm jedoch: Er könne das Smartphone behalten!
Kein Einzelfall
Laut Verbraucherzentrale ist dies kein Einzelfall. Manche Kunden erhielten rund 6mal die Woche ein neues unbestelltes Paket. Dabei sei alles mögliche darunter: Von iPhone-Kabel über Mausefalle bis zum Sexspielzeug oder der Überwachungskamera. Laut WDR versuchte ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Solingen im Januar Amazon per Gerichtsbeschluss zu verpflichten, derartige Sendungen an ihn zu unterlassen. Er sei bereits 11mal Empfänger unbestellter Pakete geworden. Um das Problem zu lösen, nahm er einen Rechtsanwalt, der die nicht bestellten Pakete als unnötige Störung des privaten Umfeldes einstufte. Das Gericht wies seine Klage jedoch ab.
Gründe unklar - Amazon schweigt
Eine sichere Erklärung für die Pakete gibt es dem Bericht zufolge bislang noch nicht. Lediglich Spekulationen, welche Amazon weder bestätigen noch dementieren will. Zwar verschickt Amazon besonders in den USA gerne einmal "Kostproben", um Kunden zum Kauf weiterer Produkte zu verlocken, doch dies ist hier nicht der Fall. Diese Pakete kämen nämlich nicht von Amazon selbst, sondern über das Schwesterunternehmen Marketplace. Einer Plattform, auf der hunderttausende Händler ihre Ware verkaufen. So wird vermutet, dass vorallem asiatische Händler durch Unbekannte Accounts bei Amazon mit dem Namen und der Adresse von Kunden eröffnen und darüber ihre Artikel kaufen lassen. Dadurch würden ihre Waren im Verkaufs-Ranking von Amazon steigen und mehr realen Kunden empfohlen werden. Dazu könnte man mit den Accounts gute Bewertungen für Produkte und den Shop selbst abgeben.
Angeblich könnten Händler so auch kostengünstig ihr gemietetes Lager bei Amazon leeren. Laut Verbraucherzentrale sei es billiger die unverkaufte Ware an zufällig gewählte Adressen in Deutschland, als wieder zurück nach Ostasien zu schicken. Dies erkläre jedoch nicht, warum auch teure Smartphones, die bereits über 500 Bewertungen erhielten, verschenkt werden.
Was tun, wenn ich ein nicht-bestelltes Paket erhalte?
Amazon sieht darin "betrügerische Methoden" und klare Verstöße gegen die Richtlinien. Händler seien dazu verpflichtet Namen und Adresse auf einem Lieferschein oder einer Rechnung anzugeben. Dem Bericht zufolge droht der Konzern Händlern mit einer Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte. Die Empfänger der Pakete hätten jedoch nichts dergleichen zu befürchten. Lediglich die zweijährige Gewährleistung gelte nicht für diese unerwarteten Geschenke.
Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass juristisch eindeutig gilt: "Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren." Es gebe nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren. Man könne mit den Produkten also machen, wie es einem beliebt, ob behalten oder verschenken oder verkaufen. Auch eine beiliegende Rechnung müsse "selbstverständlich nicht bezahlt werden".
Quelle: Wize
Smartphones - Amazon-Marketplace-Händler verschenken ungefragt Produkte
Smartphones und andere Waren werden von Marketplace-Händlern unverlangt an Kunden in Deutschland geschickt. Die Amazon-Kunden können die Artikel behalten, doch über die Hintergründe herrscht Unklarheit.
Nicht bestellte Warensendungen von Amazon-Marketplace-Händlern verunsichern Kunden in Deutschland. Das berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 11. Februar 2019. In den Paketen ohne Absender befinden sich Smartphones, Handy-Hüllen, iPhone-Kabel, Mausefallen, Sexspielzeug, Ferngläser oder Überwachungskameras. Doch die Empfänger dürfen die Produkte behalten.
In den Kundenkonten der Betroffenen zeigt sich nichts über die Bestellungen. Amazon erklärt dies den Verbraucherschützer mit "betrügerischen Methoden" und Richtlinienverstößen. "Weder Namen noch Adressen" hätten die Amazon-Marketplace-Händler von Amazon erhalten. Der weltgrößte Onlinehändler droht den Absendern mit Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte.
Rechtlich haben die Amazon-Nutzer laut Verbraucherzentrale nichts zu befürchten. Juristisch gelte: Wer unverlangt Pakete von Händlern erhalte, müsse sie nicht aufbewahren. Die erlaubten Möglichkeiten seien Nutzen, Verschenken oder Entsorgen. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte.
Über die Gründe für die unverlangten Warensendungen gibt es nur Spekulationen. Händler aus Fernost wollen bessere Verkaufsrankings von Amazon und positive Bewertungen des Artikels sind möglich. Andere vermuten, es handelt sich um zurückgeschickte Waren, deren Vernichtung sonst Kosten verursachen würde.
Laut einem früheren Bericht soll Amazon massenhaft zurückgeschickte und neuwertige Produkte vernichten, erklären Beschäftigte des Onlinehändlers, dazu lagen auch interne Produktlisten und Fotos vor. Darunter sind Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Handys, Tablets, Matratzen und Möbel.
Mehrere Mitarbeiter sagen laut dem Bericht, Amazon entsorge nicht nur unbrauchbare Produkte, sondern auch funktionstüchtige, teilweise sogar neue Produkte.
Amazon bietet externen Anbietern, die den Dienst "Versand durch Amazon" nutzen, die Möglichkeit, unverkaufte Lagerbestände zu entsorgen. "Sie können Ihren Lagerbestand auf Wunsch von uns entsorgen lassen", heißt es in einer Angebotsübersicht von Amazon. Interne Dokumente zeigten, dass der Service offenbar intensiv genutzt wird.
Laut einem Bericht des WDR wehrt sich ein Solinger vor Gericht dagegen, immer wieder Pakete zu bekommen, obwohl er sie gar nicht bestellt hat. Das Amtsgericht Solingen sah am 16. Januar 2019 keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Amazon spricht von Ausnahmefällen, wenn Kunden nicht bestellte Pakete bekommen.
Ein Amazon-Sprecher sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt. Verkäufer haben in diesem Zusammenhang weder Namen noch Adressen von Amazon erhalten. Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein."
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Nicht bestellte Warensendungen von Amazon-Marketplace-Händlern verunsichern Kunden in Deutschland. Das berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 11. Februar 2019. In den Paketen ohne Absender befinden sich Smartphones, Handy-Hüllen, iPhone-Kabel, Mausefallen, Sexspielzeug, Ferngläser oder Überwachungskameras. Doch die Empfänger dürfen die Produkte behalten.
In den Kundenkonten der Betroffenen zeigt sich nichts über die Bestellungen. Amazon erklärt dies den Verbraucherschützer mit "betrügerischen Methoden" und Richtlinienverstößen. "Weder Namen noch Adressen" hätten die Amazon-Marketplace-Händler von Amazon erhalten. Der weltgrößte Onlinehändler droht den Absendern mit Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte.
Rechtlich haben die Amazon-Nutzer laut Verbraucherzentrale nichts zu befürchten. Juristisch gelte: Wer unverlangt Pakete von Händlern erhalte, müsse sie nicht aufbewahren. Die erlaubten Möglichkeiten seien Nutzen, Verschenken oder Entsorgen. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte.
Über die Gründe für die unverlangten Warensendungen gibt es nur Spekulationen. Händler aus Fernost wollen bessere Verkaufsrankings von Amazon und positive Bewertungen des Artikels sind möglich. Andere vermuten, es handelt sich um zurückgeschickte Waren, deren Vernichtung sonst Kosten verursachen würde.
Laut einem früheren Bericht soll Amazon massenhaft zurückgeschickte und neuwertige Produkte vernichten, erklären Beschäftigte des Onlinehändlers, dazu lagen auch interne Produktlisten und Fotos vor. Darunter sind Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Handys, Tablets, Matratzen und Möbel.
Mehrere Mitarbeiter sagen laut dem Bericht, Amazon entsorge nicht nur unbrauchbare Produkte, sondern auch funktionstüchtige, teilweise sogar neue Produkte.
Amazon bietet externen Anbietern, die den Dienst "Versand durch Amazon" nutzen, die Möglichkeit, unverkaufte Lagerbestände zu entsorgen. "Sie können Ihren Lagerbestand auf Wunsch von uns entsorgen lassen", heißt es in einer Angebotsübersicht von Amazon. Interne Dokumente zeigten, dass der Service offenbar intensiv genutzt wird.
Laut einem Bericht des WDR wehrt sich ein Solinger vor Gericht dagegen, immer wieder Pakete zu bekommen, obwohl er sie gar nicht bestellt hat. Das Amtsgericht Solingen sah am 16. Januar 2019 keinen Grund für eine einstweilige Verfügung gegen Amazon. Amazon spricht von Ausnahmefällen, wenn Kunden nicht bestellte Pakete bekommen.
Ein Amazon-Sprecher sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt. Verkäufer haben in diesem Zusammenhang weder Namen noch Adressen von Amazon erhalten. Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein."
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